# taz.de -- Artenvielfalt in Gefahr: Massenaussterben? Einspruch!
       
       > Anwälte sitzen in den Startlöchern, um Artenschutz einzuklagen, wie es
       > beim Klimaschutz teils schon geklappt hat. Einfach wird das nicht.
       
 (IMG) Bild: Dugong im Sydney Aquarium: Seekühe landen häufig als Beifang in Fischereigeräten und sind gefährdet
       
       BERLIN taz | Es war ein Riesenerfolg für die Klimabewegung: Das
       Bundesverfassungsgericht [1][gab 2021 klagenden Klimaschützern recht],
       und die Bundesregierung musste bei ihren Klimazielen nachschärfen.
       Grundlage für den Beschluss war unter anderem das Pariser
       Weltklimaabkommen. Lässt sich ein ähnlicher Triumph vor Gericht auch im
       Kampf gegen das Massenaussterben erzielen? Im Dezember wurde auf der
       internationalen Konferenz COP15 schließlich ein neues Rahmenabkommen zum
       Schutz der Biodiversität beschlossen.
       
       Die Klimaschutzargumentation auf das Thema Biodiversität zu übertragen sei
       „nicht banal“, sagt der Rechtsanwalt Remo Klinger. Er war Teil des
       Anwaltsteams, das den historischen Klimabeschluss vor dem
       Bundesverfassungsgericht erstritten hat. Er sieht durch das neue Abkommen
       durchaus bessere juristische Anknüpfungspunkte im Bereich Artenschutz.
       „Durch die COP15 im Dezember ist ein konkretes Ziel hinzugekommen“, so
       Klinger. Er meint: [2][Bis 2030 müssen insgesamt 30 Prozent des Landes und
       der Meere unter Schutz stehen]. „Das ähnelt den Zielen des Pariser
       Abkommens und wird durch Deutschland bisher nicht erfüllt.“
       
       Grundsätzlich sei es aber schwierig, beim Artenschutz bundeseinheitliche
       Regeln zu erstreiten. „Die Biodiversität ist bereits innerhalb Deutschlands
       sehr verschieden, von der brandenburgischen Steppe bis zum Voralpenland“,
       sagt Klinger.
       
       „Die durch die Biodiversitätskrise zu befürchtenden Freiheitsbeschränkungen
       zukünftiger Generationen sind ebenfalls nicht derart leicht greifbar wie
       beim Klimaschutz“, meint Klinger. Allerdings: Die Krise der Biodiversität
       habe [3][ähnlich gravierende Folgen wie die des Klimawandels]. Man müsse
       genau im Auge behalten, wie die Bundesregierung die Vorgaben jetzt umsetzt,
       so der Anwalt.
       
       Bereits begonnen hat das Bundesumweltministerium damit, die Nationale
       Strategie zur biologischen Vielfalt zu überarbeiten. Das Ziel: Die
       deutschen Schutzgebiete, die der Natur oft nur auf dem Papier Raum geben,
       sollen sich qualitativ verbessern.
       
       27 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
 (DIR) [2] /Artenschutzkonferenz-in-Montreal/!5900621
 (DIR) [3] /Gipfel-zur-Rettung-der-Biodiversitaet/!5896479
       
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 (DIR) Heike Holdinghausen
       
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