# taz.de -- Verpackungssteuer in Tübingen: DUH will bundesweite Einwegabgabe
       
       > Die Verpackungssteuer in Tübingen ist rechtmäßig, sagt das
       > Bundesverwaltungsgericht. Laut der Deutschen Umwelthilfe sollen andere
       > Kommunen folgen.
       
 (IMG) Bild: Die Verpackungsteuer gilt in Tübingen seit 2022. Dieses Geld fließst in den städtischen Haushalt um der Vermüllung entgegenwirken
       
       Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Verpackungssteuer in
       Tübingen für rechtmäßig erklärt hat, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
       alle deutschen Orte und Gemeinden auf, der schwäbischen Stadt zu folgen.
       Die Verteuerung von Einwegverpackungen sei „eine der wirksamsten Maßnahmen
       gegen die Müllflut“, teilte die DUH mit.
       
       Die Steuer gilt in Tübingen seit 2022 für Einwegverpackungen, -geschirr und
       -besteck für Lebensmittel zum Mitnehmen – etwa Kaffeebecher oder
       Pommesschalen. Dies soll Geld in den städtischen Haushalt bringen, der
       Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden
       50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent.
       
       Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass
       die [1][Tübinger Verpackungssteuer] „im Wesentlichen rechtmäßig“ sei. Es
       handele sich um eine örtliche Verbrauchsteuer, die nach dem Grundgesetz in
       der Kompetenz der Kommunen liegt. Gegen die Maßnahme hatte ein
       McDonald’s-Restaurant geklagt und im April vergangenen Jahres vor dem
       Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zunächst recht bekommen. Dem
       widersprach das Bundesverwaltungsgericht.
       
       ## DUH fordert bundesweite Abgabe
       
       DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz begrüßte das Urteil. Viele
       Kommunen hätten sich durch die Klage aufhalten lassen. Metz forderte
       Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, bundesweit eine [2][Abgabe für
       To-go-Verpackungen] von mindestens 20 Cent einzuführen. „Dass dieser Weg
       funktioniert, hat Tübingen bewiesen: Die Vermüllung des öffentlichen Raumes
       hat dort deutlich abgenommen“, meinte die DUH-Chefin.
       
       Die Leipziger Richter sahen den kommunalen Charakter der Steuer
       gewährleistet, da sie nur auf [3][als „Take-away“ verkauftes Essen und
       Trinken] erhoben wird. Hier sei davon auszugehen, dass der Verzehr und
       damit auch die Nutzung der Verpackung vor allem innerhalb des
       Gemeindegebiets erfolge. Bei der Ausgestaltung rügte das
       Bundesverwaltungsgericht jedoch: Die Obergrenze der Besteuerung von 1,50
       Euro „pro Einzelmahlzeit“ sei zu unbestimmt. Rechtswidrig sei zudem, dass
       die kommunalen Aufsichtsbehörden die Verkaufsstellen „ohne zeitliche
       Begrenzung“ jederzeit betreten dürfen. (mit afp)
       
       25 May 2023
       
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