# taz.de -- Abhöraktion bei der „Letzten Generation“: Rücksichtslos und illegal
       
       > Das Pressetelefon der „Letzten Generation“ wurde abgehört. Das macht
       > selbst nach der impliziten Logik der Ermittler:innen keinen Sinn.
       
 (IMG) Bild: Bloße Straßenblockaden reichen noch nicht für eine konspirative Struktur
       
       Schon lange vor den Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation
       (LG) im Mai ließ das Bayerische Landeskriminalamt [1][Telefonanschlüsse
       überwachen], inklusive des Pressetelefons der Gruppe. Das war zumindest
       teilweise illegal und zeigt, mit welcher Rücksichtslosigkeit die bayerische
       Justiz vorgeht.
       
       Es ging um 12 private Mobiltelefone und das Pressetelefon der Letzten
       Generation, einen Berliner Festnetzanschluss. [2][Das Amtsgericht München
       hat die Aktion vorab abgesegnet und mindestens einmal verlängert, so die
       Süddeutsche Zeitung]. Die Anschlüsse wurden vom 13. Oktober bis zum 26.
       April überwacht, vielleicht auch noch heute. Die Überwachung ist Teil des
       Ermittlungsverfahrens gegen die LG-Mitglieder als „kriminelle Vereinigung“.
       Dabei wollen die Ermittler:innen vor allem die Finanzierung der Gruppe
       unterbinden. Im Mai wurden bereits die LG-Spendenkonten als „Tatmittel“
       beschlagnahmt.
       
       Weil das Amtsgericht München immer wieder die „konspirative“ Struktur der
       LG beton, mag es noch vertretbar sein, die Mobiltelefone wichtiger
       Aktivist:innen zu überwachen, um zum Beispiel herauszufinden, wer die
       bisher unbekannten Mitglieder LG-“Kernteams“ sind, das die strategischen
       Entscheidungen trifft. Beim Verdacht auf Bildung einer kriminellen
       Vereinigung ist so etwas möglich, bei [3][bloßen Straßenblockaden] nicht.
       
       Wie aber sieht es mit der Überwachung des Pressetelefons aus? Hier sind ja
       unweigerlich auch völlig unbeteiligte Journalist:innen betroffen. Laut
       Strafprozessordnung ist deshalb die Verhältnismäßigkeit besonders streng zu
       prüfen. Die ist zwar angesichts der oft brachialen Rhetorik der Letzten
       Generation nicht von vornherein zu verneinen. Doch das Abhören des
       Pressetelefons macht selbst nach der impliziten Logik der
       Ermittler:innen keinen Sinn. Eine konspirative Gruppe teilt ihre
       internen Drahtzieher:innen ganz sicher nicht der Presse mit. Das
       Abhören des Pressetelefons war also abwegig und daher unverhältnismäßig und
       illegal.
       
       25 Jun 2023
       
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