# taz.de -- „Missbrauch von Marktmacht“: Deutsche Bahn muss Daten teilen
       
       > Immer mehr Mobilitätsplattformen verkaufen Bahntickets. Sie brauchen
       > Zugang zu Informationen über Zugausfälle und Verspätungen, sagt das
       > Kartellamt.
       
 (IMG) Bild: Wer mit der Bahn fahren will, tut gut daran, die Tickets auch direkt bei der Deutschen Bahn zu kaufen
       
       BERLIN dpa/afp | Wer mit der Bahn fahren will, tut derzeit noch gut daran,
       die Tickets auch direkt bei der Deutschen Bahn (DB) zu kaufen. Denn die
       teilt wichtige Daten wie etwa Verspätungen, Zugausfälle oder zusätzliche
       Halte nicht mit konkurrierenden Online-Plattformen wie Trainline oder Omio.
       Das ist allerdings wettbewerbswidrig und benachteiligt die anderen
       Anbieter, findet das Bundeskartellamt. Nachdem [1][sie dieses Verhalten im
       vergangenen Jahr bereits abgemahnt hatte,] erlässt die Behörde nun klare
       Anweisungen – nicht nur für die Datenweitergabe.
       
       Die anderen Unternehmen bräuchten die Informationen der Bahn, um sinnvoll
       nutzbare Tickets zu verkaufen, hieß es vom Bundeskartellamt. Der Konzern
       verweigere „den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und
       diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten
       Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die [2][Organisation und Buchung von
       Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln] unerlässlich sind“.
       
       Man sei deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die Bahn ihre
       „Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten“ ausnutzt, um
       den Wettbewerb durch Mobilitätsplattformen einzuschränken, sagte
       Kartellamtschef Andreas Mundt. „Wir wollen verhindern, dass die Deutsche
       Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im
       Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte
       ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“ Da eine
       „einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ gescheitert sei, ordne das
       Kartellamt nun Verbesserungen behördlich an.
       
       ## Es geht auch um Provisionen
       
       Die Behörde monierte zudem, dass die Bahn den Wettbewerbern zudem eine
       Provision für die Vermittlung der Bahntickets vorenthalten habe. Auf diese
       sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet,
       Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.
       
       Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig „ein an
       kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu
       zahlen“. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision selbst. „Die
       genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und
       ihren Vertragspartnern vorbehalten.“ Die Wettbewerber dürfen zudem künftig
       eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen.
       „Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits
       ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet“, hieß es.
       
       Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut über die Entscheidung der
       Behörde. „Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger
       Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden“, teilte
       Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline, mit. „Es ist eine
       kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen
       zwischen der DB und digitalen Plattformen.“
       
       Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel
       an. „Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische
       Freiheit der DB ein“, teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe
       weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. „Den hohen
       Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen
       keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber.“
       
       28 Jun 2023
       
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