# taz.de -- Wochenzeitung Kontext: Bäh! Ein Polizist und das P-Wort
       
       > Die „Bild“ benutzt das P-Wort für einen Polizisten, der vor Gericht
       > stand. Der „Kontext“ auch. Untersagt wird es aber nur der kleineren
       > Wochenzeitung.
       
 (IMG) Bild: Streit um das P-Wort
       
       Wie lautet die Bezeichnung für einen ziemlich hohen Polizeibeamten, der
       anderen Menschen Nacktfotos und Bilder seines Gemächts zusendet?
       „Penis-Polizist“ natürlich, schreibt die Bild-Zeitung. Sie darf das. Denn
       Bild hat schließlich ’nen ganzen Schrank voller Pokale in Sachen schlichter
       Alliteration. Außerdem war da ja mal was mit einem Bild-Chefredakteur, der
       seine ganz eigenen Erfahrungen mit dem P-Word (und der taz) bei seinem
       Penis-Prozess gemacht hat.
       
       Ganz anders läuft das, wenn ein schwäbisches Wochenzeitungsle und nicht die
       überregionale Skandalnudel made by Axelspringer den früheren
       Baden-Württemberg’schen Inspekteur der Polizei Andreas Renner so nennt. Die
       Stuttgarter Online- und Wochenzeitung Kontext hat aktuell eine
       Presserechtsklage von Renner am Hals. Zwar hat Bild Renner viel häufiger so
       bezeichnet, doch [1][Kontext wurde die Verwendung des Begriffs untersagt].
       
       Wie billig, mal wieder die Kleinen hinzuhängen. Was Renner vermutlich nervt
       und peinlich ist, ist, dass sie sich natürlich alle kennen und lieben im
       schwäbischen Sumpf. Kontext einfach näher dran ist und alles in den äh –
       Kontext setzt. Wenn Bild bollerig rumskandalisiert, lässt sich das
       angeekelt weglächeln, schließlich ist Bild bäh. Mit den
       Kontext-Journalist*innen funktioniert das nicht.
       
       Disclaimer: Die taz ist hier natürlich Partei, schließlich ist Springer
       unser Lieblingsfeind und Kontext so was wie unsere schwäbische Schwester
       (Alliteration beabsichtigt). Hintergrund der ganzen Sache waren aber nicht
       die Flic-Dick-Pics. Renner musste sich vor Gericht wegen des Verdachts der
       sexuellen Nötigung verantworten.
       
       ## Eine „verkorkste Lage“
       
       [2][Mitte Juli sprach ihn das Landgericht Stuttgart frei, da für die
       Richter*innen die Sache nicht aufzuklären war]. Es sei möglich, dass
       Andreas Renner eine ihm untergebene Kriminalbeamtin genötigt habe, aber es
       sei nicht zu beweisen, sagt damals der Vorsitzende Richter Volker Peterke.
       Und fügte hinzu, dass sich der ranghohe Beamte selbst in diese „verkorkste
       Lage gebracht“ habe. Das so was in der Zeitung steht, ist absolut korrekt.
       Alles andere wäre unterlassene Berichterstattung.
       
       Dass der nun ranglose Beamte sich lieber an der kleinen als an der großen
       Zeitung abarbeitet, um sein Gesicht zu wahren, passt ins Bild. Renners
       Karriere ist jedenfalls im Arsch. Baden-Württembergs Innenminister Thomas
       Strobl (CDU) hat wenige Tage nach Renners Freispruch zweiter Klasse nach
       dem Motto „Augen zu, Problem weg“ das Amt des Polizei-Inspekteurs einfach
       mal abgeschafft.
       
       Bleibt zu hoffen, dass Strobl auch üppig in den Soli-Fonds einzahlt, mit
       dem Kontext die anstehende Berufung gegen das Urteil der Pressekammer
       finanzieren will. Das Honorar für diese Kolumne ist jedenfalls schon mal
       drin. „Und Bild kriegt auch ’nen Soli-Pokal, wenn sie die schwäbische
       Schwester unterstützen“, sagt die Mitbewohnerin.
       
       6 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/652/ueber-geschlechtsteile-darf-nicht-geschrieben-werden-9090.html
 (DIR) [2] /Noetigungsverfahren-gegen-Polizeichef/!5944668
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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       Dem baden-württembergischen Inspekteur der Polizei Andreas Renner kann
       keine sexuelle Nötigung nachgewiesen werden. Das ist ein Etappensieg für
       ihn.
       
 (DIR) #MeToo bei der Polizei: Macht missbraucht
       
       In Baden-Württemberg ist der oberste Polizeibeamte in einem #MeToo-Fall
       angeklagt. Es ist durchaus möglich, dass der Polizist freigesprochen wird.