# taz.de -- #MeToo bei der Polizei: Macht missbraucht
       
       > In Baden-Württemberg ist der oberste Polizeibeamte in einem #MeToo-Fall
       > angeklagt. Es ist durchaus möglich, dass der Polizist freigesprochen
       > wird.
       
       STUTTGART taz | Man kann in Menschen nicht hineinschauen, aber nach außen
       scheint es, als ob an Andreas Renner alles abperlt. Neun Prozesstage wird
       vor dem Stuttgarter Landgericht über Intimstes aus seinem Leben verhandelt.
       Nacktbilder und Videos, die er an ihm untergebene Polizeibeamtinnen
       verschickt hat, seine sexuellen Vorlieben, die mit Urin zu tun haben und
       die das mutmaßliche Opfer Katja A. in einer Sprachnachricht später als
       „eklig“ bezeichnet.
       
       Renner hört sich das an, seine Frau, selbst Polizeibeamtin in gehobener
       Position, dabei stets an seiner Seite. Gemeinsam betreten sie an jedem
       Prozesstag Hand in Hand das Gericht durch den Haupteingang. Sie adrett mit
       einer Handtasche, auf deren Band „Stay Strong“ steht. Er immer in dunklem
       Anzug und Krawatte, korrekt frisiert und glatt rasiert. Die Botschaft: Ich
       habe nichts getan, wofür ich mich schämen müsste. Renner schweigt im
       Prozess, macht nicht einmal Angaben zur Person, als seien es die anderen,
       die etwas zu erklären hätten. Seine Anwältin sagt am ersten Prozesstag,
       dieser Prozess gegen ihren Mandaten habe nie eröffnet werden dürfen, denn
       er beruhe auf den „Lügen“ von Katja A., des vermeintlichen Opfers.
       
       Nur als Katja A. unsichtbar für die Öffentlichkeit am Prozess teilnimmt und
       in der unmittelbaren Sichtachse Renners sitzt, scheint ihm das etwas aus zu
       machen. Seine Anwältin versucht zu erwirken, dass sich Katja A. woanders
       hinsetzt. Das Gericht lehnt das ab. Katja A., die in Wirklichkeit anders
       heißt, bleibt im Prozess für die Öffentlichkeit unsichtbar. Aber ihre
       Schwester, die hier Anke heißen soll, berichtet davon, wie die Vorfälle im
       November 2021 das Wesen ihrer Schwester verändert hätten. „Sie ist seitdem
       so sensibel und nah am Wasser gebaut – ich sehe meine Aufgabe darin,
       sorgsam mit ihr umzugehen“, sagt sie.
       
       Es ist ein Prozess, in dem es um das Machtgefälle geht zwischen dem
       obersten Polizeibeamten des Landes und einer 32 Jahre jungen Beamtin, deren
       Karriere entscheidend von eben diesem Mann abhing. Es scheint, als würde
       sich dieses Machtgefälle im Prozess weiter fortsetzen. Der eine sichtbar
       und scheinbar ungebrochen, die andere schamhaft unsichtbar und auf der
       Flucht vor der Öffentlichkeit.
       
       Dabei ist es für die Nebenklage natürlich schon ein erster Erfolg, dass
       überhaupt öffentlich über [1][Machtmissbrauch und mutmaßliche sexuelle
       Nötigung] in der baden-württembergischen Polizei verhandelt wird.
       Inzwischen sind weitere Fälle in der Polizei Baden-Württemberg bekannt
       geworden. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag prüft neben der
       Beförderungspraxis auch grundlegende Fragen im Personalwesen. Das
       Innenministerium hat nach dem Fall Renner gemeinsam mit dem Personalrat
       erstmals für die Behörde sowie für die Polizei definiert, wo sexuelle
       Handlungen beginnen und wie sie geahndet werden. Das Sozialministerium des
       Landes hatte erst wenige Wochen vorher als Behörde eine solche Vereinbarung
       getroffen. Aber Standard ist das noch lange nicht.
       
       Katja A. zahlt für all das einen enormen persönlichen Preis. Sie muss mit
       anhören, wie sie von der Verteidigung Renners als Lügnerin bezeichnet wird,
       es wird versucht, sie als moralisch verwahrlost dastehen zu lassen. Auch
       ihr Intimleben wird seziert, wenn auch das Meiste davon in
       nicht-öffentlicher Sitzung. Sie wurde in ihre Dienststelle zurückversetzt.
       In der Pressestelle des Innenministeriums, die nun Auskunft über das
       Verfahren gegen Andreas Renner geben muss, konnte sie nicht bleiben. Die
       Polizeipräsidentin sagt vor Gericht, das sei zu ihrem eigenen Schutz
       passiert, sie könne jederzeit erneut am Auswahlverfahren für den höheren
       Dienst teilnehmen. Die Schwester sagt, Katja sehe das zwar ein, aber es
       fühle sich an wie eine doppelte Bestrafung.
       
       Vielleicht das Schlimmste für die Nebenklägerin: Es ist nach neun
       Prozesstagen nicht ausgeschlossen, dass für das, was sich Andreas Renner
       nach Lage der Dinge hat zu Schulden kommen lassen, das Strafrecht keine
       Antwort bereit hält. Es könnte zum Freispruch kommen.
       
       2016 hat die [2][Regierung Merkel den Nötigungsparagrafen reformiert].
       Eigentlich soll es seitdem nicht mehr um die Frage gehen, wie sich das
       mutmaßliche Opfer verhalten hat – sondern ob sich der Täter über ein
       erkennbares Nein hinweggesetzt hat. Doch gab es dieses Nein? Das Gericht
       wird größte Mühe haben das zu klären, und das liegt nicht an den Richtern.
       Der Vorsitzende Volker Peterke versucht mit Gelassenheit und Güte die
       Emotionen zu schlichten. Seine Beisitzerin Miriam Sprengel beweist in ihren
       Fragen beste Aktenkenntnis. Doch bei der für diesen Prozess entscheidenden
       Schlüsselsituation steht, wie so oft in Me-Too-Fällen, Aussage gegen
       Aussage.
       
       Im Laufe des Prozesses rekonstruieren sich die Ereignisse so: Der 12.
       November 2021 ist eigentlich ein Freudentag für die junge Polizeibeamtin
       Katja A. Sie ist von ihrer Dienststelle ins Innenministerium abgeordnet und
       arbeitet dort in der Pressestelle, im unmittelbaren Umfeld der
       Landes-Polizeipräsidentin und des Inspekteurs der Polizei. Katja A. ist im
       Auswahlverfahren für den höheren Dienst. Der oberste Chef,
       Polizeiinspekteur Renner, will sich persönlich als Mentor um sie kümmern.
       Das erfährt sie beim Personalgespräch mit ihm, das am Nachmittag im Büro
       von Andreas Renner stattfindet. Die Polizeipräsidentin ist anwesend,
       zeitweise auch andere Beamte. Es wird Sekt getrunken, A.s Karriere nimmt
       jetzt Fahrt auf.
       
       Am frühen Abend geht es mit Kollegen und dem Polizeiinspekteur in eine
       Kneipe namens „Kraftpaule“ in unmittelbarer Nähe zum Innenministerium. Eine
       anscheinend entspannte Feierabendrunde unter Kollegen. Offenbar keine
       Seltenheit in der Polizeiabteilung des Innenministeriums.
       
       Katja A. vertraut im Verlauf des Abends Renner auch Privates an, so
       berichtet es ein Kollege, der dabei war. Dass sie immer an die falschen
       Männer gerate, und dass sie gerade eine schmerzhafte Scheidung hinter sich
       habe. Der Kollege wundert sich. Als sich die Runde auflöst, bietet er Katja
       an, sie nach Hause zu bringen. Doch die junge Frau geht auf Einladung
       Renners lieber mit ihrem obersten Chef noch in dessen Stammkneipe „Corner“.
       Da ist es schon nach Mitternacht.
       
       Was dort passiert, davon kann sich die Öffentlichkeit an zwei Prozesstagen
       ein recht gutes Bild machen. Denn der Abend wurde von einer
       Überwachungskamera festgehalten, deren Aufnahmen im Gericht gezeigt werden.
       Zwischen teils tanzenden Gästen und Fans des VfB Stuttgart sitzen ein
       hochgewachsener Mann im dunklen Anzug mit einer schlanken blonden Frau auf
       Barhockern. Beide umarmen sich, bald kommt es zu Küssen. Die Frau in weißer
       Bluse und mit offenen Haaren ist offenbar angetrunken, aber nicht
       willenlos. Sie legt ihre Hand in seinen Nacken, legt den Kopf an die
       Schulter des Chefs, weicht seinen Annäherungen nicht aus. Ein heftiger
       Flirt, ein Paar, das dabei ist, sich zu finden, so scheint es. Auch die
       Wirtin sagt, zu keinem Zeitpunkt habe sie das Gefühl gehabt, da geschehe
       irgendetwas gegen den Willen von Katja A. So geht das über fast vier
       Stunden.
       
       Später in der polizeilichen Vernehmung sagt Katja A. aus, zu diesem
       Zeitpunkt habe sie schon Schlimmeres verhindern wollen. Renner habe ihr
       gestanden, dass es ihn errege, Frauen beim Urinieren zuzusehen. Sie habe
       das „eklig“ und „abartig“ gefunden und habe gewusst: Egal, was passiert, an
       diesem Abend werde sie auf keinen Fall auf Toilette gehen.
       
       Trotzdem geht sie um drei Uhr mit, als Andreas Renner vorschlägt die Kneipe
       kurz zu verlassen, „um Luft zu schnappen“. Was draußen passiert, wurde von
       keiner Kamera aufgezeichnet. Tatsache ist: Draußen öffnet Renner seine Hose
       und beginnt, Wasser zu lassen. Strittig ist, ob er, wie Katja A. Tage
       später ihrer Schwester berichtet, „meine Hand genommen hat und an seinen
       Schwanz geführt hat“. Oder ob sie, wie es der Angeklagte in seiner
       Vernehmung ausgeführt hat, ihm selbst an sein Geschlecht gegriffen hat.
       
       Ziemlich offensichtlich ist, dass Katja A. diesen Abend schnell bereut. In
       einer Sprachnachricht, die vor Gericht abgespielt wird, hadert sie damit,
       nicht einfach nach Hause gegangen zu sein: „Ich hatte irgendwie Wurzeln an
       den Füßen“. In der Nacht hatte sie ihre Schwester noch gebeten, sie
       abzuholen. Die war müde und hatte das abgelehnt. In den Tagen danach
       schickt sie ihr Nachrichten: „Ich war mit dem IDP weg, das war keine gute
       Idee. Er will mit mir in die Kiste, ich will das definitiv nicht“. Die
       Schwester versteht erst nicht, mit wem A. unterwegs war. Dann schreibt sie:
       „Höchster Polizeibeamter des Landes? Alter, Du Idiot“. Die Schwester rät,
       ihm klar zu machen, dass sie das nicht will. Katja antwortet: „Ich hoffe,
       dass er mit dem Korb umgehen kann.“
       
       Katja A. offenbart sich in den Tagen danach einem Kollegen im
       Innenministerium. Zu ihm unterhält sie eine Affäre, die immer mal wieder
       beendet wird. Der Mann ist verheiratet. Als er von den Geschehnissen
       erfährt, rät er A., Renner anzuzeigen. Das setzt eine Maschinerie in Gang,
       in der Katja A. wieder nicht die handelnde Person ist. Über ihren Geliebten
       erfährt der Vertrauensbeamte der Abteilung von den Vorgängen. Der Mann sagt
       vor Gericht aus, dass Katja A. Zweifel gehabt habe, ob sie Anzeige
       erstatten soll. Sie habe sich gesorgt, dass sie „als Schlampe dastehe“. Er
       habe ihr dann gesagt, wenn sie keine Anzeige erstatte, müsse er es tun.
       Denn Renner könnte eine Straftat begangen haben.
       
       Während diese Gespräche laufen, meldet sich Andreas Renner immer wieder bei
       Katja A. Fünf Tage nach dem Treffen in der Kneipe kommt es zum
       Videotelefonat zwischen den beiden. Der Mitschnitt wird vom Gericht als
       Beweismittel zugelassen, obwohl Katja A. ihn illegal angefertigt hat. Er
       wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt. Darin soll Renner
       gesagt haben, dass Katja A. nur Vorteile hätte, wenn er eine Beziehung mit
       ihr einginge. Ist das schon Nötigung, weil es im Rückschluss ja heißen
       kann, dass sie, wenn sie ihn zurückweist, diese Vorteile nicht habe? Und
       hätte er nicht, wenn es ihm um eine echte Beziehung gegangen wäre,
       versichern müssen, dass auch ihre Ablehnung keine Nachteile für die Beamtin
       bedeute?
       
       Lässt man die Frage beiseite, ob der Polizeiinspekteur Renner die junge
       Frau in der Nacht vor dem „Corner“ zu einer sexuellen Handlung genötigt
       hat: Es besteht nach neun Prozesstagen kaum noch ein Zweifel daran, dass
       der oberste Polizeibeamte des Landes seine Machtposition ausgenutzt hat.
       Das wird an weiteren Fällen deutlich, die im Zuge der Ermittlungen bekannt
       wurden. Schon 2019 soll Renner einer untergebenen Polizeibeamtin, die sich
       in einem Auswahlverfahren für den höheren Dienst befand, Fotos und Filme
       von sich in sexuellen Posen geschickt haben.
       
       Hätte diese Frau die Bilder gemeldet, wäre Renners Karriere wohl schon hier
       beendet gewesen. Aber als ihr Verlobter die Frau darauf anspricht, sagt
       sie: Das sei eben „der Fetisch des Inspekteurs“, dagegen werde sie nichts
       unternehmen. Der Mann, ebenfalls Polizist und mit Renner gut bekannt,
       schickt ihm darauf eine Nachricht: „Wenn man ein Schwanzbild im
       Kinderzimmer seines Kindes macht, ist eine Grenze überschritten. Such Dir
       Hilfe, das ist echt krank“. Renner antwortet nur kühl, er sei unrechtmäßig
       im Besitz der Bilder und solle sie bitte löschen. Bei einer Hotline des
       Innenministeriums meldet sich später noch mindestens eine weitere
       Betroffene.
       
       Umso erstaunlicher, dass all das so lange verborgen blieb. Alle, die mit
       Renner gearbeitet haben, äußern sich ausnehmend positiv über ihn als
       Kollegen. Er wird als besonnen und angenehm geschildert. Keiner will
       Defizite in Person oder Charakter erkannt haben. Damit hat Renner nach
       einer Blitzkarriere mit 50 Jahren bereits den höchsten Posten erreicht, den
       die Landespolizei zu vergeben hat. Das ist auch deshalb ungewöhnlich, weil
       man diesen Posten damit für mehr als 16 Jahre belegt, denn es gibt keine
       weitere Beförderung. Verstopfung der Karrierewege nennen das Beamte. Das
       macht man eigentlich nicht.
       
       Renner konnte sich jedoch der Protektion des Innenministers Thomas Strobl
       und des parlamentarischen Staatssekretärs Siegfried Lorek gewiss sein. Auch
       die Polizeipräsidentin Stefanie Hinz, die ihn dann recht entschlossen von
       den Dienstgeschäften entfernt hat, kannte Renner von früher. Ob Renners
       Beförderung mit rechten Dingen zuging, versucht jetzt der
       Untersuchungsausschuss zu klären.
       
       Der Prozess gegen Renner wird am Freitag mit Zeugen fortgesetzt, die den
       Machtmissbrauch im Amt beweisen sollen. Ein Urteil ist noch im Sommer zu
       erwarten. Wird Renner freigesprochen, könnte ihn noch eine Strafe über das
       Disziplinarverfahren ereilen. Dieses behördeninterne Verfahren ruht,
       während der Prozess vor dem Landgericht läuft. So lange bekommt Renner auch
       seinen hohen Beamtensold weiter.
       
       Unabhängig vom Strafrecht wird am Ende ein Verwaltungsgericht entscheiden,
       ob Renner Dienstvergehen begangen hat und ob er dafür in der Besoldung
       herabgestuft oder gar aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird. Nach allem,
       was inzwischen bekannt ist, kann man sich nur schwer vorstellen, dass
       Andreas Renner jemals wieder Personalverantwortung erhält.
       
       15 Jun 2023
       
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