# taz.de -- Neues Gesetz zur Wärmewende: Heizen mit Plan
       
       > Städte und Kommunen sollen Pläne für ihre Wärmenetze erstellen. Darin
       > müssen sie festlegen, welche Haushalte künftig Fernwärme erhalten.
       
 (IMG) Bild: So kann das aussehen: Fernwärmeleitungen von Vattenfall in Berlin-Lichtenberg
       
       Wer kann künftig wie klimaneutral heizen? Diese Frage will die
       Ampelkoalition mit Regelungen für die kommunale Wärmeplanung beantworten.
       Am Dienstagabend hat sich die Regierung auf ein „Gesetz für die
       Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ geeinigt, am Freitag
       soll es im Bundestag verabschiedet werden.
       
       Das Gesetz verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, eine Wärmeplanung
       vorzulegen, damit Hauseigentümer wissen, ob sie an eine klimafreundliche
       Versorgung etwa mit Fern- oder Nahwärme angeschlossen werden können – oder
       ob sie sich perspektivisch selbst etwa eine Wärmepumpe einbauen müssen.
       Städte mit über 100.000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026 eine Planung
       vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Orte mit weniger als
       10.000 Einwohnern können sich mit anderen zusammenschließen.
       
       Die Aufgabe ist gewaltig: Bis jetzt beträgt der Anteil erneuerbarer
       Energien in der Erzeugung von Raumwärme in privaten Haushalten laut
       Bundesregierung nur 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden über
       Fernwärme versorgt. [1][Doch auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer
       Energien nur 20 Prozent].
       
       Zudem ist eine „Wärmeplanung“ für die Kommunen eine komplexe Aufgabe. Sie
       müssen laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
       „alle relevanten Infrastrukturen und Energieträger betrachten“ und „neben
       den Wärmenetzen auch die oftmals schon vorhandenen Strom- und Gasnetze und
       vielfach deren schon mehrjährig vorausgeplanten Ausbauvorhaben
       einbeziehen“. Ansonsten drohten Fehlinvestitionen, so der BDEW.
       
       Als „erneuerbar“ listet der Gesetzentwurf zahlreiche Energieträger auf,
       etwa Wasserstoff, Wärmepumpen, Solarthermie, industrielle Abwärme,
       Biomethan und Biomasse, wobei Letzterer bestimmte Grenzen auferlegt wurden.
       Diskussionen gab es bis zuletzt auch über die Rolle, die
       Müllverbrennungsanlagen in den kommunalen Wärmenetzen spielen sollen.
       
       ## Bis 2045 klimaneutral
       
       Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind Hauseigentümer ohne
       eine Aussicht auf Fernwärme verpflichtet, sich an die Vorgaben im
       Gebäudeenergiegesetz zu halten. [2][Dann müssen sie in ihren Heizungen 65
       Prozent erneuerbare Energie einsetzen, etwa über Geothermie oder Pellets].
       Ab 2045 sollen laut dem Klimaschutzgesetz alle Wärmenetze klimaneutral
       sein.
       
       [3][Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung war aus der Debatte über das
       Gebäudeenergiegesetz hervorgegangen] und sollte den Hausbesitzern vor
       Investitionen Planungssicherheit geben. In der Heizungsbranche hat der
       Streit über die Wärmewende zunächst einen Boom bei Öl- und Gasheizungen
       ausgelöst.
       
       Nach Daten des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie sind von
       Januar bis September dieses Jahres mit 1,048 Millionen Wärmeerzeugern
       erstmals seit den 90er Jahren wieder mehr als eine Million Heizungen
       verkauft worden. Zu dem kräftigen Zuwachs um 46 Prozent im Vergleich zum
       Vorjahreszeitraum trugen Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben
       werden, ebenso bei wie Wärmepumpen – wobei sich bei Letzteren das Wachstum
       deutlich abgeschwächt hat.
       
       15 Nov 2023
       
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