# taz.de -- Gericht schützt Literaturkritik: Shibli scheitert gegen taz
       
       > Sieg für taz und Meinungsfreiheit. Der Verbotsantrag der
       > palästinensischen Autorin des Berenberg Verlags, Adania Shibli, wurde
       > abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Literaturkritik darf zuspitzend werten, entschied das Gericht
       
       Adania Shibli, israelische Autorin palästinensisch-arabischer Herkunft, hat
       versucht, beim Landgericht Hamburg ein Verbot gegen kritische Aussagen in
       dem Artikel [1][„Schatten auf der Buchmesse“] (taz, 11. 10. 2023) zu
       erwirken. Es ging hierbei um eine Kritik an ihrem Roman „Eine Nebensache“.
       
       Verbieten lassen wollte Shibli die Aussagen „In diesem Kurzroman sind alle
       Israelis anonyme Vergewaltiger und Killer, die Palästinenser hingegen Opfer
       (…). Die Gewalt gegen israelische Zivilisten kommt wohl auch deshalb nicht
       vor, weil sie als legitimes Mittel im Befreiungskampf gegen die Besatzer
       gilt. Das ist die ideologische und auch menschenverachtende Basis des Buchs
       (…)“
       
       Das Gericht hat mit Beschluss vom 21. 11.2023 Shiblis Antrag nun
       zurückgewiesen, da es sich hier um eine zulässige Meinungsäußerung handele.
       Literaturkritik dürfe zuspitzend werten, es könne über die Richtigkeit der
       Beurteilung auch kein Beweis erhoben werden.
       
       Zudem befasse sich der Artikel mit dem Inhalt des Buches, nicht mit den
       Überzeugungen der Autorin, sodass nicht von der Behauptung einer „inneren
       Tatsache“ auszugehen sei.
       
       ## Engagierte Aktivistin
       
       Auch die Formulierung „die engagierte BDS-Aktivistin Adania Shibli“ hat das
       Gericht nicht verboten. Welche Handlungen erforderlich seien, um eine
       Person als „engagierten Aktivisten“ zu bezeichnen, sei wertungsabhängig.
       
       Als Anknüpfungstatsachen seien hier aber auch die [2][von Shibli
       eingeräumte Unterzeichnung der BDS-Kampagne] gegen Auftritte der Band
       „Rolling Stones“ in Israel im Jahr 2007 sowie die Unterzeichnung eines
       offenen Briefes zugunsten der an BDS-Kampagnen beteiligten Autorin Kamila
       Shamsie im Jahr 2019 gegeben.
       
       Die taz hat sich gegen das verlangte Verbot gewandt, weil sie die Freiheit
       der Literaturkritik gefährdet gesehen hat.
       
       24 Nov 2023
       
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