# taz.de -- Kriminelle Vertrauenspersonen: Mehr Transparenz für Spitzeleinsatz > Die Bundesregierung will klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten durch > die Polizei. Richterbund und Polizeigewerkschaft üben Kritik. (IMG) Bild: Wird es für die Polizei schwieriger, mit Spitzeln zu arbeiten? Polizei-Razzia in einem Bordell FREIBURG taz | Die Bundesregierung hat an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Regelung von V-Leuten bei der Strafverfolgung beschlossen. Erstmals soll der Einsatz von Spitzeln [1][in der Strafprozessordnung] geregelt werden. „Klare Regelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen sind möglich, ohne die Effektivität der Ermittlungen zu schmälern“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP), der [2][den Gesetzentwurf] vorgelegt hatte. V-Leute sind Privatpersonen – oft aus dem kriminellen Milieu –, die gegen Geld mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtigste Neuerungen des Gesetzentwurfs: Ein:e Ermittlungsrichter:in muss den Einsatz der V-Person vorab genehmigen. V-Leute dürfen keine Straftaten begehen, auch nicht zur Tarnung. Sie dürfen mit den Zielpersonen keine intimen Beziehungen eingehen. Sie sollen mit den Spitzel-Honoraren auch nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten und maximal 10 Jahre mit der Polizei zusammenarbeiten. V-Leute dürfen nicht zu Taten anstiften. Der Deutsche Richterbund hatte Buschmanns Entwurf kritisiert. Er sei von Misstrauen geprägt. Zu viel Transparenz und Dokumentationspflichten könnte die Vertraulichkeit der V-Leute gefährden und zur Enttarnung führen. Ein Richtervorbehalt sei nicht erforderlich. Vielmehr genüge es, wenn wie bisher die Staatsanwaltschaft über den Einsatz von V-Leuten entscheidet. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der Gesetzentwurf erschwere die Arbeit. So sei es nicht sinnvoll, dass die Polizei Aussagen der V-Leute wörtlich protokollieren muss, die V-Leute könnten dabei auch Einsatztaktiken verraten; ausreichend sei ein Protokoll der wesentlichen Inhalte. ## Anwälte sind happy Dagegen begrüßt der Deutsche Anwaltverein den Gesetzentwurf. Erforderlich sei jedoch auch eine Dokumentation der Entlohnung der V-Leute, insbesondere bei Erfolgshonoraren, weil diese Anreiz für falsche Anschuldigungen sein können. Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, kritisierte: „Es ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der Praxis missachtet.“ Die Regierung habe einen Entwurf beschlossen, der Schwerkriminellen helfe und Ermittlungen behindere. Die Union kann aber auf Unterstützung der SPD-Fraktion hoffen. Der Gesetzentwurf sei nur der Ausgangspunkt, erklärte SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, kein Gesetzentwurf verlasse den Bundestag so, wie er hineingegangen ist. „Das Entdeckungsrisiko für V-Personen muss auch in Zukunft gering bleiben.“ 13 Mar 2024 ## LINKS (DIR) [1] /Justizminister-will-feste-Regeln/!5945281 (DIR) [2] /Neue-Regeln-fuer-V-Leute/!5975437 ## AUTOREN (DIR) Christian Rath ## TAGS (DIR) Polizeigesetz (DIR) V-Männer (DIR) Undercover (DIR) Bundesregierung (DIR) GNS (DIR) Bundespolizei (DIR) Polizei (DIR) Polizei (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Bundespolizeibeauftragter ernannt: Oberbeauftragter mit Befugnissen Der neue Polizeibeauftragte ist nur für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei zuständig. Dafür hat er weitreichende Eingriffsrechte. (DIR) Neue Regeln für V-Leute: Vorstrafen erlaubt Bisher gibt es fast keine Regeln für V-Leute bei der Polizei. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. (DIR) Justizminister will feste Regeln: V-Leute an die kurze Leine Bisher gibt es fast keine Regeln für V-Leute bei der Polizei, Justizminister Buschmann will das per Gesetz ändern. Die SPD reagiert zurückhaltend. (DIR) Debakel um Verfassungsschutz: V wie verlorenes Vertrauen Nach dem Auffliegen weiterer V-Leute im Umfeld des NSU wächst die Kritik an den Ämtern. Kommt jetzt der Spitzel-TÜV?