# taz.de -- Kriminelle Vertrauenspersonen: Mehr Transparenz für Spitzeleinsatz
       
       > Die Bundesregierung will klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten durch
       > die Polizei. Richterbund und Polizeigewerkschaft üben Kritik.
       
 (IMG) Bild: Wird es für die Polizei schwieriger, mit Spitzeln zu arbeiten? Polizei-Razzia in einem Bordell
       
       FREIBURG taz | Die Bundesregierung hat an diesem Mittwoch einen
       Gesetzentwurf zur Regelung von V-Leuten bei der Strafverfolgung
       beschlossen. Erstmals soll der Einsatz von Spitzeln [1][in der
       Strafprozessordnung] geregelt werden. „Klare Regelungen für den Einsatz von
       Vertrauenspersonen sind möglich, ohne die Effektivität der Ermittlungen zu
       schmälern“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP), der [2][den
       Gesetzentwurf] vorgelegt hatte.
       
       V-Leute sind Privatpersonen – oft aus dem kriminellen Milieu –, die gegen
       Geld mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtigste Neuerungen des
       Gesetzentwurfs: Ein:e Ermittlungsrichter:in muss den Einsatz der
       V-Person vorab genehmigen. V-Leute dürfen keine Straftaten begehen, auch
       nicht zur Tarnung. Sie dürfen mit den Zielpersonen keine intimen
       Beziehungen eingehen. Sie sollen mit den Spitzel-Honoraren auch nicht ihren
       Lebensunterhalt bestreiten und maximal 10 Jahre mit der Polizei
       zusammenarbeiten. V-Leute dürfen nicht zu Taten anstiften.
       
       Der Deutsche Richterbund hatte Buschmanns Entwurf kritisiert. Er sei von
       Misstrauen geprägt. Zu viel Transparenz und Dokumentationspflichten könnte
       die Vertraulichkeit der V-Leute gefährden und zur Enttarnung führen. Ein
       Richtervorbehalt sei nicht erforderlich. Vielmehr genüge es, wenn wie
       bisher die Staatsanwaltschaft über den Einsatz von V-Leuten entscheidet.
       
       Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der Gesetzentwurf erschwere
       die Arbeit. So sei es nicht sinnvoll, dass die Polizei Aussagen der V-Leute
       wörtlich protokollieren muss, die V-Leute könnten dabei auch
       Einsatztaktiken verraten; ausreichend sei ein Protokoll der wesentlichen
       Inhalte.
       
       ## Anwälte sind happy
       
       Dagegen begrüßt der Deutsche Anwaltverein den Gesetzentwurf. Erforderlich
       sei jedoch auch eine Dokumentation der Entlohnung der V-Leute, insbesondere
       bei Erfolgshonoraren, weil diese Anreiz für falsche Anschuldigungen sein
       können.
       
       Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, kritisierte: „Es
       ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der
       Praxis missachtet.“ Die Regierung habe einen Entwurf beschlossen, der
       Schwerkriminellen helfe und Ermittlungen behindere.
       
       Die Union kann aber auf Unterstützung der SPD-Fraktion hoffen. Der
       Gesetzentwurf sei nur der Ausgangspunkt, erklärte SPD-Innenpolitiker
       Sebastian Fiedler, kein Gesetzentwurf verlasse den Bundestag so, wie er
       hineingegangen ist. „Das Entdeckungsrisiko für V-Personen muss auch in
       Zukunft gering bleiben.“
       
       13 Mar 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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