# taz.de -- Bericht des Datenschutzbeauftragten: Warnung vor Stigmatisierung
       
       > Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber mahnt, beim Thema KI auf
       > Grundrechte zu achten. In seinem Bericht steckt auch Kritik an der
       > Ampelkoalition.
       
 (IMG) Bild: Ulrich Kelber, Datenschutzbeauftragter stellt seinen Tätigkeitsbericht vor
       
       BERLIN taz | Ob Richtlinien für Künstliche Intelligenz, die elektronische
       Patientenakte und die Ausspähung verschlüsselter Chatnachrichten – der
       Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kritisiert Vorhaben der
       Ampelregierung. Außerdem fordert er für den Einsatz künstlicher Intelligenz
       (KI) verbindliche Regelungen, die von einer Behörde durchgesetzt werden
       müssten. „Datenschutz und Privatsphäre sind Kernelemente, ohne die der
       sichere Einsatz von KI nicht denkbar ist“, sagte Kelber bei der
       Veröffentlichung des Berichtes am Mittwoch.
       
       Bei der Umsetzung der [1][von der EU beschlossenen KI-Verordnung] müsse der
       Datenschutz eine wichtige Rolle spielen, fordert Kelber. Diese sieht
       strengere Auflagen für Gesichtserkennungssysteme und andere Anwendungen
       vor. Je nachdem, wie KI eingesetzt werde, berge sie „das Potenzial für
       Grundrechtseinschränkungen und Diskriminierungen“, mahnt er.
       
       Auch bei der im Februar verabschiedeten [2][elektronischen Patientenakte]
       hat Kelber datenschutzrechtliche Bedenken. Das Gesetz sieht vor, dass alle
       gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer man
       lehnt es aktiv ab. Diese Widerspruchslösung kritisiert Kelber und betont:
       „Umso besser muss der Zugriff auf die Daten geschützt werden.“ Dies gelte
       insbesondere für Daten wie beispielsweise HIV-Infektionen,
       Schwangerschaftsabbrüche oder psychische Erkrankungen, die zu
       Diskriminierung und Stigmatisierung führen könnten, wenn sie bekannt
       werden.
       
       Bei der geplanten [3][EU-Verordnung zur Chatkontrolle] drängt Kelber „auf
       eine erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung.“ Der Entwurf beinhaltet
       die Ausspähung privater Chatnachrichten. Wenn der Entwurf keine
       „durchgehende Ende-zu-Ende Verschlüsselung“ gewährleiste und „anlassloses
       Auslesen privater Kommunikation“ verbiete, empfiehlt er der
       Bundesregierung, diesen abzulehnen.
       
       ## Debatte um Nachfolge von Kelber
       
       Kelber kritisierte auch einen Vorschlag des Bundesrat-Innenausschusses,
       wonach Unternehmen nicht mehr verpflichtet sein sollen, einen
       Datenschutzbeauftragten zu benennen. Kelber dazu: „Diesen Vorschlag darf
       man nicht als Entbürokratisierung verstehen.“ Eine ersatzlose Abschaffung
       würde den Unternehmen schaden, zu mehr Verstößen gegen den Datenschutz und
       höheren Strafzahlungen führen. Die Vorschrift besagt, dass Unternehmen mit
       einer Größe von mindesten 20 Personen, die sich ständig mit der
       Verarbeitung personenbezogener Informationen beschäftigen, einen
       Datenschutzbeauftragten benennen müssen.
       
       Kelber ist nach einer fünfjährigen Amtszeit seit Januar nur noch
       kommissarisch im Amt. Der Bundestag hat sein Mandat nicht verlängert.
       Kelber selbst zeigt sich offen für eine zweite Amtszeit. Dies ist jedoch
       unwahrscheinlich.
       
       Vertreter der Zivilgesellschaft kritisierten in einem offenen Brief die
       Bundesregierung wegen des Umgangs mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten:
       Diese schade dem Amt „in noch nie dagewesener Weise“, heißt es in dem
       Schreiben. Auch Kelber machte klar, dass die Spekulationen um sein Amt den
       Datenschutzbeauftragten bei internationalen Verhandlungen schwäche.
       
       Noch bis zum 6. Juli kann Kelber sein Amt kommissarisch weiterführen. Die
       Ampel-Koalition hatte beschlossen, dass Grüne und FDP einen
       Personalvorschlag vorstellen.
       
       20 Mar 2024
       
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