# taz.de -- Änderung des Strafgesetzbuchs: Schärfere Strafen für Bestechung
       
       > Bei den Maskenaffären gingen die Hauptakteure straffrei aus. Jetzt wurden
       > die Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit für Abgeordnete
       > verschärft.
       
 (IMG) Bild: Andrea Tandler kommt zur Sitzung des Masken-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zur Zeugenvernehmungen
       
       BERLIN dpa | Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird
       künftig schärfer bestraft. So machen sich Abgeordnete strafbar, die ihre
       Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss
       zum Beispiel auf Ministerien auszuüben. Ihnen und ihren Auftraggebern droht
       nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Damit
       wird auch eine Konsequenz aus den [1][Maskenaffären während der
       Corona-Pandemie] gezogen.
       
       Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend mit den Stimmen der
       Ampel-Fraktionen und der AfD, einen zusätzlichen Paragrafen 108f
       („unzulässige Interessenwahrnehmung“) ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
       
       Dessen Regeln gelten auch für Abgeordnete in Landtagen und im
       Europaparlament sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung
       einer internationalen Organisation. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei
       der Abstimmung, weil sie manche Formulierungen als zu unscharf ansah.
       
       Das Strafgesetzbuch sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein
       bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere
       Vorteile kassierten, also etwa für eine Rede oder ein konkretes
       Abstimmverhalten im Bundestag. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle
       ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun
       haben.
       
       SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß vor allem auf die
       Maskenaffären [2][früherer CSU-Abgeordneter]. Diese hatten in der Frühphase
       der Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür
       Millionenprovisionen kassiert. Gegen sie wurde später wegen des Verdachts
       der Bestechlichkeit ermittelt. [3][Sie konnten dafür nach der bisher
       geltenden Rechtslage aber nicht bestraft werden.] Die Ampel-Parteien hatten
       daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart.
       
       26 Apr 2024
       
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