# taz.de -- Debatte um AfD-Verbot: Die Demokratiefeinde aufhalten
       
       > Ein neues Bündnis aus Organisationen der Zivilgesellschaft fordert ein
       > AfD-Verbot. Dafür sollen Mitstreiter im Bundestag gefunden werden.
       
 (IMG) Bild: Berlin, 17. Juni: PK für die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte
       
       BERLIN taz | Kurz nach den hohen Wahlergebnissen der AfD bei den Europa-
       und Kommunalwahlen fordert ein neues Bündnis aus Verbänden, Vereinen und
       der Zivilgesellschaft ein bundesweites AfD-Verbot. Auslöser für die
       Kampagne waren die Enthüllungen [1][der Correctiv-Recherche] über rechte
       Remigrationspläne Anfang des Jahres. Julia Dück vom Bündnis
       [2][„Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt“] sagte am Mittwoch in
       Berlin: „Die AfD ist eine konkrete Gefahr für unzählige Menschen in diesem
       Land. Es ist unsere moralische und verfassungsrechtliche Pflicht,
       einzuschreiten.“
       
       Der Jurist Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen-
       und Anwältevereins, spricht sich zum Kampagnenauftakt ebenfalls für ein
       Verbot aus: „Die Erfolgsaussichten sind sehr gut.“ Laut Theune greift der
       Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Darin heißt es, dass „Parteien, welche
       darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu
       beeinträchtigen (…) verfassungswidrig sind“. Der Jurist betont, dass bei
       einem Verbotsverfahren nicht die Gesinnung entscheidend sei. Vielmehr gehe
       es darum, ob eine Partei die Macht und Mittel habe, ihre Haltung in
       Handlung umzusetzen. Das sieht er bei der AfD als gegeben an.
       
       Die Demokratiefeindlichkeit der AfD kann auch Ulrich Schneider bestätigen.
       Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands sagte am Montag,
       dass sich der Verband gegen die menschenverachtende Partei wehren müsse.
       Denn: Einrichtungen würden vermehrt angegriffen, Geflüchtete angefeindet,
       Queere und Menschen mit Behinderung fühlten sich immer mehr ausgegrenzt.
       
       Das Verbotsverfahren können der Bundestag, der Bundesrat oder die
       Bundesregierung beantragen. In dem Antrag muss genau aufgeführt sein, warum
       die AfD gegen die freiheitliche Grundordnung verstößt. Der Jurist Lukas
       Theune sagt, dass ein entsprechender Entwurf in etwa einem Jahr bereit
       seien könnte. Bis dahin müssten Mitstreitende im Bundestag gewonnen werden,
       die den Antrag unterstützen, fügt Julia Dück hinzu. Das sei auch eine der
       zentralen Aufgaben für die nächsten Monate. Ein möglicher Unterstützer wäre
       der [3][CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz.] Er hatte angekündigt, noch vor
       der Sommerpause einen AfD-Verbotsantrag einzubringen.
       
       Ein Verbot hätte weitreichende Folgen: Sollte das Bundesverfassungsgericht
       feststellen, dass die AfD gegen die Verfassung verstößt, müsste sich die
       Partei auflösen. Vermögen könnten beschlagnahmt werden, staatliche Gelder
       würden gestrichen.
       
       17 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/
 (DIR) [2] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Fachinfos/doc/240605_Aufruf_AfD_Verbot_FINAL.pdf
 (DIR) [3] /Forderung-nach-Taskforce-fuer-AfD-Verbot/!6017351
       
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