# taz.de -- Urteil zu WDR-Show vor Europawahl: BSW darf in die „Wahlarena“
       
       > Der WDR wollte das Bündnis Sarah Wagenknecht nicht in seiner Sendung
       > „Wahlarena“. Ein Gericht hat geurteilt: De Masi muss eine Einladung
       > bekommen.
       
 (IMG) Bild: Muss vom WDR in die Wahlarena zur Europawahl eingeladen werden, Fabio de Masi von der Wagenknecht-Partei
       
       MÜNSTER afp | Der Spitzenkandidat für die [1][Europawahl] der neuen Partei
       Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), [2][Fabio De Masi], muss doch zur
       ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden. Dies entschied das
       nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch
       per Eilverfahren und kippte einen anderslautenden Beschluss des
       Verwaltungsgerichts Köln.
       
       Der für die Sendung zuständige Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte für die
       Sendung am Donnerstag Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und
       Linke eingeladen. Der verantwortliche Redakteur argumentierte, dass in der
       Sendung auch auf die ablaufende Wahlperiode geblickt werden solle, in der
       BSW noch nicht existierte. Außerdem müsse die Zahl der Gäst*innen
       begrenzt werden, so dass sich der Sender auf die Vertreter*innen der
       Parteien konzentriert habe, die bereits im aktuellen Europaparlament
       vertreten seien und in Deutschland ein relevantes Gewicht hätten.
       
       Aus Sicht des OVG rechtfertigt das Sendungsformat die Nichtberücksichtigung
       des BSW nicht. Zwar stünde es dem WDR frei, eine Wahlsendung ausschließlich
       oder schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu
       widmen. Es sei aber nicht erkennbar, dass dieser Ansatz tatsächlich im
       Vordergrund der Sendung stehe, erklärte das Gericht.
       
       Es sei ebenso nicht festzustellen, warum die Gesamtzahl der möglichen
       Gäst*innen zwingend auf sieben begrenzt sein müsse. Auch das Argument,
       nur Parteien mit relevantem Gewicht einzuladen, ließ das OVG nicht gelten.
       Seit Februar bewege sich das BSW in einem „Umfragekorridor“ von vier bis
       sieben Prozent und habe damit teils bessere Chancen als FDP und Linke.
       
       Das Verwaltungsgericht hatte vor einer Woche entschieden, dass der WDR das
       Recht habe, die Teilnehmer „nach Ermessen selbst zu bestimmen“.
       Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen
       Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen.
       Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in
       die „Wahlarena“ eingeladen, ihm aber „in anderen wahlbezogenen Sendungen
       ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen“.
       
       De Masi sprach am Mittwoch nach der OVG-Entscheidung von einem „Sieg für
       die Meinungsvielfalt in der ARD“. Der Sender habe der Partei „mit der
       Ausgrenzung aus der Wahlarena und unserem Sieg vor Gericht die beste
       PR-Kampagne in der jüngeren Parteiengeschichte beschert“. Dabei habe das
       OVG „explizit darauf abgestellt, dass unser Gewicht in den Umfragen größer
       ist als bei FDP oder Linken“, fügt De Masi hinzu.
       
       5 Jun 2024
       
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