# taz.de -- Rechtliche Fragen zum „Compact“-Verbot: Es geht nicht um Straftaten
       
       > Nach welchem Gesetz wurde der „Compact“-Verlag verboten? Wie kann er
       > gegen das Verbot vorgehen? Fragen und Antworten.
       
 (IMG) Bild: „Deutschland den Deutschen“ und „Compact“ für den Müll: ein Kiosk sortiert nach dem Verbot das Heft aus dem Sortiment
       
       In welchem Gesetz sind Vereinsverbote geregelt? 
       
       Im Vereinsgesetz. Das Vereinsgesetz regelt ausschließlich, wie man Vereine
       verbietet.
       
       Wer kann in Deutschland Vereine verbieten? 
       
       Für bundesweit aktive Organisationen ist das Bundesinnenministerium
       zuständig, derzeit also Ministerin Nancy Faeser (SPD). Bei örtlichen und
       regionalen Organisationen müssen die Länder handeln. Bei Parteien ist das
       Bundesverfassungsgericht zuständig, aber nur wenn es einen Antrag gibt.
       
       Welche Voraussetzungen bestehen für ein Vereinsverbot? 
       
       Laut Vereinsgesetz gibt es drei Verbotsgründe: 1. der Verein begeht
       strafbare Handlungen, 2. der Verein richtet sich gegen die
       Völkerverständigung, 3. der Verein richtet sich gegen die verfassungsmäßige
       Ordnung. Faeser stützt das Verbot von Compact auf Letzteres. Es kommt
       deshalb nicht darauf an, ob Compact-Chef Jürgen Elsässer bereits
       strafrechtlich verurteilt wurde.
       
       Die Verfassungsfeindlichkeit von Compact ergibt sich laut Faeser daraus,
       dass die Publikation offen den Umsturz der Verfassungsordnung propagiert
       und gegen arabische, muslimische und jüdische Menschen hetzt. Compact
       vertrete ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das „ethnisch
       Fremde“ aus dem Staatsvolk ausschließen will, was deren Menschenwürde
       verletze.
       
       Wie kann das Compact-Magazin als „Verein“ verboten werden? 
       
       Das Vereinsgesetz gilt nicht nur für eingetragene Vereine, sondern für alle
       Personenzusammenschlüsse, auch für Unternehmen wie die Compact Magazin
       GmbH.
       
       Wie verträgt sich das Compact-Verbot mit der Pressefreiheit? 
       
       Die Herausgabe einer Zeitschrift oder eines Onlinemagazins ist durch die
       Pressefreiheit geschützt. Das heißt: Eingriffe in die Pressefreiheit sind
       nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung möglich, die verhältnismäßig ist
       und im Einzelfall in verhältnismäßiger Weise angewandt wird.
       
       Die Vereinsverbote sind gesetzlich geregelt und grundsätzlich
       verhältnismäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass
       die Pressefreheit zurückstehen muss, wenn eine Publikation verbotswürdige
       Zwecke verfolgt. Ob sich auch das konkrete Verbot von Compact in Abwägung
       mit der Pressefreiheit rechtfertigen lässt, wird sich vor Gericht zeigen.
       Das Innenministerium hat in seiner 79-seitigen Verbotsverfügung ausführlich
       Indizien gegen Compact zusammengetragen.
       
       Kann Compact gegen das Verbot klagen? 
       
       Natürlich. Gegen bundesweite Vereinsverbote gibt es aber nur eine Instanz,
       beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Klage hat dabei keine
       aufschiebende Wirkung. Gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, etwa
       Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, kann auch bei den
       Verwaltungsgerichten vor Ort geklagt werden. Wenn der normale Rechtsweg
       erschöpft ist, kann auch noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       angerufen werden.
       
       Welche Strafe droht Compact-Chef Elsässer? 
       
       Zunächst keine. Das Vereinsverbot ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und
       nicht mit Sanktionen für vergangenes Verhalten verbunden. Compact wurde
       auch nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft wie die Letzte Generation.
       Nur wenn Elsässer Compact fortführt oder eine Ersatzorganisation gründet,
       macht er sich strafbar.
       
       16 Jul 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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