# taz.de -- Verfassungsbeschwerde gegen Regierung: DUH klagt gegen Klimaschutzgesetz
       
       > Die Bundesregierung hat das Gesetz verwässert, das Deutschland
       > klimaneutral machen soll. Die Deutsche Umwelthilfe hält das für
       > verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Der Verkehr-Sektor sprengt die CO2-Grenzwerte systematisch
       
       BERLIN taz | Die Deutsche Umwelthilfe macht Ernst und legt
       Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes ein, wie der
       Umweltverband am Dienstag mitteilte. Er hatte diesen Schritt bereits in
       Aussicht gestellt für den Fall, dass Bundespräsident Frank-Walter
       Steinmeier (SPD) das Gesetz unterschreibt und so sein Inkrafttreten sichert
       – [1][was dieser am Montag getan hat].
       
       „Die Ampelregierung verabschiedet sich mit dieser Gesetzesänderung vom
       Klimaschutz“, sagte Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. „Wir nehmen diesen
       klaren Verfassungsbruch nicht hin und ziehen erneut vor das
       Bundesverfassungsgericht – wie im Januar 2020, was im April 2021 zum
       historischen Klimaschutzentscheid des Bundesverfassungsgerichts geführt
       hat.“
       
       Mit dem Beschluss von 2021 hatten die Richter*innen in Karlsruhe [2][die
       Große Koalition verpflichtet, beim Klimaschutzgesetz nachzuschärfen]. In
       der damaligen Form, argumentierten sie, seien in Zukunft Freiheitsrechte
       gefährdet. Sprich: Je länger man Klimaschutz hinauszögert, desto
       drastischer müssen später die Maßnahmen sein. Und das könnte eben die
       Freiheit der Bevölkerung deutlich einschränken.
       
       Zu den Auflagen für die Regierung gehörte es damals, konkrete
       Emissionsmengen für jedes Jahr auch in der Zeit nach 2030 ins Gesetz
       aufzunehmen. So sollte klar werden, wann welche CO2-Einsparung anvisiert
       wird. Das tat die letzte Merkel-Regierung dann auch, und zwar jeweils
       einzeln für verschiedene Wirtschaftssektoren.
       
       ## Mehr Klimaschutz-Maßnahmen nötig
       
       Mit dieser Logik macht die Ampelregierung in ihrer Reform nun Schluss.
       Zwischen den Sektoren – also zum Beispiel Verkehr, Energie und
       Landwirtschaft – darf in Zukunft aufgerechnet werden. Das Argument dafür
       ist mehr Flexibilität. Sprengt ein Sektor die CO2-Grenzwerte, wie es etwa
       der Verkehr systematisch tut, muss die Regierung nichts unternehmen,
       solange andere Sektoren entsprechend übererfüllen.
       
       Selbst wenn das nicht der Fall ist, verlangt das neue Gesetz anders als
       bisher kein sofortiges Gegensteuern. Erst wenn jährliche Prognosen zweimal
       infolge ergeben, dass Deutschland das Klimaziel für 2030 nicht erreichen
       wird, muss sie ein Sofortprogramm aufsetzen.
       
       Nicht nur für „handwerklich misslungen, sondern verfassungswidrig“ hält
       Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger die Reform. „Die wichtigsten Änderungen
       verfolgen nur das Ziel, bis zum Jahr 2030 keine relevanten
       Klimaschutzmaßnahmen mehr beschließen zu müssen“, so der Jurist.
       
       Das aber wäre nötig, wie nicht nur Klimaschützer*innen fordern. Auch
       etwa der Expertenrat für Klimafragen [3][hat es der Bundesregierung schon
       vorgerechnet]. Demnach ist nicht gesichert, dass Deutschland seine
       Klimaziele bis 2030 erreicht. Vor allem der Verkehrssektor bereitet immer
       weiter Probleme. Die Kurzfassung: Zu viele Autos verbrennen zu viel Benzin
       und Diesel. Auch die Klimabilanz der Gebäude sowie der Landwirtschaft lässt
       laut den Expert*innen absehbar zu wünschen übrig.
       
       Neben der Verfassungsbeschwerde hat die Umwelthilfe auch eine neue Klage
       gegen die Bundesregierung eingereicht – wegen des wiederholt viel zu spät
       vorgelegten Klimaschutzberichts.
       
       16 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /CO2-Ziele-der-Ampelregierung/!6011750
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Schwarz
       
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