# taz.de -- Alarmstufe bei Gasversorgung: Signal an die Privathaushalte
       
       > Das Wirtschaftsministerium hat die zweite Stufe des Gasnotfallplans
       > ausgerufen. Welche Konsequenzen hat das für private Gasabnehmer?
       
 (IMG) Bild: Druck wird sichtbar: Anzeigen im Gasspeicher Wolfersberg bei München
       
       Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Alarmstufe des
       Notfallplans Gas ausgerufen. Was ändert sich dadurch für private Gaskunden? 
       
       Im Moment noch nichts. Gleichwohl sei der Schritt bereits als ein „klares
       Signal“ auch an die Privathaushalte zu verstehen, ihren „Gasverbrauch aus
       Vorsorgegründen weiter zu reduzieren“, betont das Ministerium.
       
       Können weitere Schritte folgen? 
       
       Ja, wenn sich die Versorgungslage weiter zuspitzt. Die formale Entscheidung
       liegt dann bei der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde des
       Energiemarktes. Wenn diese offiziell durch Verkündung im Bundesanzeiger
       eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“
       feststellt, greift laut Energiesicherungsgesetz eine Sonderregel, die auch
       für Privathaushalte erhebliche Konsequenzen haben wird. Denn mit diesem
       Moment haben, so heißt es im Gesetz, „alle hiervon betroffenen
       Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre
       Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen“.
       Dann kann Gas sogar auch für solche Kunden teurer werden, die langfristige
       Preisgarantien in ihren Verträgen stehen haben. Dass dieser Mechanismus der
       Preisfreigabe zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden kann, ist laut
       Bundesregierung „nicht ausgeschlossen“.
       
       Was steckt hinter der Regelung der Preisfreigabe? 
       
       Preisänderungen an den Gasmärkten kommen in normalen Zeiten erst mit
       zeitlichem Verzug bei den privaten Endkunden an. Das hat zur Folge, dass
       aktuell viele Endkunden noch zu Preisen beliefert werden, die die reale
       Knappheit von Erdgas in Deutschland nicht widerspiegeln. Da die
       Endverbraucher im Wohnungssektor aber zum Teil erhebliche
       Einsparmöglichkeiten haben, würden sie durch steigende Gaspreise animiert,
       diese Optionen auch auszuschöpfen. Aber auch unabhängig von der Frage, ob
       die Netzagentur irgendwann die Mangellage feststellen wird, geht die
       Bundesregierung davon aus, dass die Gaspreise für Privatkunden weiter
       steigen werden. Für die meisten Kunden sind spätestens mit der
       turnusgemäßen Anpassung der Gaspreise (wie der Strompreise auch) zum
       nächsten Jahreswechsel erhebliche Aufschläge absehbar.
       
       Wenn die Gasversorger die Option zur kurzfristigen Neufestsetzung ihrer
       Preise bekommen, können sie dann jeden beliebigen Preis verlangen? 
       
       Nein, natürlich nicht. Die Preise dürfen – so steht es im Gesetz – die
       Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung, die dem Energieversorger aufgrund der
       Reduzierung der Gasimportmengen für das zu liefernde Gas entstehen, nicht
       überschreiten. Das heißt, die Versorger dürfen nur weitergeben, was bei
       ihnen selbst an Mehrkosten anfällt.
       
       Wann kann eine solche Preiserhöhung im Fall der Preisfreigabe in Kraft
       treten? 
       
       Frühestens am Tag nachdem der Kunde informiert wurde. Dieser kann dann im
       Gegenzug „unverzüglich nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung“, so heißt
       es im Gesetz, seinen Gasliefervertrag außerordentlich kündigen. Das dürfte
       aber in den wenigsten Fällen zu einem günstigeren Tarif führen, weil
       zuletzt sowohl im Gas- wie auch im Strommarkt die Preise für Neukunden
       stets die höchsten waren.
       
       23 Jun 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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