# taz.de -- Juristischer Erfolg für Trump: Urteil wohl erst nach der Wahl
       
       > Ein Berufungsgericht in Georgia verschiebt Trumps Wahlbetrugsverfahren,
       > weil es einen Interessenskonflikt bei einer Staatsanwältin geben könnte.
       
 (IMG) Bild: Staatsanwältin Fani Willis: Hat sie von der Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt unrechtmäßig profitiert?
       
       WASHINGTON/ATLANTA dpa | Der republikanische Präsidentschaftsbewerber
       Donald Trump hat im US-Bundesstaat Georgia einen weiteren juristischen
       Erfolg erzielt. Das zuständige Berufungsgericht fror das
       Wahlbetrugsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten, der im November ein
       zweites Mal ins Weiße Haus gewählt werden will, am Mittwoch vorerst ein.
       Bevor es weitergehen könne, müsse ein Urteil darüber vorliegen, ob die
       leitende Staatsanwältin ihre Ermittlungen fortführen darf, teilte das
       Gericht mit.
       
       Die drei Berufungsrichter – allesamt von Republikanern ernannt – haben bis
       März 2025 Zeit, um in der Sache zu entscheiden. Für Oktober ist eine erste
       Anhörung geplant. Es ist somit extrem unwahrscheinlich, dass der Prozess in
       Georgia vor der Präsidentenwahl im Herbst beginnt.
       
       Anwälte Trumps und weiterer Beschuldigter werfen Staatsanwältin Fani Willis
       vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan
       Wade, unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Wade sei in seiner
       Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben
       eingeladen, heißt es. Willis weist das zurück.
       
       Im März hatte der zuständige Richter Scott McAfee entschieden, dass die
       Belege der Gegenseite nicht ausreichten, um der Staatsanwältin einen
       Interessenkonflikt nachzuweisen. Wade zog sich allerdings wegen eines von
       McAfee festgestellten „Anscheins der Unangemessenheit“ aus dem Verfahren
       zurück.
       
       ## Verfahren könnte sogar ganz zusammenbrechen
       
       Trumps Seite reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein, dem das
       zuständige Gericht im Mai stattgab. Richter McAfee ließ aber zunächst die
       Fortsetzung der Verhandlungen in seinem Gerichtssaal zu, während das Urteil
       des Berufungsgerichts noch ausstand.
       
       Trump und mehrere andere Angeklagte müssen sich in Georgia wegen ihrer
       Versuche verantworten, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem
       Bundesstaat zu manipulieren und ins Gegenteil zu verkehren. Der
       Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren.
       
       Trump wird vorgeworfen, unter anderem durch Druck auf politische
       Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia versucht zu haben,
       das Wahlergebnis nachträglich zu ändern.
       
       Mit der Zwischenentscheidung des Berufungsgerichts vom Mittwoch liegt das
       Verfahren nun erst einmal auf Eis. Wenn die drei Richter geurteilt haben,
       kann dies im Anschluss noch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaats
       angefochten werden.
       
       Sollte Willis von dem Fall abgezogen werden, könnte das Verfahren gänzlich
       in sich zusammenfallen. Zudem ist unklar, was passieren würde, sollte Trump
       nach der US-Präsidentenwahl im November erneut ins Weiße Haus einziehen.
       Schon jetzt verfolgt der Republikaner eine recht erfolgreiche
       Verzögerungstaktik – nicht nur in Georgia.
       
       ## Auch Fortgang anderer Verfahren gegen Trump ungewiss
       
       Nachdem Trump vergangene Woche in New York wegen illegaler
       Wahlkampffinanzierung als erster Ex-Präsident der USA in einem
       Strafverfahren schuldig gesprochen wurde, ist neben dem Fall in Georgia
       auch der Fortgang der zwei weiteren Strafverfahren gegen ihn ungewiss.
       Seine Anwälte haben es mit juristischen Winkelzügen geschafft, sie
       hinauszuzögern.
       
       In Florida wurde der Prozessauftakt in der Affäre um die Mitnahme geheimer
       Regierungsdokumente auf unbestimmte Zeit verschoben. Im
       Wahlbetrugsverfahren in Washington steht noch eine Entscheidung des
       obersten US-Gerichts aus. Der Supreme Court muss in der Frage entscheiden,
       ob Trump in dem Fall immun gegen Strafverfolgung ist.
       
       Das dürfte wiederum Auswirkungen auf die Verfahren in Georgia und Florida
       haben. Auch der Supreme Court als höchstes Gericht der Vereinigten Staaten
       ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die von den Republikanern ins Amt
       gebracht wurden.
       
       ## Auch als Verurteilter könnte Trump kandidieren
       
       Rechtlich gesehen kann Trump trotz der – noch nicht rechtskräftigen –
       [1][Verurteilung in New York] an der Präsidentenwahl teilnehmen. Laut
       Verfassung müssen Anwärter lediglich qua Geburt die US-Staatsbürgerschaft
       haben, mindestens 35 Jahre alt sein und seit mindestens 14 Jahren in den
       USA leben. Diese Kriterien erfüllt Trump. Er könnte sich selbst dann zur
       Wahl stellen, wenn er in Haft säße.
       
       Das Strafmaß in New York wird am 11. Juli verkündet. Dass Trump am Ende
       tatsächlich ins Gefängnis kommt, gilt aber als unwahrscheinlich. Ihm kommt
       zugute, dass er noch nie zuvor in einem Strafverfahren verurteilt wurde.
       
       Der Richter könnte die Strafe auch zur Bewährung aussetzen, Hausarrest
       verfügen, eine Geldstrafe verhängen oder den ehemaligen Präsidenten zu
       gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Sein Anwalt hat bereits angekündigt,
       Berufung gegen das Urteil einzulegen.
       
       6 Jun 2024
       
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