# taz.de -- Karlsruher Beschluss zu Renate Künast: Bloßes Pöbeln ist keine Machtkritik
       
       > Grünenpolitikerin Künast bekommt vom Bundesverfassungsgericht Recht.
       > Gezielte Hetze im Netz darf nicht sein.
       
 (IMG) Bild: Die ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast
       
       Die [1][Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hetz-Kommentaren
       gegen Renate Künast] kommt nicht überraschend. Die Berliner Gerichte haben
       es in vier Entscheidungen – zwei Mal beim Landgericht, zwei Mal beim
       Kammergericht – nicht geschafft, die ausgewogenen Karlsruher Vorgaben zur
       Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit korrekt umzusetzen.
       
       Wenn jemand Renate Künast als „[2][Gehirn Amputiert]“ bezeichnet, dann ist
       das eben kein schutzwürdiger Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung,
       sondern dient nur der emotionalisierenden Stimmungsmache. Die Äußerungen
       sind auch nicht im kleinen Kreis gefallen, sondern im großen, weiten
       Internet.
       
       Solche Abwägungen verlangt das Bundesverfassungsgericht und sie werden bei
       einem Großteil der noch strittigen Äußerungen zum Ergebnis führen, dass
       Künast hier strafbar beleidigt wurde. Die von Karlsruhe stets hochgehaltene
       Freiheit zur Machtkritik ist eben mehr als die Freiheit zur bloßen Pöbelei.
       
       Wer sich mit Künasts Positionen zur grünen [3][„Kindersex“-Debatte] der
       1980er Jahre auseinandersetzen will, kann dies weiter tun und darf dabei
       auch drastische Worte verwenden. Das ist alles von der Meinungsfreiheit
       gedeckt, solange es um Argumente geht.
       
       Tatsächlich hat Künast 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus einen
       missverständlichen Zwischenruf gemacht, als sie einen CDU-Abgeordneten
       darauf hinwies, die NRW-Grünen wollten nur „gewaltfreien“ Sex mit Kindern
       entkriminalisieren.
       
       Künasts alte Äußerung kann man kritisieren. Sie kann aber keine
       Rechtfertigung sein, daraus ein falsches Künast-Zitat zu basteln, indem
       eine erfundene „doch ganz ok“-Zustimmung angehängt wird. Der rechte Blogger
       Sven Liebich ist dafür strafrechtlich verurteilt worden. Also können auch
       seine Follower, die sich über das falsche Zitat dann so richtig aufgeregt
       haben, nicht sonderlich schutzwürdig sein. Natürlich muss Künast von ihnen
       die Unterlassung dieser Hetze verlangen können.
       
       2 Feb 2022
       
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 (DIR) [1] http://xn--Sie%20kann%20aber%20keine%20Rechtfertigung%20sein,%20daraus%20ein%20falsches%20Knast-Zitat%20zu%20basteln,%20indem%20eine%20erfundene%20doch%20ganz%20ok-Zustimmung%20angehngt%20wird-k4l85ztt57nbia.
 (DIR) [2] /Prozess-wegen-Beleidigung/!5624981
 (DIR) [3] https://www.welt.de/politik/deutschland/article141406874/Gruenen-Politikerin-Kuenast-geraet-in-Erklaerungsnot.html
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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