# taz.de -- Maskengeschäfte-Urteil in München: Windige Deals, unklare Rechtslage
       
       > Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass die Maskengeschäfte zweier
       > CSU-Abgeordneter legal waren. Der Bundesgerichtshof könnte das anders
       > sehen.
       
 (IMG) Bild: Alles legal? Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein im Januar 2021
       
       Über diesen Fall wird noch viel diskutiert werden. Das Oberlandesgericht
       (OLG) München hat entschieden, dass sich Georg Nüßlein (als damaliger
       CSU-Bundestagsabgeordneter) und Alfred Sauter (als
       CSU-Landtagsabgeordneter) bei [1][ihren dubiosen Maskengeschäften] nicht
       strafbar machten. Sie hatten als Vermittler für eine Textilfirma bei den
       Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern lobbyiert und dafür 660.000
       Euro (Nüßlein) und 1,2 Millionen Euro (Sauter) erhalten.
       
       Das war keine Abgeordnetenbestechung, entschied nun das OLG München. Hier
       liege eine Strafbarkeitslücke vor. Das [2][Geld, das die Abgeordneten
       bekamen], habe sich nicht auf ihre Mandatsausübung bezogen. Wirklich?
       
       Hätten die Abgeordneten die gigantischen Provisionen auch ohne ihr Mandat
       erhalten? Natürlich nicht. Als einflussreiche Politiker waren sie äußerst
       nützliche Türöffner. Alfred Sauter war einer der größten Strippenzieher der
       CSU. Und Georg Nüßlein war als Fraktionsvize für Gesundheitspolitik
       zuständig. Das Gesundheitsministerium war bei vielen Projekten auf seinen
       guten Willen angewiesen.
       
       Wer solchen Leuten Geld gibt, kauft sich Einfluss. Die Abgeordneten haben
       ihr Mandat genutzt und sich dafür bezahlen lassen.
       
       ## Strafbarkeit bezieht sich nur auf parlamentarische Tätigkeit
       
       Dennoch sind die Münchner Entscheidungen nicht unbedingt falsch. Die
       OLG-Richter:innen haben nämlich auch gute Argumente auf ihrer Seite.
       Als der Strafparagraf zur Abgeordnetenbestechung (§ 108e) im Jahr 2014
       verschärft wurde, haben alle Fraktionen betont, dass sich die Strafbarkeit
       nur auf die parlamentarische Tätigkeit beziehen darf.
       
       Es sollte vermieden werden, dass Abgeordnete, die sich ständig für oder
       gegen etwas einsetzen, allzu leicht von politischen Gegnern angeschwärzt
       werden können. In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfs heißt es
       ausdrücklich, dass es nicht strafbar sein soll, wenn jemand gegen Geld „die
       Autorität des Mandats“ oder seine Kontakte nutzt.
       
       Der Wortlaut des Gesetzes spricht also für die Strafbarkeit der beiden
       Politiker, der Wille des Gesetzgebers spricht dagegen. In einigen Monaten
       wird der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, denn der Münchener
       Generalstaatsanwalt hat Rechtsmittel eingelegt. Bevor man also nach einem
       neuen Gesetz ruft, sollte man das BGH-Urteil abwarten. Gut möglich, dass
       der BGH anders entscheidet als das OLG München.
       
       Am Ende sollte klar sein, [3][dass man Abgeordnete nicht kaufen darf].
       Nicht als Stimmvieh im Parlament, nicht als Einflussagent in der Fraktion
       und auch nicht als Türöffner für windige Geschäfte mit Ministerien. Wer
       hier keine klare Grenze zieht, beschädigt die Demokratie. Das beste
       Anschauungsbeispiel haben Nüßlein und Sauter mit ihren Maskendeals
       geliefert.
       
       19 Nov 2021
       
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