# taz.de -- Mietendeckel in Berlin: Der beste aller Deckel
       
       > Per Gesetz sollen die Mieten in Berlin ab 2020 für fünf Jahre eingefroren
       > werden. Zusätzlich soll auch eine Mietobergrenze definiert werden.
       
 (IMG) Bild: Aktivisten, wie hier in Hamburg, fordern den Mietendeckel – Berlin hat ihn bald
       
       BERLIN taz | Berlins MieterInnen können durchatmen. Für fünf Jahre sollen
       die Mieten in der Stadt nicht mehr erhöht werden dürfen. So steht es einem
       Eckpunktepapier zum sogenannten Mietendeckel aus der Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung, das der taz vorliegt. Ausgenommen davon sind
       Sozialwohnungen, für die eigene Regelungen gelten, sowie Neubauwohnungen,
       die noch nicht vermietet wurden.
       
       Der Deckel verschärft die bundesweit geltende Mietpreisbremse deutlich:
       Werden Wohnungen wieder vermietet, „darf höchstens die zuletzt vereinbarte
       Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden“.
       Modernisierungsumlagen sollen unter eine besondere Genehmigungs- und
       Anzeigepflicht gestellt werden. Nur anzeigepflichtig sind Modernisierungen,
       die sich auf die Bestandsmiete mit einer Erhöhung um maximal 50 Cent pro
       Quadratmeter niederschlagen.
       
       Das Landesgesetz zur „öffentlich-rechtlichen Begrenzung der Mieten“ soll
       noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden und ab 2020
       gelten. Verstöße gegen das Mietengesetz sollen als Ordnungswidrigkeit
       gelten und mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.
       
       Zusätzlich zum Einfrieren der Mieten soll laut Entwurf eine
       „allgemeingültige Mietobergrenze“ definiert werden. Wenn auf Antrag der
       MieterInnen anhand dieser Grenze eine Preisüberhöhung festgestellt wird,
       soll „die Miete dann auf die zulässige Miete reduziert“ werden. Zu teure
       Wiedervermietungen sollen ebenfalls auf die angemessene Höhe gesenkt
       werden. Nach welchen Kriterien die Obergrenze definiert werden soll, geht
       aus dem Papier nicht hervor. Dem Berliner Mieterverein schwebt eine Tabelle
       nach Baujahr, Ausstattung und Größe der Wohnungen vor.
       
       In den vergangenen Wochen [1][waren verschiedene Ausgestaltungen des
       Gesetzes diskutiert worden]. Die nun vorgestellte Verbindung der beiden
       Maßnahmen – Einfrieren der Mieten auf ihrem derzeitigen Niveau und
       Einziehen eines Oberdeckels, der auch Mietsenkungen nach sich ziehen kann –
       ist die schärfste der Varianten, jene, die den größten Markteingriff
       darstellt.
       
       Zwei Alternativvarianten werden in dem Papier erwähnt, aber verworfen. Eine
       Anpassung der Mieten an die Inflationsrate würde mit Regelungen des
       Bundesgesetzgebers in Konflikt geraten, die alleinige Definition einer
       Mietobergrenze würde Mieterhöhungen bis zu dieser grenze nach sich ziehen.
       
       ## Koalition zufrieden
       
       Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte der taz: „Wir
       betreten damit juristisches Neuland, sind aber fest entschlossen, für
       unseren Vorschlag zu streiten.“ Klagen von Vermietern wird es aber mit
       Sicherheit geben. Für verfassungsrechtlich bedenklich hält den Mietendeckel
       etwa Maren Kern, Chefin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer
       Wohnungsunternehmen BBU. Der Bundesverband der privaten
       Immobilienwirtschaft kündigte ein Gutachten an, das besagt, dass Berlin
       seine Regelungskompetenzen überschreite.
       
       In der rot-rot-grünen Koalition ist man da weitaus optimistischer. Die
       zuständige Linken-Abgeordnete Gaby Gottwald sagte auf Anfrage: „Das ist
       das, was wir immer wollten.“ Der Verwaltungsvorschlag sei mit den
       Fachpolitikern der Regierungskoalition eng abgestimmt.
       
       Die Idee eines Mietendeckels geht auf einen Fachartikel eines Pankower
       Bezirksamtsmitarbeiters zurück, und wurde zunächst von der SPD
       aufgegriffen. Deren mietenpolitische Sprecherin, Iris Spranger zeigte sich
       erfreut, dass „der Senat den verabredeten Zeitplan halten wird“. Der
       Mietendeckel „verschafft allen eine dringend benötigte Atempause“.
       Allerdings zeigte sie sich skeptisch, mit einer Obergrenze in bestehende
       Mietverträge einzugreifen: „Das muss rechtssicher sein.“
       
       Noch am Mittwoch geht der Vorschlag aus dem Hause von
       Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) dem Senat zu. Nach
       einer rechtlichen Überprüfung der zuständigen Verwaltungen könnte die
       Vorlage innerhalb von zwei Wochen beschlossen werden. Die erste Lesung im
       Abgeordnetenhauses ist für Oktober geplant.
       
       5 Jun 2019
       
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