# taz.de -- Mutter in U-Haft: Ohne ihr Baby
       
       > In einem Hamburger Gefängnis wird einer Mutter das Recht verwehrt, ihr
       > Neugeborenes bei sich zu haben. Nur weil es der JVA zu aufwendig ist?
       
       HAMBURG taz | Ihren einjährigen Sohn Juan sieht Gabriela Martinez (Namen
       geändert) nur ein Mal pro Woche. Jeden Donnerstag wird der Säugling für ein
       paar Stunden zu seiner Mutter in die Justizvollzugsanstalt
       Hamburg-Billwerder gebracht. Seinen ersten Geburtstag musste das Baby im
       Heim verbringen.
       
       Martinez ist des Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass sie
       den 69-jährigen Ignacio Lopez (Name geändert) mit bloßen Händen in seiner
       Wohnung ermordet hat, während sie im neunten Monat schwanger war. Das Motiv
       soll Habgier gewesen sein. Zwar hatte Lopez nicht viel Geld, aber in seiner
       Wohnung hätten die Schränke offen gestanden, alles sei durchwühlt gewesen,
       als sein Neffe ihn tot aufgefunden habe, sagte der Neffe vor Gericht aus.
       
       Gabriela Martinez wird gefesselt in den Gerichtssaal geführt, erst drinnen
       schließt ein Security-Mitarbeiter ihr die Handschellen auf. Ihre
       Anwältinnen Fenna Busmann und Katrin Hawickhorst stellen sich mit ihren
       weiten schwarzen Roben vor Martinez, als die Pressefotografen den Saal
       betreten. Klick, klick, klick, dann sind die Fotografen wieder draußen.
       „Dieses Verfahren hätte niemals eröffnet werden dürfen“, sagt Anwältin
       Fenna Busmann an das Gericht gewandt. „Aber es kann, es muss schnell wieder
       beendet werden.“
       
       Über Kopfhörer bekommt Martinez das Gesprochene von einer Dolmetscherin
       übersetzt, die 38-jährige Kolumbianerin spricht kein Deutsch. In
       schwarz-blau-roter Trainingsjacke sitzt sie auf ihrer Bank, die Haare zu
       Cornrows geflochten. Ihre Haut ist dunkel, ihr Gesichtsausdruck ernst.
       Busmann sagt an den Richter gewandt: „Erlösen Sie diese Frau aus der
       albtraumhaften Situation, in die sie und ihr Sohn aufgrund eines falsch
       interpretierten DNA-Gutachtens geraten sind.“
       
       Die Polizei hat am Tatort DNA-Spuren von Gabriela Martinez gefunden. Sie
       konnten ihr zugeordnet werden, weil Martinez eine freiwillige Speichelprobe
       abgegeben hatte. Die Ermittler*innen waren die Handykontakte des
       Ermordeten durchgegangen und hatten die Personen als Zeug*innen vernommen
       und um Speichelproben gebeten. Nicht alle willigten ein, aber Martinez
       stimmte zu.
       
       ## Ein halbes Leben
       
       Im Dezember, sieben Monate nach der Tat, wurde sie festgenommen und in
       Untersuchungshaft gebracht. Juan war zu diesem Zeitpunkt sechs Monate alt,
       er kam zu einer Pflegemutter. Das Amtsgericht entzog Martinez das
       Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, eine Mitarbeiterin des
       Jugendamts ist seitdem seine Vormündin. Mittlerweile wurde Juan zwei Mal
       weitergereicht – von der Pflegemutter in ein Heim und einige Wochen später
       in ein anderes Heim. Fast die Hälfte seines bisherigen Lebens musste der
       Säugling schon ohne feste Bezugsperson auskommen.
       
       „Das Kind ist sehr unruhig, schlägt beim Schlafen gegen die Gitterstäbe des
       Bettes“, gab die Sachbearbeiterin vom Jugendamt Ende Februar dem
       Familiengericht zu Protokoll. „Manchmal wirkt der Junge wie weggetreten,
       gar nicht richtig wach. Insgesamt wirkt er traumatisiert.“
       
       Als Martinez im Dezember in Untersuchungshaft gekommen war, hatte sie
       umgehend die Zusammenführung mit ihrem Baby beantragt. Die Leiterin der JVA
       sprach sich dagegen aus, ebenso die Vormündin vom Jugendamt. Die
       Haftrichterin entschied daraufhin, dass Mutter und Kind getrennt bleiben
       sollten. „Frau Martinez befindet sich wegen des dringenden Tatverdachts des
       Mordes in Untersuchungshaft“, schreibt die Richterin in ihrem Beschluss,
       den die taz einsehen konnte. „Es könnte sein, dass die Angeklagte zu einer
       lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird.“ Die Mutter-Kind-Plätze
       hingegen seien nur für vorübergehende Aufenthalte geeignet. „Von einer
       sicheren nur kurz- oder mittelfristigen Unterbringung des Kindes in der JVA
       kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rede sein“, so die Richterin in dem
       Beschluss.
       
       Wie lange ein Kind bei seiner inhaftierten Mutter leben darf, ist je nach
       Bundesland unterschiedlich. Auch das Höchstalter für das Kind, um gemeinsam
       mit der Mutter in Haft unterzukommen, variiert. Außerdem gibt es nicht in
       jedem Bundesland Plätze für Mütter mit Kindern, deutschlandweit sind es nur
       knapp 100 Zellen in elf Gefängnissen. Nach Schätzungen des „Netzwerk Kinder
       von Inhaftierten“ sind bundesweit rund 100.000 Kinder von der Inhaftierung
       eines Elternteils betroffen. Offizielle Zahlen gibt es dazu nicht.
       
       ## „Keine Jugendhilfe“
       
       In der Hamburger Justizvollzugsanstalt, in der Gabriela Martinez inhaftiert
       ist, gibt es vier Plätze für Mütter mit Kindern, derzeit ist keiner davon
       belegt. An die vier Haftzellen schließt jeweils ein Kinderzimmer an, in dem
       ein Kinderbett und Wickeltisch, ein Tisch, Stuhl und ein separates
       Badezimmer mit Babybadewanne bereitstehen. Hygieneartikel und alle anderen
       benötigten Dinge können von der Mutter für den Zeitraum der Unterbringung
       ausgeliehen werden, so schreibt es die Richterin, die über Martinez’
       Antrag, ihr Baby zu sich zu holen, entscheidet. „Die Mutter-Kind-Station
       ist keine Einrichtung der Jugendhilfe“, stellt die Richterin klar. Es gebe
       kein pädagogisches Fachpersonal, keine Kinderärzte, die den Säugling
       betreuen und bei der Erziehung helfen könnten. Und wer solle babysitten,
       wenn Martinez vor Gericht müsse? Wer solle das Baby zu Impfungen und zum
       Arzt bringen? Und wie solle der Junge abends einschlafen, wenn die Mutter
       ihn nicht umherschieben oder -tragen könne, weil die Zellen ab 18 Uhr
       geschlossen sind?
       
       „Natürlich lässt sich das organisieren“, sagt Martinez’ Anwältin Busmann.
       „Man muss es nur wollen.“ Seit Monaten bombardiert sie das Gericht mit
       Anträgen, immer wieder fordert sie, das Baby zur Mutter zu holen, und
       solange das nicht passiert, wenigstens die Besuchszeiten zu erhöhen.
       Busmann hat dem Gericht Kontakte und Telefonnummern gegeben: Ein Neffe der
       Angeklagten könnte das Baby kurzfristig betreuen oder zum Arzt bringen. Die
       Richterin hielt dagegen, Martinez spreche nur Spanisch – im Falle eines
       Notfalls könnte sie den JVA-Mitarbeiter*innen nicht mitteilen, was dem Kind
       fehle. Busmann verwies auf digitale Übersetzungsprogramme sowie die
       Handynummer der Familienrechtsanwältin Ilka Quirling, die Martinez vor dem
       Familiengericht vertritt und dolmetschen kann. So geht es seit Monaten hin
       und her. „Für die Angeklagte ist die Situation kaum auszuhalten“, schreibt
       Busmann dem Gericht.
       
       Ist es der JVA zu umständlich, den Säugling einer Frau aufzunehmen, die
       kein Deutsch spricht? Säuglinge haben oft Bauchschmerzen oder Fieber,
       müssen zu Vorsorgeuntersuchungen, können sich nicht mitteilen. Kann es
       sein, dass man in Hamburg-Billwerder nicht genug Motivation oder nicht
       genug Personal hat, auf die besondere Lage von Mutter und Kind einzugehen?
       
       Wenn das so wäre, wäre es laut Busmann rechtswidrig.
       „Vollzugsorganisatorische Belange“ dürften nicht dazu führen, dass eine
       Entfremdung von Mutter und Kind in Kauf genommen werde, argumentiert sie.
       Im Klartext heißt das: Es kann nicht sein, dass der Säugling nicht bei
       seiner Mutter sein darf, weil es für die JVA zu nervig zu organisieren ist.
       
       Auch den letzten Antrag von Busmann auf Zusammenführung von Mutter und Kind
       lehnte das Gericht ab. Das Jugendamt hat sich dagegen ausgesprochen, ebenso
       die JVA: Der Umgang mit den anderen Inhaftierten sei eventuell nicht gut
       für das Kind. Es könne Neid und Missgunst unter den Frauen auslösen, wenn
       Martinez ihren Sohn bei sich habe, andere jedoch nicht.
       
       ## Ein Menschenrecht
       
       Die Hamburger Justizsenatorin [1][Anna Gallina] war früher, in ihrer Zeit
       als Abgeordnete und familienpolitische Sprecherin der Hamburger Grünen, für
       ihr Engagement für die „Frühen Hilfen“ bekannt. Als Frühe Hilfen gelten
       Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, die schon
       in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren Eltern und Kinder
       unterstützen. Müsste Gallina sich als Justizsenatorin nicht dafür
       einsetzen, dass die JVAs ausgestattet und qualifiziert sind, Eltern und
       Kinder in solchen Fällen bestmöglich zu unterstützen? Auf wiederholte
       Anfragen der taz weicht die Justizbehörde aus, antwortet mit
       Allgemeinplätzen, möchte zu dem Fall nichts sagen und schon gar nicht
       zitiert werden.
       
       „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt jedem Kind das Recht auf direkten
       Kontakt zu beiden Eltern“, sagt Judith Feige vom Deutschen Institut für
       Menschenrechte. „Daran ändert auch eine Haftstrafe nichts.“ Natürlich müsse
       man in jedem Einzelfall prüfen, ob es besser für das Kind sei, bei der
       Mutter in Haft oder ohne die Mutter in Freiheit zu leben. In jedem Fall
       dürfe aber bei der Abwägung nicht die Strafe im Vordergrund stehen und
       schon gar nicht der organisatorische Aufwand für die Justizvollzugsanstalt.
       „Im Fokus steht das Kind mit seinen Bedürfnissen“, sagt Feige.
       
       Auch der Europarat setzt sich für die Rechte von Kindern inhaftierter
       Eltern ein. 2018 empfahl er den Staaten: „Die Behörden haben sich zu
       bemühen, den staatlichen Einrichtungen genügend Ressourcen zur Verfügung zu
       stellen, um Kinder inhaftierter Eltern zu unterstützen.“ Mitarbeiter*innen,
       die Kontakt zu den betroffenen Kindern und Eltern hätten, seien angemessen
       zu schulen. Zur Frage, ob Haft überhaupt sein muss, steht in den
       Empfehlungen: Wenn eine Haftstrafe im Raum steht, aber es sich um die
       Hauptbetreuungsperson eines Kindes handelt, seien die Interessen des Kindes
       zu berücksichtigen und Alternativen zur Haft anzuwenden.
       
       Gabriela Martinez verbüßt keine Haftstrafe, sondern befindet sich lediglich
       in Untersuchungshaft. Bis ein Gericht sie rechtskräftig verurteilt, gilt
       sie als unschuldig. Doch dass Martinez verurteilt wird, ist nicht besonders
       wahrscheinlich. Sie kann erklären, wie ihre DNA in die Wohnung gelangt ist,
       und vor allem: Sie hat für den Tatzeitpunkt ein Alibi.
       
       Gegenüber der Polizei gab Martinez an, fünf Tage vor Lopez’ Tod in dessen
       Wohnung gewesen zu sein. Sie habe sich auf ein Stellengesuch gemeldet, das
       er in sozialen Netzwerken gepostet hatte. Martinez habe sich als
       Haushaltshilfe beworben, sei zum Probearbeiten gekommen und habe seine
       Kleidung gebügelt. Der Neffe des Verstorbenen sagte vor Gericht aus, er
       habe seinen Onkel niemals in ungebügelter Kleidung gesehen.
       
       Am Tag des Todes von Ignacio Lopez, so gab es eine Kollegin von Martinez
       gegenüber der Polizei an, habe Martinez in einem Hotel geputzt. Der 12. Mai
       2022 sei Martinez’ zweiter Arbeitstag für eine Reinigungsfirma gewesen. Die
       Kollegin hat den Ermittler*innen ein Stundenprotokoll vorgelegt, in dem
       die Angeklagte an dem betreffenden Tag mit fünf Stunden gelistet ist. Den
       Ermittler*innen liegen außerdem Chats zwischen den beiden Frauen vor.
       Ab neun Uhr morgens geht es etwa so hin und her: Martinez: „Ich bin schon
       im Hotel“, Kollegin: „Ich bin noch auf dem Weg“, Martinez: „Okay, ich warte
       hier.“ Kollegin: „Komm in den 4. Stock“, Martinez: „Zimmer 402 ist fertig“.
       
       Wenn das Stundenprotokoll stimmt, hat Gabriela Martinez am 12. Mai 2022 bis
       etwa 14 Uhr gearbeitet. Könnte sie Lopez auch nach ihrer Schicht umgebracht
       haben? Sein Neffe fand ihn erst am Abend. Trotzdem ist das Szenario
       unwahrscheinlich. Um 11.18 Uhr ging ein Notruf vom Handy des Ermordeten bei
       der Polizei ein. Er sagt „Hilfe, Hilfe“. Dann endet das Gespräch.
       
       Warum hält das Gericht Gabriela Martinez trotz allem für dringend
       tatverdächtig? Sieben Monate nach ihrer Festnahme sitzt Martinez noch immer
       in U-Haft. Hielte das Gericht eine Verurteilung für unwahrscheinlich,
       müsste es die U-Haft aufheben. Mit der drohenden lebenslangen Haft
       argumentiert das Gericht auch gegen die Zusammenführung von Mutter und
       Sohn: Im Falle einer Verurteilung müsste das Kind der Mutter wieder
       weggenommen werden – ein weiterer Beziehungsabbruch jedoch sei unbedingt zu
       vermeiden. Bis auf Weiteres bleibt Juan im Heim.
       
       So lange plätschert die Gerichtsverhandlung vor sich hin: Bislang haben
       Nachbarn und Angehörige des Toten als Zeugen ausgesagt, außerdem ein
       Rechtsmediziner, Polizist*innen und Rettungssanitäter*innen. Es ist der
       normale Vorgang eines Strafgerichts. Die Kammer versucht zu klären „Was ist
       passiert? Wann passierte es? Wer hat was gesehen und gehört?“ Die Kollegin,
       die Martinez’ Alibi bestätigen kann, soll erst Mitte/Ende Juli als Zeugin
       erscheinen. Ein von der Verteidigung eingereichtes Gutachten, das
       bestätigen soll, dass die von Martinez aufgefundenen DNA-Spuren bereits
       fünf Tage vor dem Mord in Lopez’ Wohnung gelangt sein könnten, kam in der
       Verhandlung noch nicht zur Sprache – der Richter hat es noch nicht als
       Thema vorgesehen.
       
       Vielleicht wird man niemals herausfinden können, wer Ignacio Lopez getötet
       hat. Die Ermittler*innen fanden in der Wohnung neben Martinez’ DNA noch
       die seiner vorherigen Haushälterin und die von Unbekannten.
       
       Am Ende des sechsten Termins tut sich etwas. Der Richter hat angekündigt,
       als Nächstes den DNA-Gutachter zu hören. Danach soll auch die Kollegin von
       Martinez aussagen, die das Alibi bestätigen kann. Außerdem stellt das
       Gericht in Aussicht, die Besuchszeiten für den Sohn von Martinez im
       Gefängnis zu erhöhen. Ein Kinderpsychologe empfiehlt, dass das Baby drei
       Mal pro Woche zu seiner Mutter gebracht werde, damit es sich nicht von ihr
       entfremde. Das Jugendamt hält dagegen, drei Mal sei zu aufwendig. Dann
       lenkt es ein. Das Gericht ordnet drei Besuche pro Woche an.
       
       Hinweis: In einer früheren Version hieß es: „Es werde wohl auf zwei Besuche
       pro Woche hinauslaufen, sagten die Richter. Drei Mal sei zu aufwendig.“
       Korrekt ist, dass es dem Jugendamt zu aufwendig vorkam, nicht dem Gericht.
       
       5 Jul 2023
       
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