# taz.de -- Umgang mit IS-Rückkehrern: Ankunft von IS-Verdächtigen
       
       > Zwei Frauen, die im „Kalifat“ gelebt haben, sollen am Freitag aus der
       > Türkei nach Deutschland abgeschoben werden. Haftbefehle gibt es nicht.
       
 (IMG) Bild: Syrien, Baguz, im Februar 2019: Angehörige von IS-Kämpfern auf dem Weg ins Flüchtlingslager Al-Hol
       
       BERLIN taz | Die Türkei will am Freitag zwei Frauen nach Deutschland
       abschieben, die zeitweise beim sogenannten „Islamischen Staat“ in Syrien
       gelebt haben. Gegen beide wird ermittelt, ein Haftbefehl liegt aber nicht
       vor. Sie werden also erst mal auf freien Fuß kommen. Die eine von ihnen,
       eine 26-Jährige aus Niedersachsen, hat sich nach eigenen Angaben vom IS
       losgesagt. Sie war mit einem IS-Anhänger 2014 nach Syrien ausgereist, der
       Mann soll dort getötet worden sein.
       
       Beide Frauen saßen im von Kurden kontrollierten Lager Ain Issa in Syrien
       ein. Als die Kurden infolge des türkischen Einmarsches in Syrien das Lager
       verließen, kamen sie frei. Auf dem Weg in die Türkei wurden sie
       festgenommen.
       
       Die Türkei will zeitnah insgesamt elf [1][inhaftierte Deutsche abschieben,
       die einen Bezug zum IS] haben sollen. Bei zwei Frauen, die ebenfalls „im
       Kalifat“ gelebt haben, wird allerdings noch überprüft, ob die Kinder bei
       ihnen wirklich ihre leiblichen sind. Auch diese würden dann nach
       Deutschland kommen. Abschiebungen soll es auch in andere Länder geben,
       darunter die USA, Frankreich und Irland. Nach Angaben der deutschen
       Behörden ist der IS-Bezug nicht in allen Fällen geklärt.
       
       Bereits am Donnerstag wurde nach Angaben des türkischen Innenministeriums
       eine siebenköpfige deutsch-irakische Familie aus Hildesheim nach
       Deutschland zurückgebracht. Die Familie aus dem salafistischen Milieu soll
       Anfang des Jahres in die Türkei gereist und bereits im März festgenommen
       worden sein.
       
       ## CDU warnt vor Hysterie
       
       Nach Aussagen der deutschen Behörden gibt es bislang keinen Hinweis, dass
       die Familie beim IS in Syrien war. Bilal B., ein bereits volljähriger Sohn,
       soll nach Informationen der taz aus dem Umfeld des „Deutschsprachigen
       Islamkreises Hildesheim“ (DIK) kommen, der 2017 verboten wurde. Zum DIK
       gehörte auch der Prediger Abu Walaa, der gemeinsam mit vier anderen Männern
       derzeit wegen des Verdachts, für den IS rekrutiert zu haben, vor dem
       Oberlandesgericht in Celle vor Gericht steht. Der NDR hatte zuerst darüber
       berichtet.
       
       CDU-Innenexperte Armin Schuster hat vor Hysterie gewarnt und von
       Routinefällen gesprochen. Er würde die Familie zwar „nicht als ungefährlich
       bezeichnen“, sagte Schuster im Deutschlandfunk. Es handele sich aber um
       „keine hochkarätig schwerwiegenden Fälle“. Stephan Thomae,
       FDP-Innenpolitiker kritisierte, Deutschland sei unzureichend auf die
       [2][Rückkehr von IS-Anhängern] vorbereitet: „Man hat das Thema vor sich her
       geschoben.“ CSU-Innenminister Horst Seehofer hatte Anfang der Woche
       versprochen, jeder Einzelfall werde sorgfältig geprüft. „Wir werden alles
       tun, um zu verhindern, dass Rückkehrer mit Verbindungen zum IS zu einer
       Gefahr werden.“
       
       Bleiben die Abgeschobenen auf freiem Fuß, werden sie von den
       Sicherheitsbehörden überwacht werden. Mit welchen Maßnahmen, wird im
       Einzelfall entschieden.
       
       14 Nov 2019
       
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