# taz.de -- Verwaltungsgericht zur AfD: Bezeichnung „Prüffall“ ist nicht okay
       
       > Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet: Der Verfassungsschutz darf die
       > AfD nicht einen „Prüffall“ nennen. Das ist ein Erfolg für die Partei.
       
 (IMG) Bild: Alice Weidel fordert die umgehende Absetzung von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang
       
       BERLIN taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nicht
       öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das entschied das Kölner
       Verwaltungsgericht. Damit hatte [1][ein Eilantrag] der Partei Erfolg. Die
       Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Prüfung selbst oder die
       inhaltliche Einschätzung, die das BfV über die AfD hat. Sie darf diese im
       Fall der Gesamtpartei nur nicht mehr öffentlich kommunizieren.
       
       BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte Mitte Januar [2][auf einer Pressekonferenz
       verkündet], dass seine Behörde die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“
       eingestuft hat, die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend
       „Junge Alternative“ wurden gar zum „Verdachtsfall“ erklärt. Dies
       veröffentlichte die Behörde auch in einer Pressemitteilung, einem Tweet und
       in einer sogenannten Fachinformation auf ihrer Homepage.
       
       Die AfD sah darin eine Stigmatisierung, die dazu führe, dass sie in der
       Konkurrenz mit anderen Parteien benachteiligt werde. Eine Rechtsgrundlage
       für die Veröffentlichung des Prüffalls gebe es nicht. Die AfD forderte vom
       Bundesamt eine Unterlassungserklärung, die dieses aber ablehnte. Daraufhin
       ging die Partei gegen die Veröffentlichung mit einem Eilantrag vor.
       
       Diesem hat das Kölner Verwaltungsgericht nun stattgegeben. Entscheidend sei
       dafür gewesen, dass das Verfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine
       Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte.
       Dieser aber bedürfe es. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der
       Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Der Eingriff in die Rechte der AfD
       sei daher rechtswidrig und auch unverhältnismäßig.
       
       Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und
       sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr.
       Mit Blick auf die Europawahlen im Mai und die Landtagswahlen im Herbst sei
       eine rasche Entscheidung notwendig gewesen. Deshalb gab das Gericht dem
       Eilantrag statt.
       
       AfD-Chef Jörg Meuthen reagiert erwartungsgemäß erfreut: „Die Entscheidung
       belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für
       Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im
       Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist“, sagte Meuthen der taz.
       „Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des
       Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.“ Fraktionschefin
       Alice Weidel forderte gar die umgehende Absetzung Haldenwangs.
       
       Das BfV kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, dann müsste das
       Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Dieser Schritt werde nun
       geprüft, sagte eine BfV-Sprecherin der taz.
       
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