# taz.de -- Vorratsdaten in Deutschland: Netzagentur kippt Speicherpflicht
       
       > Internet-Provider und Telefonanbieter müssen keine Vorratsdaten mehr
       > speichern. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil.
       
 (IMG) Bild: Wunderschön: die Bundesnetzagentur in Bonn
       
       MAINZ dpa | Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur
       Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter
       ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden
       Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus
       der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die
       Speicherpflicht nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der
       Bundesnetzagentur in Mainz, die für die technische Umsetzung von
       Überwachungsmaßnahmen zuständig ist.
       
       Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster
       erstritten, dass er ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
       wird. Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember
       2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die
       Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die
       Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.
       
       Aufgrund der OVG-Entscheidung und „ihrer über den Einzelfall hinausgehenden
       Begründung“ [1][sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen
       Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab].
       „Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten
       Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.“
       
       Nach Auffassung des OVG in Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach
       einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen
       europäische Datenschutzrichtlinien. Dabei geht es um das Vorhalten von
       Verkehrsdaten von Nutzern über zehn Wochen – also wer wann mit wem wie
       lange telefoniert oder sich im Internet bewegt – und von Standortdaten der
       Gespräche für vier Wochen (Az: 13 B 238/17). Die EU-Richter hatten sich an
       der anlasslosen Speicherung von Daten gestört.
       
       Der Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als
       „absolut konsequent“. Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in
       die richtige Richtung gemacht. „Jetzt aber brauchen wir endlich die
       Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen.
       Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein
       europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit
       beachtliche Gelder zu verschwenden“, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand
       Politik und Recht.
       
       28 Jun 2017
       
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