# taz.de -- Vorratsdaten in Deutschland: Netzagentur kippt Speicherpflicht > Internet-Provider und Telefonanbieter müssen keine Vorratsdaten mehr > speichern. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil. (IMG) Bild: Wunderschön: die Bundesnetzagentur in Bonn MAINZ dpa | Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz, die für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zuständig ist. Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster erstritten, dass er ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wird. Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der OVG-Entscheidung und „ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung“ [1][sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab]. „Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.“ Nach Auffassung des OVG in Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Dabei geht es um das Vorhalten von Verkehrsdaten von Nutzern über zehn Wochen – also wer wann mit wem wie lange telefoniert oder sich im Internet bewegt – und von Standortdaten der Gespräche für vier Wochen (Az: 13 B 238/17). Die EU-Richter hatten sich an der anlasslosen Speicherung von Daten gestört. Der Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als „absolut konsequent“. Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. „Jetzt aber brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden“, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht. 28 Jun 2017 ## LINKS (DIR) [1] http://dpaq.de/3WjZU ## TAGS (DIR) Schwerpunkt Überwachung (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) Internet (DIR) Provider (DIR) Telekommunikation (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) Jamaika-Koalition (DIR) Keylogger (DIR) Vorratsdatenspeicherung (DIR) re:publica (DIR) Schwerpunkt Überwachung (DIR) Vorratsdatenspeicherung ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Klug nachgegeben Der EuGH ist bei der Vorratsdatenspeicherung von seiner Verweigerung abgerückt. Zugleich wurde eine Komplettüberwachnug ausgeschlossen. (DIR) Kommentar Jamaika und die Vorratsdaten: Kein Preis für einen verstorbenen Gaul Die Vorratsdatenspeicherung ist juristisch gesehen ein totes Pferd. Grüne und FDP sollten sich bei den Sondierungen daher nicht auf das Thema versteifen. (DIR) Ende der Vorratsdatenspeicherung?: Noch ein Knackpunkt für Jamaika Die Jamaika-Sondierer schmieden einen „Pakt für den Rechtsstaat“. Ihr Hauptproblem bleibt: die Vorratsdatenspeicherung. (DIR) Kommentar Keylogger am Arbeitsplatz: Popeln bleibt Privatsache Das Bundesarbeitsgericht verbot die Aufzeichnung von Tastatureingaben ohne Verdacht. Zu Recht. Angestellte haben Persönlichkeitsrechte. (DIR) Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Im Interesse der Kunden Hinter dem Stopp der anlasslosen Datenerfassung steht SPD-Wirtschaftministerin Zypries. Deutet sich eine neue Bürgerrechtshaltung der SPD an? (DIR) De Maizière auf der Re:publica: Eifersüchtig auf Facebook Der Bundesinnenminister gibt auf der Netzkonferenz den Digitalpolitiker. Netzaktive kritisieren seine Rolle bei Überwachung und Sicherheit. (DIR) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Vorratsdatenspeicherung bleibt Vermutlich verstößt die anlasslose Massenspeicherung von Telekomdaten gegen EU-Recht. Doch Karlsruhe will die Einführung nicht stoppen. (DIR) Beginn der Vorratsdatenspeicherung: Zwei Aufrechte versuchen es noch mal Ein Provider und ein Professor wollen die Vorratsdatenspeicherung stoppen. Bis zu zehn Wochen lang wird sonst ab Juli gespeichert.