# taz.de -- Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Klug nachgegeben
       
       > Der EuGH ist bei der Vorratsdatenspeicherung von seiner Verweigerung
       > abgerückt. Zugleich wurde eine Komplettüberwachnug ausgeschlossen.
       
 (IMG) Bild: Seit Dienstag erlaubt: Der Zugriff auf IP-Adressen ohne besonderen Anlass
       
       Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nachgegeben, zumindest an einem
       zentralen Punkt. Künftig ist die [1][Vorratsdatenspeicherung] möglich, wenn
       es um IP-Adressen geht. Hier dürfen bald die Daten der gesamten Bevölkerung
       anlasslos erfasst werden, also ohne dass sich jemand persönlich verdächtig
       gemacht hat.
       
       Es ist zwar bedenklich, dass der EuGH damit dem Drängen der
       Mitgliedsstaaten teilweise nachgegeben hat. Wenn so etwas einmal gelingt,
       wird es vermutlich noch oft probiert werden. Eigentlich sollten sich die
       EU-Staaten an die EuGH-Rechtsprechung anpassen und nicht der EuGH an das
       Murren der EU-Mitglieder.
       
       Allerdings war die ablehnende Position des EuGH gegenüber der
       Vorratsdatenspeicherung auch kaum noch haltbar. Wenn selbst die
       EU-Kommission den eigenen Gerichtshof im Regen stehen lässt und auch das
       Bundesverfassungsgericht deutlich weniger strikt ist, dann wird die
       Akzeptanz immer dünner. Immerhin ist der [2][EuGH auch nach seinem
       teilweisen Einknicken noch strenger als Karlsruhe]. Er hielt daran fest,
       dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich die Grundrechte
       verletzt.
       
       Bei Telefon- und SMS-Verbindungsdaten bleibt das Luxemburger Nein ebenso
       bestehen wie bei den Standortdaten von Mobiltelefonen. Das deutsche Gesetz
       muss also kräftig abgespeckt werden.
       
       Indem die Vorratsspeicherung der IP-Adressen zugelassen wird, erhält die
       Polizei aber das, was sie nach eigener Einschätzung am meisten braucht. Nun
       kann die Polizei auch nicht mehr behaupten, der EuGH sei schuld, wenn sie
       kaum gegen Kinderpornografie ermitteln kann.
       
       Zugleich sind die IP-Adressen, die nur aus unpersönlichen Ziffern bestehen
       und temporär vergeben werden, auch am wenigsten schutzwürdig. Es geht hier
       nur um Momentaufnahmen, nicht um persönliche Netzwerke und Bewegungsbilder.
       Der EuGH hat also am richtigen Punkt nachgegeben.
       
       6 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vorratsdaten-in-Deutschland/!5425384
 (DIR) [2] /Verfassungsgericht-lehnt-Antraege-ab/!5324918
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Netzüberwachung
 (DIR) EuGH
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Strafverfolgung
 (DIR) EuGH
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) FDP
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Nach dem EuGH-Urteil: Der Vorratsdatenstreit ist wieder da
       
       Nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entbrennt wieder der
       Streit über das anlasslose Datenspeichern – diesmal in der Ampel und
       innerhalb der SPD.
       
 (DIR) Alternative zur Vorratsdatenspeicherung: Login-Fallen gegen Hetze
       
       Auf der Innenministerkonferenz wird eine Alternative zur
       Vorratsdatenspeicherung diskutiert, um besser gegen Hass im Internet
       vorgehen zu können.
       
 (DIR) Vorratsdaten und EU-Recht: Wer entscheidet?
       
       Der Europäische Gerichtshof ist viel strenger als das
       Bundesverfassungsgericht. Er kritisiert die anlasslose Speicherung von
       Daten generell.
       
 (DIR) Vorratsdaten in Deutschland: Netzagentur kippt Speicherpflicht
       
       Internet-Provider und Telefonanbieter müssen keine Vorratsdaten mehr
       speichern. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil.
       
 (DIR) Verfassungsgericht lehnt Anträge ab: Vorratsspeicherung kann starten
       
       Mehrere Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung sind gescheitert. Nur
       für SMS machen die Richter eine wichtige Einschränkung.