# taz.de -- Welche Coronaregeln wo gelten: Der reinste Flickenteppich
       
       > Kontaktbeschränkungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
       > Eine bundesweite Regelung würde viel ändern.
       
 (IMG) Bild: Test, Termin, oder beides? Klamottenladen im niederbayerischen Freyung
       
       BERLIN taz | Wer in Berlin einen Friseurtermin am Mittwoch Vormittag
       gebucht hat, muss sich nach dem neuesten Senatsbeschluss vorher zu einem
       Testzentrum begeben und einen Corona-Test machen lassen. Denn ohne ein
       tagesaktuelles, schriftlich bestätigtes und negatives Testergebnis ist der
       Besuch einer Friseur:in oder Kosmetiker:in in Berlin ab Mittwoch
       nicht mehr möglich.
       
       Hat man ein negatives Testergebnis in der Tasche, lohnt sich die
       Zweitverwertung des Tests bei einem ausgiebigen Klamotten-Shopping noch am
       gleichen Tag. Denn auch dafür braucht man in Berlin einen tagesaktuellen
       Test, kann dann aber den ganzen Tag in mehreren Läden damit einkaufen.
       
       „Test & Meet“ heißt die Shopping-Methode in Berlin, das eine Inzidenz von
       138 Infektionen pro 100.000 Einwohner:innen aufweist. Berlin wäre mit
       dieser Inzidenz wie viele andere Städte und Regionen ein typischer Fall für
       die „Notbremse“. Die „Notbremse“, von der Bund-Länder-Konferenz festgelegt,
       bedeutet unter anderem, dass der nicht lebensnotwendige Einzelhandel, also
       Klamottenläden und Kaufhäuser, in Regionen mit einer Inzidenz von über 100
       wieder schließen müssen. Viele Bundesländer verfügen genau das für ihre
       stark betroffenen Regionen.
       
       In Nordrhein-Westfalen halten Städte mit hoher Inzidenz ähnlich wie in
       Berlin aber ebenfalls Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs offen,
       mit der sogenannten „Test-Option“. Hier brauchen Kund:innen ebenfalls
       einen negativen Test. Sie müssen aber – im Unterschied zu Berlin – auch
       noch vorab einen Termin für jeden Laden buchen. In Potsdam, ebenfalls von
       hohen Infektionszahlen geplagt, versuchte man am Samstag genau dieses
       „doppelte“ Verfahren. Es herrschte „Totentanz“, sagt der
       Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils
       Busch-Petersen, der taz, „einen Test und einen Termin für jeden Laden, das
       ist eine zu hohe Hürde. Da ist die Berliner Regelung vielversprechender“.
       
       ## Ausgangssperre ist Ländersache. Noch.
       
       Laut Busch-Petersen planen Kaufhäuser und Mall-Betreiber:innen,
       zertifizierte Testzentren vor oder in die eigenen Häuser zu holen, wo die
       Kund:innen dann vorab einen für sie kostenlosen Test absolvieren könnten.
       Denn fürs Shopping mit Negativ-Test ist ein „zuhause ausgeführter
       Selbsttest nicht ausreichend“, heißt es auch in einer Erklärung des
       NRW-Sozialministeriums.
       
       Unterschiedliche Regelungen für die Städte und Landkreise mit hoher
       Inzidenz gibt es auch bei privaten Treffen. Grundsätzlich gilt für diese
       Risikogebiete, dass sich nur noch jeweils ein Haushalt mit einer einzigen
       weiteren Person treffen darf. Bayern zum Beispiel hält sich daran, auch
       über die Ostertage. In Baden-Württemberg hingegen dürfen über Ostern bei
       privaten Treffen zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammen kommen.
       Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zählen nicht mit.
       
       In Bayern gilt in den stark betroffenen Regionen eine Ausgangsperre von 22
       Uhr bis fünf Uhr. In Mecklenburg-Vorpommern sind bei sehr hohen Inzidenzen
       laut Corona-Verordnung „Ausgangsverbote“ von 21 bis 6 Uhr möglich. Auch die
       Regelungen zu Ausgangssperren sind in den einzelnen Ländern
       unterschiedlich. Noch.
       
       29 Mar 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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