# taz.de -- ZPS-Leiter ausgeladen: Philipp Ruch reicht Klage ein
       
       > Die Bundeszentrale für politische Bildung lud den Leiter vom „Zentrum für
       > politische Schönheit“ von einem Kongress aus. Der hat nun dagegen
       > geklagt.
       
 (IMG) Bild: Siehst sich vom Staat stigmatisiert: Philipp Ruch
       
       FREIBURG taz | Philipp Ruch, der Leiter des Künstlerkollektivs „Zentrum für
       politische Schönheit“ (ZPS), sieht sich stigmatisiert. Beim
       Verwaltungsgericht Köln hat er in dieser Woche gegen seine Ausladung von
       einem Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung geklagt. Die Klage
       liegt der taz vor.
       
       Das ZPS wurde bekannt durch politische Kunst-Happenings wie den Aufbau
       eines Holocaust-Mahnmals vor dem Haus von AfD-Politiker Björn Höcke. Leiter
       des Kollektivs ist der deutsch-schweizerische Philosoph Philipp Ruch, der
       von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für deren
       Bundeskongress im März 2019 eingeladen wurde. Konkret sollte er dort an
       einer Diskussion teilnehmen, die den Titel trug: „Bitte schön aufmucken!
       Kunst als Politik und politische Bildung“.
       
       Doch im Februar 2019, einen Monat vor dem Kongress, wurde Ruch [1][unter
       Hinweis auf „strafrechtliche Ermittlungen“ wieder ausgeladen]. Gemeint war
       nicht das inzwischen eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera
       [2][wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung], sondern ein Verfahren der
       Staatsanwaltschaft Chemnitz (das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft
       Berlin geführt wird). Dort ging es um die Aktion „Soko Chemnitz“, bei der
       das ZPS im Dezember 2018 eine Öffentlichkeitsfahndung nach Chemnitzer Nazis
       vorgetäuscht hatte. Die Ausladung erfolgte durch die bpb, aber auf Weisung
       des Innenministeriums.
       
       Als die Ausladung bekannt wurde, gab es kritische Nachfragen an die
       Bundesregierung. Die Sprecherin von Innenminister Seehofer soll dabei
       gesagt haben, dass eine Einladung Ruchs als „staatlich finanzierte
       Legitimierung“ der „Soko Chemnitz“-Aktion „missverstanden“ werden könnte.
       Solche Aktionen trügen „dazu bei, eine weitere Polarisierung der
       politischen Debatte voranzutreiben und einer Spaltung der Gesellschaft
       Vorschub zu leisten“.
       
       ## An den Pranger gestellt?
       
       Ruch hat jetzt eine Klage gegen die Bundeszentrale eingereicht. Das
       Verwaltungsgericht Köln soll feststellen, dass die Ausladung Ruchs
       Persönlichkeitsrechte sowie seine Kunstfreiheit verletzt hat und damit
       rechtswidrig war. Ruch will rehabilitiert werden, es geht ihm nicht um Geld
       und Schadenersatz.
       
       Die Ausladung und die nachfolgende Kommunikation hätten ihn an den Pranger
       gestellt. Dabei sei der öffentliche Eindruck erweckt worden, dass Ruch und
       seine Kunst „außerhalb des für Austausch und Diskussion auf dem
       Bundeskongress zulässigen Spektrums liegen und nicht mehr diskursiv
       erörtert werden sollten“.
       
       Der Staat habe dabei nicht nur das „Sachlichkeitsgebot“ verletzt, die
       Ausladung sei auch unverhältnismäßig, so die von Anwalt Remo Klinger
       verfasste Klageschrift. Die künstlerischen Konzepte Ruchs hätten ja auf dem
       Kongress kritisch diskutiert werden können. Ein milderes Mittel wäre auch
       gewesen, Ruch zu bitten, nicht über die „Soko Chemnitz“ zu sprechen, um das
       Ermittlungsverfahren nicht zu beeinflussen.
       
       Anwalt Klinger kann sich auf eine Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts von 2010 stützen. Dort hieß es, der Staat dürfe
       sich nur mit rechtfertigendem Grund herabsetzend über einen Bürger äußern.
       Erfolg hatte damals der konservative Politikwissenschaftler Konrad Löw, der
       sich ebenfalls von der Bundeszentrale für politische Bildung ins Abseits
       gestellt sah. Diese hatte sich von einem Aufsatz Löws distanziert, den er
       für die bpb geschrieben hatte.
       
       27 Jun 2019
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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       aber nicht.