# taz.de -- UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion ist anderswo
       
       > Ein Bericht kritisiert, dass es im Bildungsbereich bei der Umsetzung der
       > UN-Behindertenrechtskonvention noch kräftig hapert.
       
 (IMG) Bild: Flashmob zur Inklusion im Jahr 2012 in Mainz
       
       BERLIN taz | „Inklusion heißt: Alle Menschen sind von Anfang an überall
       dabei. Kein Mensch darf ausgeschlossen werden.“ So liest sich die Erklärung
       des Inklusionsbegriffs in einfacher Sprache. Und so in etwa steht es auch
       in der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Bundesrepublik im Jahr 2009
       beigetreten ist. Das Problem: Bei der Umsetzung hapert es in Deutschland
       gewaltig.
       
       Das ist das Ergebnis des Berichts der Monitoringstelle zur
       UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der diese Woche vorgelegt
       wurde.Ende März wird sich der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die
       Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Frage beschäftigen, wie weit
       Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
       fortgeschritten ist. Als Basis dafür soll auch der nun vorliegende Bericht
       der Monitoring-Stelle dienen.
       
       Zwar gäbe es eine gewisse Dynamik zugunsten der Umsetzung der Konvention,
       heißt es in dem Papier der Monitoringstelle. Der nötige Paradigmenwechsel
       in der Politik hin zu mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe
       von Menschen mit Behinderungen sei jedoch ausgeblieben. Dass immer noch oft
       an gesonderten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen festgehalten
       wird, stehe dem Ziel der Inklusion entgegen.
       
       Im Bereich Bildung kritisiert der Bericht, dass von den etwa 500.000
       SchülerInnen mit Behinderung immer noch 72 Prozent auf Sonder- und
       Förderschulen gehen. Zwischen den Bundesländern bestehen dabei große
       Unterschiede, der Anteil der SchülerInnen mit Behinderungen, die eine
       allgemeine Schule besuchen, variiert zwischen 15 und 63 Prozent. Einige
       Länder verweigern sich dem Auftrag, Inklusion strukturell zu begreifen, und
       halten an der Doppelstruktur Regelschule und Sondereinrichtung fest.
       
       Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
       Verena Bentele, kritisiert das oft mangelhafte Zusammenspiel von Bund,
       Ländern und Kommunen bei der Umsetzung der Konvention, gerade im Bereich
       inklusive Bildung. „Das wird nicht in allen Bundesländern mit der gleichen
       Energie und Konsequenz vorangetrieben“, so Bentele.
       
       Nordrhein-Westfalen etwa ist bei der Inklusion schon verhältnismäßig weit.
       „Wir sind auf dem Weg, aber auf einem Mittelweg“, sagte die Sprecherin des
       Ministeriums für Schule und Weiterbildung der taz. Das Bundesland hat ein
       eigenes Inklusionsgesetz, alle Kinder mit Behinderungen haben das Recht,
       eine allgemeine Schule zu besuchen. Letztlich können jedoch weiter die
       Eltern entscheiden, ob ihr Kind nicht doch auf eine Förderschule gehen
       soll.
       
       Die Kultusministerkonferenz hat sich noch nicht zu dem Bericht geäußert.
       
       10 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Imre Balzer
       
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