# taz.de -- Eon klagt für Zwischenlagerung: Atommüll soll nach Gorleben
       
       > Gegen das Ende des Zwischenlagers hat der Konzern Verfassungsbeschwerde
       > eingelegt. Die Kosten für einen alternativen Aufbewahrungsort will er
       > nicht tragen.
       
 (IMG) Bild: Wenn es nach Eon geht, sieht es im Wendland bald wieder so aus.
       
       GÖTTINGEN taz | Die Energiekonzerne überziehen Bund und Länder seit Monaten
       mit Klagen gegen den Atomausstieg. Jetzt geht E.on sogar mit einer
       Verfassungsbeschwerde gegen den Stopp von Castortransporten ins
       Atommüllzwischenlager Gorleben vor. Das Unternehmen wende sich damit gegen
       einen entsprechenden Passus im 2013 verabschiedeten Endlagersuchgesetz,
       sagte ein Gerichtssprecher am Freitag zur taz. Zunächst hatte die
       Süddeutschen Zeitung über die Beschwerde berichtet.
       
       Um Gorleben nicht noch weiter als Endlagerstandort zu zementieren und um
       die aufgebrachten Gemüter im Wendland zu beruhigen, war in das
       Standortauswahlgesetz maßgeblich auf Druck Niedersachsens ein Satz
       eingefügt worden, der die Anlieferung weiterer Castorbehälter nach Gorleben
       bis auf weiteres ausschließt: „Mit der Verabschiedung des
       Standortsuch-Gesetzes werden die Transporte von Behältern mit abgebrannten
       Kernbrennstoffen ins Zwischenlager Gorleben eingestellt.“
       
       Stattdessen sollen die 26 Castoren, die ab 2016 aus den
       Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield von Deutschland
       zurückgenommen werden müssen, so lange in bestehenden Zwischenlagern an den
       AKW-Standorten aufbewahrt werden, bis ein Endlager zur Verfügung steht.
       Diese Lager sind bislang aber nur für Behälter genehmigt, die abgebrannte
       Brennelemente aus dem Betrieb der Reaktoren erhalten, nicht aber für
       Castoren mit hochradioaktivem Misch-Müll aus der Wiederaufarbeitung. Die
       Energieversorger als Eigentümer der Standortzwischenlager müssten diese
       Lager also umrüsten – was Millionen Euro kosten würde.
       
       Dann doch lieber Gorleben, sagen sich die Konzerne, wo in der Nähe des
       Salzstocks ein für alle gängigen Behältertypen genehmigtes und für die
       Aufnahme der 26 Castorbehälter bestens geeignetes Zwischenlager zur
       Verfügung steht. Die Entscheidung, das Wendland nicht mehr anzufahren, sei
       nicht fachlich begründet, sondern politisch motiviert, argumentieren sie.
       E.on ist sich aber offenbar selbst nicht ganz sicher, damit beim
       Verfassungsgericht durchzukommen.
       
       ## Atomgegner zeigen sich empört
       
       Auf ausdrücklichen Wunsch des Konzerns wurde die Beschwerde nämlich in das
       sogenannte allgemeine Register des Gerichts eingestellt, wie der Sprecher
       erläuterte. Im Klartext: Sie liegt in Karlsruhe zunächst auf Eis, und es
       wird solange nicht darüber verhandelt, bis der Kläger dies konkret
       beantragt. Die Einstellung in das Register dient also im Wesentlichen der
       Wahrung einer Klagefrist. E.on lässt derweil prüfen, ob womöglich die
       Verwaltungsgerichte in der Sache zuständig sind.
       
       Atomgegner übten gestern heftige Kritik an dem Vorstoß des Konzerns. Der
       Einlagerungsstopp für Gorleben sei gesetzlich festgeschrieben worden, um
       Vertrauen in eine Endlagersuche ohne Vorfestlegungen zu schaffen, sagte
       Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz
       Lüchow-Dannenberg. E.on rüttele an diesem Konsens.
       
       30 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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