# taz.de -- Erhöhung der Haftpflichtprämie: Viele freie Hebammen geben Job auf
       
       > Ab 1. Juli steigt die Haftpflichtprämie für freiberufliche
       > Geburtshelferinnen. Ihr Streit mit den Krankenkassen um Ausgleich dauert
       > jedoch an.
       
 (IMG) Bild: Die Geburtshelferin sei dafür ausgebildet, einen problematischen Schwangerschaftsverlauf zu erkennen, sagt der Hebammenverband.
       
       BERLIN taz | Die freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe stehen weiter
       unter Druck. Die Haftpflichtprämie steigt ab 1. Juli auf 6.274 Euro im
       Jahr. Bereits im Juni hatten daher rund 150 Hebammen beim Deutschen
       Hebammenverband (DHV) ihre Haftpflicht gekündigt, sie geben damit die
       freiberufliche Geburtshilfe auf. Dies erklärte Katharina Jeschke vom DHV.
       Die Zahl der freiberuflichen Geburtshelferinnen sinkt stetig. Nur noch
       2.348 freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe leisten, sind im Deutschen
       Hebammenverband haftpflichtversichert.
       
       Zwar müssten die Krankenkassen die gestiegenen Haftpflichtprämien
       eigentlich durch höhere Honorare ausgleichen, über die genaueren
       Modalitäten dieses Ausgleichs gibt es jedoch Streit zwischen Hebammen und
       dem Spitzenverband der Krankenkassen. Der GKV verhandelte darüber mit den
       Hebammen, aber es konnte noch keine Einigung erzielt werden. Stattdessen
       wurde jetzt eine Schiedsstelle eingeschaltet, deren Entscheidung nicht vor
       Ende Juli erwartet wird – auch daher kommt der Engpass bei den Hebammen.
       
       Die Krankenkassen hatten vorgeschlagen, den Ausgleich für die höhere
       Haftpflichtprämie auf zweierlei Weise zu gewähren: Einmal sollte das
       Honorar pro Geburt steigen. Zum zweiten sollten aber Hebammen, die nur
       wenige Geburten im Jahr haben, einen sogenannten Sicherstellungszuschlag
       bekommen, heißt es in einer Mitteilung der GKV. Damit sollte auch die
       Existenz dieser Hebammen gesichert werden, denn sie müssen die gleiche
       Haftpflichtprämie zahlen wie Hebammen mit mehr Geburten. Diese Kombination
       hätte allerdings zur Folge gehabt, das Hebammen mit mehr Geburten
       schlechter gestellt würden als bisher. Der Hebammenverband lehnte diesen
       Vorschlag ab.
       
       Die Kassen wollen bei Hausgeburten zudem Qualitätskriterien einführen, die
       der Gesetzgeber gefordert hat. Danach soll eine Schwangere vor einer
       Hausgeburt einen Frauenarzt konsultieren und einen Ultraschall machen
       lassen müssen, wenn der errechnete Geburtstermin um drei Tage überschritten
       ist, erklärte GKV-Sprecher Florian Lanz. Diese Kriterien gelten bereits für
       Geburtshäuser, sagte er.
       
       Der Hebammenverband wirft den Krankenkassen aber vor, damit neue
       Ausschlusskriterien für Hausgeburten einzuführen. Die bisherige Praxis in
       den Geburtshäusern habe den Willen der Frau und die Entscheidung der
       Hebamme mit einbezogen. Eine Gefährdung sei bei den derzeit vorliegenden
       Ausschlusskriterien nicht wissenschaftlich beweisbar. Eine Überschreitung
       des errechneten Entbindungstermins käme sehr häufig vor, würde aber nicht
       automatisch eine Gefährdung für Mutter und Kind bedeuten, erklärte Jeschke.
       Die Hebamme sei dafür ausgebildet und befähigt, zu erkennen, wann eine
       Schwangerschaft problematisch verlaufe.
       
       30 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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