# taz.de -- NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Die V-Leute waren das Problem
       
       > Beim neuen NPD-Verbotsverfahren sind erneut V-Leute Thema. Der erste
       > Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 genau daran.
       
 (IMG) Bild: Und? Sind alle Spitzel abgeschaltet worden? Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt sich derzeit mit dem NPD-Verbotsverfahren.
       
       KARLSRUHE taz | Die Idee hatte Bayerns damaliger Innenminister Günter
       Beckstein (CSU). Im Sommer 2000 schlug er völlig überraschend ein Verbot
       der NPD vor. Nach einigem Hin und Her schloss sich die ganze Bundespolitik
       dem Vorschlag an. Sowohl Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat
       beantragten beim Verfassungsgericht das Verbot der NPD.
       
       Im Februar 2002 sollte in Karlsruhe eine fünf-tägige mündliche Verhandlung
       über die Anträge stattfinden. Dazu hatte das Verfassungsgericht 14
       Auskunftspersonen geladen, darunter auch einige NPD-Funktionäre. Zwei
       Wochen vor der Verhandlung kam aber heraus, dass einer der geladenen
       NPD-ler, Wolfgang Frenz, V-Mann des Verfassungsschutzes war. Das Gericht
       wollte von der Bundesregierung Genaueres erfahren, doch diese mauerte. Da
       sagten die Richter die Verhandlung kurzerhand ab.
       
       In den folgenden Wochen räumte die Bundesregierung ein, dass bis zu 15
       Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern zugleich als
       Informanten für den Verfassungsschutz arbeiteten. In Nordrhein-Westfalen
       waren sowohl der NPD-Landesvorsitzende Udo Holtmann als auch sein
       Stellvertreter Wolfgang Frenz V-Leute – für verschiedene
       Verfassungsschutz-Ämter. In den Verbotsanträgen waren immerhin Aussagen von
       neun V-Leuten als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD zitiert. Eine
       vollständige Liste der V-Leute wollten die Behörden zum Schutz ihrer
       Quellen aber nicht in den Prozess einführen.
       
       Im Oktober 2002 lud das Verfassungsgericht zu einem Erörterungstermin, um
       zu klären, wie das Verfahren weitergehen kann. Trotz großspuriger
       Ankündigungen von NPD-Anwalt Horst Mahler konnte die Partei nicht belegen,
       dass der Staat „Gewalt in die Partei getragen“ habe. Nicht einmal eine
       inhaltliche Steuerung durch V-Leute ließ sich nachweisen. Die V-Leute
       scheinen also tatsächlich nur Informanten gewesen zu sein, die gegen Geld
       beim Geheimdienst über ihre Gesinnungsgenossen plauderten.
       
       Es sorgte deshalb für Erstaunen, dass das Verfassungsgericht das
       Parteiverbotsverfahren im März 2003 einfach einstellte. Zwar war nur eine
       Minderheit der Richter für die Beendigung, doch sie hatten eine
       Veto-Position, da im Parteiverbotsverfahren jede für die Partei nachteilige
       Entscheidung von mindestens sechs Richtern getroffen werden muss.
       
       Nach Ansicht der maßgeblichen Richterminderheit hatten die V-Leute eine
       „doppelte Loyalität“, weil sie sowohl für die Partei als auch für den
       Verfassungsschutz gearbeitet hätten. Damit sei die NPD in dieser für sie
       existenziellen Situation „im Kern geschwächt“ gewesen. Während der
       Vorbereitung des Verfahrens hätten die V-Leute abgeschaltet werden müssen,
       monierten die Richter. Und soweit Aussagen von ihnen in den Anträgen
       auftauchten, hätte man diese ausdrücklich als V-Mann-Aussagen kennzeichnen
       müssen.
       
       An diese Vorgaben versuchte sich nun auch der Bundesrat in seinem [1][neuen
       Antrag] zu halten. Bundesregierung und Bundestag hatten nach den
       Erfahrungen von 2002/03 jedoch genug und verzichteten diesmal auf eigene
       Verbotsanträge.
       
       1 Mar 2016
       
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