# taz.de -- NPD-Verbotsprozess in Karlsruhe: Jetzt geht‘s um Ganze
       
       > Die Karlsruher Richter sehen im NPD-Prozess keine Verfahrenshindernisse.
       > Es spricht immer mehr für ein Verbot der rechtsextremen Partei.
       
 (IMG) Bild: Zeigt Zunge: Frank Franz, NPD-Vorsitzender.
       
       KARLSRUHE taz | Jetzt wird es ernst für die NPD, sehr ernst. Am
       Mittwochmorgen, gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages über ein
       NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gab
       Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bekannt, dass „nach bisheriger Prüfung
       ein Verfahrenshindernis nicht vorliegt“.
       
       Soll heißen: Probleme mit V-Leuten sieht das Gericht diesmal nicht. Es ist
       die Grundlage für ein Verbot der NPD. Genau diesen Punkt hatte die NPD am
       ersten gestrigen Verhandlungstag versucht, zu widerlegen. NPD-Anwalt Peter
       Richter verwies auf eine polizeiliche Observation zweier Parteivorstände in
       Nordrhein-Westfalen im Sommer 2015, auf einen vermeintlichen
       „Facebook-Spitzel“ gegen sich selbst oder einen Auffahrunfall eines
       Verfassungsschützer gegen das Auto seiner Mutter.
       
       Die Richter überzeugte das offensichtlich nicht, wie ihrer Stellungnahme zu
       entnehmen ist. Voßkuhle zerstörte am Morgen auch noch die letzte Hoffnung
       der NPD: Er lehnte ab, den sächsischen Neonazi Benjamin A. zu laden. Laut
       der rechtsextremen Partei soll der Staatsschutz des Landes noch im Sommer
       2014 versucht haben, ihn als V-Mann zu werben und in Parteivorstände
       einzuschleusen – obwohl die Bundesländer versicherten, seit Ende 2012
       keinerlei Spitzel mehr in der NPD-Führung zu haben.
       
       Der sächsische LKA-Chef Jörg Michaelis widersprach in der Verhandlung
       vehement: Den Anwerbeversuch habe es nie gegeben. Auch Voßkuhle sagte nun,
       die Aussage von Benjamin A. sei „nicht erheblich“. Dieser sei schließlich
       nie V-Mann gewesen. Für die NPD geht es nun ums Ganze. Beim ersten
       Verbotsversuch 2002 scheiterte das Verfahren an aufgedeckten V-Leuten in
       der Parteiführung. Dieses Szenario scheint diesmal nun passé.
       
       Am Mittwoch will das Gericht nun klären, welche Maßstäbe es in der heutigen
       Zeit für ein Parteiverbot geben – und ob die NPD diese erfüllt.
       Gerichtspräsident Voßkuhle deutete hier bereits hohe Hürden an. Ein
       Parteiverbot sei ein „zweischneidiges Schwert, das mit Bedacht geführt
       werden muss“, sagte er.
       
       Der NPD kam Voßkuhle bereits in einem Punkt entgegen: einer erbetenen,
       erneuten Frist zur Stellungnahme. Voßkuhle gewährt den Rechtsextremen, sich
       innerhalb von sechs Wochen nach Verhandlungsende am Donnerstag noch einmal
       zu äußern. Sollte da Wesentliches vorgebracht werden, werde man nochmal
       Verhandlungstage einberufen, so Voßkuhle. Falls nicht, werde es ein Urteil
       geben.
       
       2 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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