# taz.de -- Sozialhilfe für EU-Ausländer: Nahles will Zugang begrenzen
       
       > Für Nicht-EU-Bürger in Deutschland soll der Anspruch auf Sozialhilfe
       > frühestens nach fünf Jahren bestehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der
       > Arbeitsministerin vor.
       
 (IMG) Bild: Kommende Woche wird ihr Entwurf dem Kabinett vorgelegt: Arbeitsministerin Andrea Nahles
       
       BERLIN dpa | EU-Bürger sollen in Deutschland frühestens nach fünf Jahren
       Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen können, wenn sie hier nicht arbeiten.
       Ein entsprechender Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD)
       ist zwischen den Ressorts ausverhandelt und soll nächste Woche im Kabinett
       beschlossen werden. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe
       unter Berufung auf Kreise des Arbeitsministeriums.
       
       Grundsätzlich soll auf diese Weise eine Zuwanderung ins deutsche
       Sozialsystem unterbunden werden, vor allem aus osteuropäischen EU-Staaten.
       Nahles hatte die Änderungen bereits Ende 2015 angekündigt. Im April
       verteidigte sie ihren Gesetzentwurf gegen Kritik. Die Ressortabstimmung
       dauerte nach Informationen der Funke-Zeitungen deshalb so lange, weil
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ursprünglich noch Verschärfungen
       verlangt hatte.
       
       Die Gesetzespläne sehen vor, dass EU-Bürger künftig grundsätzlich von Hartz
       IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht in Deutschland
       arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung
       erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt nach einem Zeitraum von fünf
       Jahren „verfestigt“ hat, sollen Zuwanderer Sozialhilfe bekommen. Nahles
       hatte im April betont, dass von dem Gesetz nur einige wenige Menschen
       betroffen seien. Sie habe dieses Schlupfloch aber rechtzeitig schließen
       wollen.
       
       Die Arbeitsministerin reagiert damit auf ein Urteil des
       Bundessozialgerichts. Die Richter kamen vergangenes Jahr zu dem Schluss,
       dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen
       zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen
       befürchteten deshalb erhebliche Mehrbelastungen. Bundeskanzlerin Angela
       Merkel (CDU) hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne
       gestellt.
       
       Der Deutsche Städte- und Gemeindebund dringt auf eine schnelle
       Verabschiedung des Gesetzes. „Die derzeitigen Regelungen und die
       Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können dazu führen, Deutschland
       für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver machen als es ohnehin
       schon ist“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der
       Funke Mediengruppe.
       
       Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im Januar
       hierzulande knapp 440.000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach
       dem Sozialgesetzbuch II. Polnische Staatsangehörige bildeten mit rund 92
       .000 Leistungsbeziehern die größte Gruppe, es folgten Italiener (71. 000),
       Bulgaren (70 .000), Rumänen (57. 000) und Griechen (46 .000). Aber längst
       nicht alle dieser Menschen sind arbeitslos. Viele von ihnen sind
       Niedrigverdiener, die Lohn mit Sozialleistungen aufstockten. Auffallend
       hoch ist der Anteil an „Aufstockern“ bei Bulgaren und Rumänen.
       
       7 Oct 2016
       
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