# taz.de -- Verfassungsgericht kündigt Urteil an: Kommt NPD-Verbot im Januar?
       
       > Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist umstritten. Scheitert die Politik
       > ein zweites Mal, gibt es kein Zurück mehr: Am 17. Januar fällt das
       > Urteil.
       
 (IMG) Bild: Noch relevant genug für ein Verbot?
       
       BERLIN/KARLSRUHE dpa/epd | Trotz hoher Risiken streben die Bundesländer ein
       Verbot der rechtsextremen NPD an – Anfang 2017 entscheidet sich, ob der
       Versuch im zweiten Anlauf erfolgreich ist. Nach monatelangen Beratungen im
       Geheimen verkündet das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar sein Urteil.
       Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt.
       
       Für ein Verbot müsste erwiesen sein, dass die 1964 gegründete Partei mit
       ihren gut 5.000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Richter
       Anfang März in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht. Die
       Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das
       Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Den
       Verbotsantrag gestellt hatten die Länder im Bundesrat.
       
       Bei einem Verbot müsste die NPD sich auflösen. Abgeordnete verlieren ihr
       Mandat. Das Parteivermögen kann eingezogen werden.
       
       Für die Politik steht viel auf dem Spiel. Denn ein erster Anlauf für ein
       Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht,
       dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten
       hatte. Ein erneuter Misserfolg wäre mehr als blamabel. Bundestag und
       Bundesregierung beteiligen sich diesmal nicht.
       
       ## Ist NPD noch stark genug für Angriff auf die Demokratie?
       
       In der Geschichte der Bundesrepublik wurden erst zwei Parteien verboten –
       und das ist lange her: die Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die
       Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Als Kriterium definierten
       die Richter damals eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber
       der bestehenden Ordnung. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas
       Voßkuhle steht vor der Herausforderung, diesen Maßstab nun
       weiterzuentwickeln.
       
       Dabei müssen die Richter auch die Rechtsprechung des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte im Blick behalten. Straßburg verlangt für
       ein Verbot Hinweise dafür, dass durch die Partei tatsächlich ein
       unmittelbar bevorstehender Angriff auf die Demokratie droht.
       
       Kritiker des Verfahrens bezweifeln, dass die organisatorisch wie finanziell
       stark angeschlagene NPD diese Kriterien erfüllt. Auch von der Richterbank
       waren in der Verhandlung viele skeptische Nachfragen und Einwürfe gekommen.
       
       Der Senatsvorsitzende Voßkuhle nannte das Instrument des Parteiverbots zum
       Auftakt ein „ebenso scharfes wie zweischneidiges Schwert, das mit Bedacht
       geführt werden muss“.
       
       ## AfD hat NPD die Themen streitig gemacht
       
       Mit ihren fremdenfeindlichen Parolen hatte die NPD von der Flüchtlingskrise
       bei weitem nicht so stark profitieren können wie die neue Konkurrenz von
       der AfD. Anfang September flogen die Rechtsextremen bei der Wahl in
       Mecklenburg-Vorpommern aus dem letzten Landtag. Auf kommunaler Ebene hielt
       die Partei, die bei der Bundestagswahl 2013 auf 1,3 Prozent der Stimmen
       kam, laut Verfassungsschutz Ende 2015 rund 360 Mandate. Einziger
       NPD-Abgeordneter im Europaparlament ist Udo Voigt.
       
       Wegen der anhaltenden öffentlichen Debatte über die Verfassungswidrigkeit
       der NPD hatte sich die Partei stigmatisiert gefühlt und ebenfalls das
       Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie wollte sich bescheinigen lassen,
       dass sie verfassungsgemäß sei.
       
       Doch die Verfassungsrichter stellten im Februar 2013 klar, dass sich
       Parteien einer öffentlichen Auseinandersetzung stellen müssen. Dazu gehöre
       auch die Auseinandersetzung mit dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte erst vor
       wenigen Tagen diese Sichtweise gestützt.
       
       3 Nov 2016
       
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