# taz.de -- Verbotene rechtsextreme Gruppen: Neonazis bleiben straffällig
       
       > Was bringen Verbote? Zwar sind ihre Organisationen inzwischen verboten,
       > doch bleiben die rechtsextremen Mitglieder weiterhin kriminell, zeigt
       > eine Kleine Anfrage.
       
 (IMG) Bild: Mitglieder der Gruppe Skinheads Sächsische Schweiz stehen 2003 vor Gericht
       
       DRESDEN dpa | Viele Mitglieder verbotener rechtsextremer Organisationen in
       Sachsen werden weiter einschlägig straffällig. So wurden bis November 617
       Ermittlungsverfahren mit insgesamt 672 Tatverdächtigen eingeleitet, wie das
       Justizministerium [1][auf eine Kleine Anfrage] des
       Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann mitteilte.
       
       Allein mehr als 400 Verfahren gab es demnach gegen Mitglieder der bereits
       2001 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz, rund 140 Verfahren gegen
       Mitglieder der 2006 verbotenen Kameradschaft Sturm 34 (Mittweida). Jeweils
       40 Verfahren richteten sich gegen Mitglieder der 2013 verbotenen Nationalen
       Sozialisten Döbeln sowie der ein Jahr später verbotenen Nationalen
       Sozialisten Chemnitz.
       
       „Die mitgeteilten Zahlen machen deutlich, wie groß das Problem mit
       gewaltbereiten und straffälligen Neonazis in Sachsen tatsächlich ist“,
       meinte Lippmann. „Neben szenetypischen Straftaten wie Volksverhetzung,
       Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, Propaganda- und auch
       Körperverletzungsdelikten finden sich in der Übersicht auch Delikte, die
       Bezüge zur organisierten Kriminalität nahelegen.“
       
       Die Zahlen zeigten auch, „dass Verbote allein nicht ausreichend sind, um
       den kriminellen Energien von Neonazis Einhalt zu gebieten“.
       
       12 Dec 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6729&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1
       
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