# taz.de -- Gutachten zu Zschäpe im NSU-Prozess: Die Schlammschlacht geht weiter
       
       > Beate Zschäpes Verteidiger blockieren im NSU-Prozess: Die Anhörung eines
       > Psychiaters muss erneut verschoben werden.
       
 (IMG) Bild: Manipuliert sie wieder? Klar ist nur, Zschäpe versteht sich nur noch mit einem ihrer Verteidiger
       
       MÜNCHEN taz | Das Manöver hatte Erfolg: Auch am Mittwoch ist es den
       Verteidigern von Beate Zschäpe im NSU-Prozess gelungen, den Vortrag des
       Psychiaters Henning Saß zu verhindern. Über Stunden blockierten sie die
       Verhandlung mit einem Befangenheitsantrag.
       
       Saß sollte eigentlich bereits am Dienstag sein Gutachten über Zschäpe
       vorstellen. Schon da aber hielten die Verteidiger mit Anträgen gegen. Saß
       sei „wegen fachlicher Ungeeignetheit“ zu entbinden. Dessen vorläufiges
       Gutachten über Zschäpe enthalte „methodische Mängel“ und „nicht
       nachvollziehbare“ Wertungen. Auch habe Saß nie direkt mit Zschäpe
       gesprochen. Allein: Es ist Zschäpe, die dies bis heute verweigert.
       
       Richter Manfred Götzl lehnte den Vorstoß der Verteidiger am Mittwoch denn
       auch ab: Eine Entlassung von Saß sei nur im Einvernehmen mit allen
       Prozessbeteiligten möglich. Bundesanwaltschaft und einige Opferanwälte aber
       seien dagegen. Zudem könne man das Gutachten von Saß erst beurteilen, wenn
       dieses vorgetragen worden sei.
       
       Zschäpes Anwälte stellten daraufhin ihr Ablehnungsgesuch gegen die Richter.
       Die Gründe, mit denen ihre Anträge zurückgewiesen wurden, seien „völlig
       abwegig“, sagte Verteidiger Wolfgang Stahl. Wenn man Mängel im Gutachten
       entdecke, könne man diese doch nicht ignorieren. Den Richtern gehe es
       allein um eine rasche Prozessführung, „mit Fokus auf einer Verurteilung“.
       
       Dann kommt es zur Posse. Denn der Antrag ist vorerst ein Alleingang. Der
       Hintergrund: Zschäpe ist mit Stahl und zwei weiteren Verteidigern seit
       Langem zerstritten. Erst nach 20 Minuten Beratung mit ihren beiden neuen,
       zusätzlichen Anwälten schließt sich die 41-Jährige dem Antrag an. Da aber
       interveniert Bundesanwältin Anette Greger: Das komme zu spät, ein
       Befangenheitsantrag müsse „unverzüglich“ gestellt werden. Dieser sei nun
       unzulässig.
       
       Der Streit bleibt ungelöst. Richter Götzl unterbricht den Prozess erst
       erneut, dann vertagt er ihn am Nachmittag. Eines aber haben die Verteidiger
       da schon bewirkt: Die Verhandlung wurde wiedermals ausgebremst.
       
       Liest man das vorläufige Gutachten von Saß, erklärt sich der Widerstand der
       Anwälte. Der Psychiater hält Zschäpe für voll schuldfähig, beschreibt sie
       als „antisozial“ und „manipulativ“. Er hält eine jahrelange
       Sicherungsverwahrung für möglich. Sein Gutachten stützte er letztlich auf
       Prozessakten und seine Beobachtungen im Gerichtssaal. Nun wird der
       Psychiater erst im kommenden Jahr vorsprechen. Bis zum 10. Januar herrscht
       Weihnachtspause im Prozess.
       
       21 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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