# taz.de -- Kommentar zum Kopftuchurteil des EuGH: Das Recht auf Religionsfreiheit
       
       > Unternehmen dürfen nach einem Urteil des EuGH künftig das Tragen eines
       > Kopftuchs verbieten. Es ist ein Urteil für Religionsneutralität.
       
 (IMG) Bild: Religion ist Privatsache
       
       Es ist weder ein Antikopftuchurteil noch eines gegen kopftuchtragende
       Musliminnen, sondern ein Urteil für Religionsneutralität: Der Europäische
       Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Unternehmen das Tragen eines
       Kopftuchs verbieten dürfen, wenn auch andere religiöse Symbole nicht
       erlaubt sind.
       
       Damit folgt das Gericht der Auffassung, dass Religion Privatsache sei – und
       das ist vollkommen legitim. Anders wäre es, ein Kopftuch zu verbieten, weil
       sich möglicherweise ein Kunde von einer kopftuchtragenden Mitarbeiterin
       nicht bedienen lassen möchte. In dem Fall handelte es sich eindeutig um
       Diskriminierung.
       
       Jeder Mensch darf glauben, woran er möchte: an Gott, Götter, Geister oder
       Horoskope. Es gibt aber durchaus Lebensbereiche sowie öffentliche
       Einrichtungen, die religionsfrei sein sollten. Dazu können
       Bildungseinrichtungen, Gerichte, Parlamente gehören. Sie haben die Aufgabe,
       so weit es geht neutral zu bilden, zu vermitteln, zu entscheiden.
       
       Staatliche, nicht explizit religiös ausgerichtete Kitas und Schulen
       beispielsweise sollten auf religiöse Symbole verzichten. Das heißt nicht,
       dass die MitarbeiterInnen dort AtheistInnen sein müssen. Es bedeutet auch
       nicht, dass Religion in der Schule keine Rolle spielen darf.
       
       Im Gegenteil, als Schulfach, das Wissen über verschiedene Weltanschauungen
       vermittelt, ist es wichtig für die Verständigung untereinander. Das heißt
       ebenso wenig, dass beispielsweise Musliminnen ihr Glaube untersagt würde
       und sie gezwungen wären, im Unterricht das Kopftuch abzulegen. Es geht
       ausschließlich um eine neutrale Wertevermittlung.
       
       Wer seine Kinder religiös erziehen oder wer in einem religiösen Umfeld
       arbeiten möchte, kann dies weiterhin ungehindert tun. So wie Gläubige
       natürlich in auch religionsfreien Firmen arbeiten dürfen. Ebenso sollten
       Unternehmen in ihren Räumen das Nebeneinander religiöser Symbole gestatten
       oder eben verbieten dürfen.
       
       14 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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