# taz.de -- Staatsgeld für Kirche in Spanien: Illegale Klerusfinanzierung
       
       > Die Kirche hat in Spanien zahlreiche Privilegien. Doch staatliche
       > Zuschüsse oder Steuerbefreiungen können illegale Beihilfe sein.
       
 (IMG) Bild: Skyline von Getafe, 14 Kilometer südlich von Madrid
       
       MADRID taz | Steuerbefreiungen für die katholische Kirche können eine
       unzulässige staatliche Beihilfe sein. Das sei etwa dann der Fall, wenn
       damit eine wirtschaftliche Tätigkeit unterstützt wird. Dieses weitreichende
       Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg
       (Rechtssache C-74/16) gefällt.
       
       Die Katholiken hatten den Rechtsstreit selbst ausgelöst. Ein kirchlicher
       Orden in Getafe, nahe der Hauptstadt Madrid, hatte für den Ausbau der Aula
       seiner Schule 24.000 Euro an kommunalen Abgaben für die Baugenehmigung
       bezahlt. Da die Katholische Kirche in Spanien dank eines 1979 zwischen
       Madrid und dem Vatikan geschlossenen Vertrags von Steuern befreit ist,
       verlangte der Orden den Betrag zurück. Das zuständige Madrider
       Verwaltungsgericht hatte infolge des Verfahrens Luxemburg angerufen. Der
       EuGH sollte klären, ob der von der Kirche geforderte Steuererlass
       rechtmäßig sei. Das Verwaltungsgericht sah in einem Steuererlass eine
       Wettbewerbsverzerrung.
       
       Der EuGH sieht dies ebenso, „wenn im fraglichen Lokal wirtschaftliche
       Aktivitäten stattfinden“. Die betroffene Schule ist zweigleisig. Ein Teil
       der Ausbildung ist staatlich finanziert. Ein anderer Teil ist rein privat.
       Nach Ansicht des EuGH könnte die Steuerbefreiung auch dem privaten Zweig
       der Schule zugute kommen. Dies würde dann ein Wettbewerbsvorteil gegenüber
       nicht kirchlichen Privatschulen darstellen. Inwieweit dies der Fall ist,
       müssen jetzt die Richter in Spanien klären.
       
       Laut einer Studie der spanischen Organisation Laizistisches Europa erhält
       die Katholische Kirche jährlich direkt oder indirekt rund 11 Milliarden
       Euro vom Staat. Das ist rund ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Zum
       Teil stammt das Geld aus der Kirchensteuer, zum anderen aus Zuwendungen an
       katholische Schulen, die ins staatliche Schulnetz integriert sind, oder aus
       Hilfen für kirchliche NGOs. Außerdem zahlt die Kirche grundsätzlich keine
       Immobiliensteuer. Von dieser Regelung sind nicht nur die Kirchengebäude
       selbst betroffen, sondern auch die unzähligen Wohnungen und Gebäude, die
       die Kirche vermietet.
       
       Insgesamt soll die Kirche 110.000 steuerbefreite Immobilien ihr Eigen
       nennen. In Bischofsstädten wie Ávila, Toledo, Burgos oder Santiago gehören
       zwei Drittel des bewohnten Grund und Bodens der Kirche. Auch in 8.000
       spanischen Gemeinden verfügt die Kirche über bebautes Land. Hinzu kommen
       über 150.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche.
       
       28 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reiner Wandler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kirche
 (DIR) Spanien
 (DIR) Finanzen
 (DIR) Kirchensteuer
 (DIR) Spanien
 (DIR) Katalonien
 (DIR) Kirchensteuer
 (DIR) Kirchensteuer
 (DIR) Spanien
 (DIR) Franco
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Junge Arbeitslose in Spanien: „Die Gelder werden schlecht genutzt“
       
       Eines der drängendsten Probleme des Landes ist die hohe
       Jugendarbeitslosigkeit. Wie die EU Milliarden ausgibt, um Jobs für junge
       Leute zu schaffen.
       
 (DIR) Volksabstimmung in Katalonien: Mit oder ohne Erlaubnis aus Madrid
       
       Am 1. Oktober sollen die Katalanen über ihre Unabhängigkeit entscheiden.
       Nur Wahlurnen fehlen. Die Regierung droht mit der Armee.
       
 (DIR) Kommentar Ehe und Kirchensteuer: Du hast die Katze, ich hab die Kirche
       
       Besserverdienende Atheisten zahlen ihrem gläubigen Partner weiterhin die
       Kirchensteuer. Die Kirche sollte „Nein“ zu dieser Abgabe sagen.
       
 (DIR) Klagen gegen Kirchensteuer: Religionsfreiheit nicht verletzt
       
       Vier Paare hatten gegen die Kirchensteuer geklagt, weil der konfessionslose
       Partner mitzahlen muss. Der EuGH wies die Klage zurück, weil die Steuer
       nicht staatlich ist.
       
 (DIR) Korruption in Spanien: Freispruch für des Königs Schwester
       
       Sie ist zwar nicht des Steuerbetrugs schuldig, muss aber 265.088 Euro
       Entschädigung zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Doppelte gefordert.
       
 (DIR) Autor über den Spanischen Bürgerkrieg: „Ein außergewöhnlicher Moment“
       
       Vor 80 Jahren erlebte Spanien ein anarchistisches Experiment, das von
       rechten Putschisten beendet wurde. Autor Heleno Saña erinnert sich.