# taz.de -- Kommentar Ehe und Kirchensteuer: Du hast die Katze, ich hab die Kirche > Besserverdienende Atheisten zahlen ihrem gläubigen Partner weiterhin die > Kirchensteuer. Die Kirche sollte „Nein“ zu dieser Abgabe sagen. (IMG) Bild: Die Katze ist vermutlich auch nicht katholisch Auf den ersten Blick mag das [1][Straßburger Urteil] einleuchtend sein. Wer heiratet und dadurch die steuerrechtlichen Vorteile beim Ehegattensplitting erlangt, muss auch die Nachteile bei der Kirchensteuer in Kauf nehmen. Besserverdienende Atheisten in einer Ehe zahlen ihrem schlechter oder gar nicht verdienenden gläubigen Partner die Kirchensteuer, wenn sie gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Wenn ein Paar diese Regelung nicht will, kann es eine getrennte Veranlagung beantragen – oder beide können aus der Kirche austreten. Und dann existiert noch eine dritte Möglichkeit: Die Kirchen könnten von sich aus darauf verzichten, Konfessionslose für die Zahlung der Kirchensteuer ihres Partners heranzuziehen. Sie würden damit einen großen Beitrag zum Ehefrieden leisten. Konfessionslose haben sich in vielen Fällen bewusst dafür entschieden, den Kirchen kein Geld mehr zukommen zu lassen. Mit ihren Partnern sind sie nicht wegen, sondern trotz deren Glaubens zusammen. Die Kirchenmitgliedschaft des eigenen Mannes oder der eigenen Frau ist für sie so etwas wie in anderen Beziehungen eine Katzen- oder FC Bayern-Liebe: eine Marotte, die man hinnimmt, einem aber in schlechten Stunden eine Ahnung gibt, bei dem Partner könnte noch mehr seltsam sein. Um in Beziehungen die gegenseitige Achtung zu erhalten, ist es wichtig, sich nicht über die gemeinsame Finanzierung persönlicher Vorlieben streiten zu müssen: Katzenstreu und Fußballtickets sollten aus dem persönlichen Budget, nicht aus der Haushaltskasse bezahlt werden. So ist es auch mit der Kirchensteuer: Wer glückliche Ehen will, lässt Atheisten nicht die Kirchensteuern seines Partners oder seiner Partnerin bezahlen. Sich über eine christliche oder atheistische Erziehung der Kinder zu einigen, ist schon anstrengend genug. Aber die Kirchen, die Probleme mit der Finanzierung ihrer Gotteshäuser haben, sehen das anders. 6 Apr 2017 ## LINKS (DIR) [1] /!5400141 ## AUTOREN (DIR) Martin Reeh ## TAGS (DIR) Kirchensteuer (DIR) Europäischer Gerichtshof (DIR) Religionsfreiheit (DIR) Straßburg (DIR) Kirche (DIR) Kirchensteuer (DIR) katholisch (DIR) Evangelische Kirche ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Staatsgeld für Kirche in Spanien: Illegale Klerusfinanzierung Die Kirche hat in Spanien zahlreiche Privilegien. Doch staatliche Zuschüsse oder Steuerbefreiungen können illegale Beihilfe sein. (DIR) Klagen gegen Kirchensteuer: Religionsfreiheit nicht verletzt Vier Paare hatten gegen die Kirchensteuer geklagt, weil der konfessionslose Partner mitzahlen muss. Der EuGH wies die Klage zurück, weil die Steuer nicht staatlich ist. (DIR) Buch über katholische Kirchengerichte: Drum prüfe, wer sich ewig bindet Wer für die katholische Kirche arbeitet, darf sich nicht scheiden lassen. Einziger Ausweg: das Kirchengericht. Ein Einblick in geheime Prozesse. (DIR) Kolumne Über Kreuz: Hohn und Spott Bei den Christen haut die taz gerne mal drauf. Aber auch Mitarbeiter, die noch im kirchlichen Club sind, haben oft nicht viel zu lachen.