# taz.de -- Klagen gegen Kirchensteuer: Religionsfreiheit nicht verletzt > Vier Paare hatten gegen die Kirchensteuer geklagt, weil der > konfessionslose Partner mitzahlen muss. Der EuGH wies die Klage zurück, > weil die Steuer nicht staatlich ist. (IMG) Bild: Kostet: die Kirche STRAßBURG epd | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrere Klagen gegen die Kirchensteuer in Deutschland abgewiesen. Durch die Erhebung der Kirchensteuer beziehungsweise des besonderen Kirchgeldes in den vorliegenden Fällen würden die Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt, erklärte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. In einem Fall urteilte der Gerichtshof, dass die Religionsfreiheit nicht verletzt wird. Die übrigen Klagepunkte wurden als unzulässig abgewiesen. In dem Verfahren ging es um vier Paare aus Deutschland, von denen jeweils nur ein Partner der katholischen oder evangelischen Kirche angehörte und damit grundsätzlich kirchensteuerpflichtig war. Weil der kirchenangehörige Partner in drei Fällen nichts oder nur wenig verdiente, wurde von ihm das besondere Kirchgeld erhoben. Bei dem vierten Paar ging es um die normale Kirchensteuer. Der strittige Punkt in allen Fällen war nach Darstellung des Gerichtshofes, dass für die Berechnung der Höhe des Kirchgelds beziehungsweise der Kirchensteuer auch das Einkommen des Partners berücksichtigt wurde, der keiner Kirche angehörte. Das wurde angefochten. Unter anderem wurde argumentiert, dass der kirchenangehörige Partner für die Zahlung des Kirchgeldes auf den konfessionslosen angewiesen sei, weil dessen höheres Einkommen die Höhe des Kirchgeldes mitbestimme. Dadurch werde die Religionsfreiheit verletzt. Außerdem wurden in den vier Fällen auch Verletzungen des Diskriminierungsverbotes, des Rechts auf Eheschließung und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend gemacht. Der Menschenrechtsgerichtshof wies die meisten Klagepunkte als unzulässig zurück. Denn die Kirchensteuer werde nicht vom Staat, sondern von den jeweiligen Kirchen erhoben. Diese könnten die Kläger aber verlassen. In einem Fall hingegen sei der nicht kirchenangehörige Partner „zu Zahlung des besonderen Kirchgeldes seiner Ehefrau im Wege der Verrechnung mit einem Einkommensteuererstattungsanspruch herangezogen“ worden. Doch auch das verletze die Religionsfreiheit im gegebenen Falle nicht. Denn das Paar hätte unter anderem auch eine getrennte Veranlagung der Einkommensteuer beantragen können, argumentierten die Richter. 6 Apr 2017 ## TAGS (DIR) Kirchensteuer (DIR) Europäischer Gerichtshof (DIR) Religionsfreiheit (DIR) Straßburg (DIR) Kirche (DIR) Kirchensteuer (DIR) Grüne (DIR) katholisch (DIR) Religion (DIR) Reformation (DIR) Evangelische Kirche ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Staatsgeld für Kirche in Spanien: Illegale Klerusfinanzierung Die Kirche hat in Spanien zahlreiche Privilegien. Doch staatliche Zuschüsse oder Steuerbefreiungen können illegale Beihilfe sein. (DIR) Kommentar Ehe und Kirchensteuer: Du hast die Katze, ich hab die Kirche Besserverdienende Atheisten zahlen ihrem gläubigen Partner weiterhin die Kirchensteuer. Die Kirche sollte „Nein“ zu dieser Abgabe sagen. (DIR) Anstößiges Denken: „Revoluzzer bin ich nie gewesen“ Thomas Hoffer gehört zu jenen Christen, die bei den Grünen noch über ethische Fragen nachdenken. Und er hat etwas gegen Aluminium. (DIR) Buch über katholische Kirchengerichte: Drum prüfe, wer sich ewig bindet Wer für die katholische Kirche arbeitet, darf sich nicht scheiden lassen. Einziger Ausweg: das Kirchengericht. Ein Einblick in geheime Prozesse. (DIR) Kommentar Religionsfreiheit in Bayern: Let’s dance! Das Tanzverbot am Karfreitag ist passé. Es geht um die Privilegien einer Religion, der selbst in Bayern die Anhänger schwinden. (DIR) Pirat Gerhold über die Frage des Absoluten: „Luther müsste als Hassprediger gelten“ Wer den Reformator feiert, könne die Terrormiliz „Islamischer Staat“ nicht verurteilen, sagt der Hamburger Piratenpolitiker. (DIR) Evangelischer Kirchentag: Selbst gebastelte Privatreligion Zehntausende treten jedes Jahr aus der Kirche aus – und das nicht nur, um die Steuer zu sparen. Was passiert danach mit ihrem Glauben?