# taz.de -- Überschreitung der Luftgrenzwerte: Fahrverbote ohne Alternative > Endlich nachgereicht: Das Verwaltungsgericht Stuttgart legt die > schriftliche Begründung seines Diesel-Urteils vom Juli vor. (IMG) Bild: Müssen Autofahrer bald schon in die Straßenbahn umsteigen? FREIBURG taz | Nur Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 sind geeignet, die Luftgrenzwerte in Stuttgart einzuhalten. Das ergibt sich aus dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das Gericht an diesem Mittwoch online veröffentlicht. Das Urteil hat überregionale Bedeutung, da die Große Koalition im Bund nach wie vor die Vermeidung von Fahrverboten als zentrales Ziel ihrer Politik benennt. Kläger in Stuttgart ist die Deutsche Umwelthilfe. Sie verlangt von Baden-Württemberg eine Verschärfung des Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil die Grenzwerte für Stickoxide seit dessen Inkrafttreten 2010 ständig und zum Teil stark überschritten werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Land Ende Juli zu einer entsprechenden „Fortschreibung“ des Luftreinhalteplans verurteilt – und legte nun die schriftliche Begründung vor. Danach sind die bisher vom Land vorgeschlagenen Maßnahmen unzureichend. Auch die zusätzliche Software-Nachrüstung von Dieselmotoren sei nicht geeignet, die Grenzwerte einzuhalten, so das Gericht auf Basis der vom Land vorgelegten Zahlen. Die Nachrüstungslösung könne die Immissionen „um maximal 9 Prozent“ senken. Eine Einhaltung der Grenzwerte sei aber „tatsächlich erreichbar“, wenn das Land „ganzjährige Verkehrsverbote“ für Diesel mit hohem Schadstoffausstoß vorsieht. Dies sei auch verhältnismäßig, so das Gericht. Es sieht „keine anderen gleichwertigen Maßnahmen ersichtlich“, die Autofahrer weniger belasten. Zudem wiege der Schutz der Gesundheit von 600.000 Stuttgartern höher als das Mobilitätsinteresse von 80.000 betroffenen Autofahrern. Für „Härtefälle“ könne es Ausnahmen geben. Alternativen zur blauen Plakette Möglich wäre auch, bei einem Teil der betroffenen Pkws, insbesondere die jüngeren Baujahrs, statt eines Fahrverbots zunächst eine Nachrüstung zu ermöglichen. Eine solche Fahrverbotslösung könnte das Land auch dann umsetzen, wenn der Bund sich weigert, die „blaue Plakette“ einzuführen, die Stinkern die Einfahrt in die Innenstädte verbietet. Der Bund sei zwar „verpflichtet“, den Ländern das nötige Instrumentarium zur Verfügung zu stellen. Die Länder könnten jedoch Verkehrsverbote auch mit Schildern „in Textform“ bekannt geben. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn das Land auf Rechtsmittel verzichtet. Die Landesregierung kann aber Berufung oder Sprungrevision einlegen. Bei der Berufung würde am Verwaltungsgerichtshof Mannheim der Fall neu verhandelt. Schneller wäre die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht, wo es nur noch um Rechtsfragen ginge. Grün-Schwarz hat vier Wochen Zeit, das Urteil zu prüfen – und wird vermutlich erst nach der Bundestagswahl entscheiden. 5 Sep 2017 ## AUTOREN (DIR) Christian Rath ## TAGS (DIR) Diesel (DIR) Fahrverbot (DIR) Grenzwerte (DIR) Blaue Plakette (DIR) Stuttgart (DIR) Wahlkampf (DIR) Diesel (DIR) Schwerpunkt Bundestagswahl 2021 (DIR) Diesel ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Kommentar Abgasskandal: Das Diesel-Märchen geht weiter Von den Grünen bis zu Unionspolitikern herrscht Einigkeit: Sie alle wollen Diesel-Fahrverbote verhindern. Die Gerichte werden da nicht mitmachen. (DIR) Luftverschmutzung durch Diesel-Abgase: Eine große Koalition für den Diesel Der Fonds, der abgasgeplagte Kommunen unterstützen soll, wird auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Damit werden Busse umgerüstet. (DIR) Das Merkel-Interview im Überblick: Grüne, Einwanderung und #FreeDeniz Dass die Kanzlerin ausgiebig über die Grünen spricht, ist allein schon eine Aussage. Weitere Themen: Flüchtlinge, Diesel und der Sudan. (DIR) Umwelthilfe zieht vor Gericht: Mit Klagen zum Fahrverbot Die Deutsche Umwelthilfe kündigt weitere Klagen an, um Fahrverbote durchzusetzen. 300.000 Dieselautos der Euro-5-Norm warten schon auf einen Käufer.