# taz.de -- Planung für Elbvertiefung verzögert sich: Wackelnder Zeitplan
       
       > Umweltverbände kritisieren in rechtlicher Würdigung die überarbeiteten
       > Planungen für die Elbvertiefung. Es droht ein neues Verfahren vor dem
       > Bundesverwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: So sieht er aus, der Schierlings-Wasserfenchel an der Elbe
       
       HAMBURG taz | Die Planungen für die beabsichtigte Elbvertiefung verzögern
       sich weiter. „Es gibt keinen Zeitplan“, bestätigte die Sprecherin der
       Hamburger Wirtschaftsbehörde, Susanne Meinecke, auf taz-Anfrage. Derzeit
       sei nicht abzusehen, wann die dafür notwendige Planergänzung abgeschlossen
       werden könnte. Damit relativiert sie frühere Aussagen von
       Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). Der hatte mehrfach erklärt, er
       sei optimistisch, noch in diesem Jahr das Baurecht für das Projekt zu
       erhalten, das offiziell Fahrrinnenanpassung heißt.
       
       Für die Planergänzung seien „Fristen nicht vorgegeben“, sagt auch Claudia
       Thoma, Sprecherin der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des
       Bundes (WSV), die gemeinsam mit Hamburg die Elbvertiefung plant. Zunächst
       müssten die von drei Umweltverbänden jetzt eingereichten Einwendungen
       „ausgewertet“ werden, sagt Thoma. Für diese Prüfung sei auch „die
       Einbeziehung von Fachgutachtern“ denkbar, heißt es in der schriftlichen
       Stellungnahme des WSV. Sowas kann bekanntlich dauern.
       
       Die Einwendungen stammen von den Hamburger Naturschutzverbänden BUND und
       Nabu sowie der Umweltstiftung WWF, die sich im „Aktionsbündnis lebendige
       Tideelbe“ zusammengeschlossen haben. Sie haben fristgerecht ihre
       umweltrechtliche Würdigung der überarbeiteten Pläne für die Elbvertiefung
       abgegeben. Diese Einwände müssten nun von den Behörden in ihrem
       Planungsprozess „sorgfältig geprüft und abgewogen“ werden, sagt Meinecke.
       
       Das Aktionsbündnis bekräftigt in einer 24-seitigen Stellungnahme, die der
       taz vorliegt, seine Ablehnung auch der modifizierten Planung. Diese war
       notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im
       Februar vorigen Jahres die von der Stadt für den geschützten
       Schierlings-Wasserfenchel geplante Ausgleichsmaßnahme Kreetsand nicht
       anerkannt hatte. Seitdem versucht Hamburg, auf der Billwerder Insel an der
       Elbe oberhalb der Stadt zwei ehemalige Absetzbecken der Hamburger
       Wasserwerke zu nutzen.
       
       Diese 1,5 Hektar großen Becken sollen so umgebaut werden, dass sie unter
       den Einfluss von Ebbe und Flut kommen und der Schierlings-Wasserfenchel
       dort wachsen kann. „Damit dürften sich die Bedenken des
       Bundesverwaltungsgerichts demnächst erledigt haben“, sagte Horch noch vor
       drei Monaten.
       
       Die drei Verbände, die das Urteil des Leipziger Bundesgerichts erstritten
       haben, hegen jedoch weiter erhebliche Zweifel. „Es sind sogar noch weniger
       Ausgleichsflächen festgelegt als bisher und die neu zu schaffenden Flächen
       sind für den Schierlings-Wasserfenchel kaum geeignet“, finden sie. „Auch
       nach vollständiger Prüfung überzeugen die neuen Planunterlagen an vielen
       Stellen nicht.“
       
       Unter anderem seien die vorgesehenen Ausgleichsflächen gegenüber ersten
       Plänen reduziert worden und nunmehr zu klein. Jetzt seien nur noch 356
       Hektar statt der ursprünglich geplanten 386 Hektar für die nach der
       Richtlinie Flora-Fauna-Habitat der EU geschützten Ästuare
       (Flussmündungsbereiche) vorgesehen. „Damit schrumpft der flächenbezogene
       Ausgleich für den erheblichen Eingriff in die Tideelbe nochmals zusammen“,
       lautet die Kritik.
       
       Auch die konkrete Gestaltung auf der Billwerder Insel für den
       Schierlings-Wasserfenchel hält das Aktionsbündnis für unsachgemäß. „Es
       bestehen erhebliche Zweifel, ob die neu modellierte Bauschuttlandschaft mit
       Sandüberdeckung tatsächlich einen geeigneten Wuchsstandort darstellt“,
       heißt es in der Stellungnahme. Denn die Becken seien „von
       Hochwasserereignissen, die mit Abbrüchen einen lichten, dynamischen
       Lebensraum formen, abgeschnitten“.
       
       Außerdem seien in den neuen Planunterlagen drei Ausgleichsgebiete in
       Niedersachsen vom ökologischen Zustand C in B per Federstrich hochgestuft
       worden. „Diese wundersame Verbesserung steht auf fachlich sehr wackeligen
       Füßen“, findet das Aktionsbündnis.
       
       ## Abwarten bis zum Planfeststellungsbeschluss
       
       Über weitere Rechtsmittel wollen BUND, Nabu und WWF erst entscheiden, wenn
       der neue Planfeststellungsbeschluss vorliegt. „Dann haben wir vier Wochen
       Zeit, den genau zu studieren und zu bewerten“, sagt Manfred Braasch,
       Landesgeschäftsführer des BUND. „Wir müssen ja erst mal schauen, ob unsere
       Bedenken und Einwendungen ernsthaft geprüft wurden.“
       
       Sollten die Behörden zusammen mit der Planergänzung deren sofortige
       Vollziehbarkeit anordnen, also den Baubeginn, könnte das Bündnis in einem
       Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp erwirken. Das
       war 2014 schon mal gelungen. Darüber sei aber noch gar nicht gesprochen
       worden, sagt Braasch: „Für solche Überlegungen ist es viel zu früh.“
       
       Sollte es jedoch zu einem weiteren Verfahren vor dem
       Bundesverwaltungsgericht kommen, rechnet Braasch mit einer Hauptverhandlung
       „frühestens in 2019“. In diesem Jahrzehnt, das wäre die Konsequenz, könnte
       mit der Elbvertiefung nicht mehr begonnen werden. Und ob im nächsten, ist
       vollkommen offen.
       
       11 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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