# taz.de -- Neues Gesetz in Ungarn: Hilfe für Flüchtlinge jetzt strafbar
       
       > „Beihilfe zur illegalen Migration“ ist nun in Ungarn ein Verbrechen. Was
       > genau sich hinter dem Begriff verbirgt, ist nicht so klar. Wohl aber, was
       > Orban erreichen will.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur für Flüchtende, auch für Menschen, die ihnen helfen wollen, wird es finster in Ungarn
       
       BUDAPEST dpa | In Ungarn steigt der Druck auf Zivilorganisationen, die
       Flüchtlingen helfen. Mit den Stimmen der rechtsnationalen
       Regierungsmehrheit und der rechtsradikalen Jobbik-Partei verabschiedete das
       Budapester Parlament am Mittwoch ein Gesetz, das strafrechtliche
       Konsequenzen für „Beihilfe zur illegalen Migration“ vorsieht. Die im Gesetz
       enthaltene Änderung des Strafgesetzbuchs sieht für Zuwiderhandelnde
       Arreststrafen sowie im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu einem
       Jahr vor.
       
       Flüchtlingshelfern kann künftig auch der Zutritt zu einem acht Kilometer
       breiten Streifen entlang der Schengen-Außengrenze Ungarns untersagt werden.
       Das Gesetzespaket, das auch als „STOP-Soros-Paket“ bezeichnet wird, fügt
       sich in [1][die Politik von Ministerpräsident Viktor Orban] ein,
       Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Arbeit zu erschweren.
       
       Die Bezeichnung [2][„STOP Soros“] spielt auf den [3][liberalen
       US-Milliardär George Soros] an, der weltweit NGO unterstützt, darunter auch
       solche, die Flüchtlingen mit Sachspenden, Informationen und Rechtsbeistand
       helfen. Bereits seit dem Vorjahr gilt ein Gesetz, das allen NGO, die
       jährlich mehr als 23 000 Euro Förderung aus dem Ausland erhalten,
       vorschreibt, sich in Publikationen und Internet-Auftritten als „vom Ausland
       unterstützte Organisation“ zu bezeichnen.
       
       Das am Mittwoch beschlossene Gesetz kriminalisiert NGO-Mitarbeiter und
       Aktivisten, die solchen Menschen Zugang zu einem Asylverfahren verschaffen
       wollen, die in ihrem Herkunftsland oder irgendeinem Land auf ihrem Weg nach
       Ungarn keiner Verfolgung ausgesetzt sind. Insbesondere macht sich in diesem
       Zusammenhang strafbar, wer „Informationsmaterialien anfertigt, verbreitet
       oder in Auftrag gibt“ und wer diesbezüglich „ein Netzwerk aufbaut oder
       betreibt“.
       
       ## Auch CDU protestierte gegen Strafsteuer
       
       Bereits der Entwurf des Gesetzes war im In- und Ausland kritisiert worden.
       „Wie kann man von jemandem noch vor Durchführung eines Asylverfahrens
       wissen, dass er nicht schutzberechtigt ist?“, meinte der Budapester
       Völkerrechtler Boldizsar Nagy. Jemanden zu betrafen, weil er jemandem den
       Zugang zu einem Asylverfahren ermöglichen will, sei deshalb unsinnig.
       
       Die Venedig-Kommission des Europarates hatte Ungarn noch am Montag dazu
       aufgefordert, das Gesetz noch nicht am Mittwoch zu beschließen. Das Gremium
       angesehener Rechtsexperten will am Freitag sein eigenes Gutachten zu dem
       Gesetz veröffentlichen.
       
       In einer früheren Version des Gesetzesentwurfs war eine Strafsteuer für
       Flüchtlingshilfe-Organisationen in Höhe von 25 Prozent auf ihre aus dem
       Ausland erhaltenen Förderungen vorgesehen. Diese Bestimmung verschwand nach
       internationaler Kritik, darunter aus der deutschen CDU, aus dem
       Gesetzestext. Doch wie am Dienstag bekannt wurde, ist die NGO-Strafsteuer
       nun Bestandteil einer Steuergesetznovelle, die demnächst beschlossen wird.
       
       21 Jun 2018
       
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