# taz.de -- Kongos Oppositionsführer Bemba: Strafgerichtshof bestätigt Verurteilung
       
       > Der Internationale Strafgerichtshof verhängt gegen Bemba Haft wegen
       > Zeugenbeeinflussung. Damit ist er für die Wahlen endgültig aus dem
       > Rennen.
       
 (IMG) Bild: Jean-Pierre Bemba landet in Kinshasa, 1. August
       
       BERLIN taz | Jean-Pierre Bemba, führender Oppositionspolitiker der
       Demokratischen Republik Kongo, ist zum Abschluss seines zweiten Prozesses
       vor dem Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu 12 Monaten Haft
       sowie 300.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Es ging um
       Zeugenbeeinflussung in seinem Kriegsverbrecherprozess wegen Verbrechen der
       einst von ihm geführten Rebellen.
       
       Er war in erster Instanz schuldig- und in zweiter Instanz freigesprochen
       worden. Da er im Rahmen dieses Verfahrens schon zehn Jahre in
       Untersuchungshaft saß, gelten die 12 Monate als längst verbüßt und Bemba
       bleibt ein freier Mann. Dennoch ist er nun vorbestraft.
       
       Bembas Verurteilung macht die Hoffnungen von Kongos Opposition zunichte,
       mit ihm einen starken Kandidaten zu den für den 23. Dezember geplanten
       Präsidentschaftswahlen präsentieren zu können. Bemba hatte bei den Wahlen
       2006 achtbare 42 Prozent der Stimmen gegen Amtsinhaber Joseph Kabila
       geholt.
       
       Nach seinem Freispruch im Kriegsverbrecherprozess im vergangenen Juni war
       er Anfang August triumphal in den Kongo zurückgekehrt. In der Hauptstadt
       Kinshasa hatte er seine Kandidatur zu den Wahlen eingereicht. Doch unter
       Verweis auf das Verfahren wegen Zeugenbeeinflussung hatte Kongos
       Wahlkommission seine Bewerbung wenig später für unzulässig erklärt, und das
       Verfassungsgericht bestätigte dies vergangene Woche.
       
       Nach kongolesischem Recht kann man im Falle einer Verurteilung wegen
       Korruption nicht zu einer Wahl antreten. Ob Zeugenbeeinflussung rechtlich
       als Korruption gilt oder nicht, ist zwischen Bembas Anhängern und Gegnern
       im Kongo umstritten. Aber es besteht jetzt keine Chance mehr, dass Bemba
       noch auf die Kandidatenliste kommt.
       
       Die Strafzumessung war weithin erwartet worden. Bembas Partei MLC
       (Kongolesische Befreiungsbewegung) hatte sie schon im Vorfeld abgelehnt.
       
       Kongos Regierung schwieg zufrieden; das Außenministerium in Kinshasa hatte
       zuvor gedroht, aus dem Rom-Status des Internationalen Strafgerichtshofs
       auszutreten, falls der Gerichtshof dem „Druck“ nachgebe, Entscheidungen zu
       treffen, „die den Wahlprozess beeinflussen könnten“.
       
       Bemba sagte, dass er nun bereit sei, einen anderen Oppositionskandidaten zu
       unterstützen. Nur bei einer Einheitskandidatur hat Kongos Opposition im
       Dezember eine Siegeschance gegen den von der Regierung designierten
       Kabila-Nachfolger Emmanuel Ramazani Shadary.
       
       Am Mittwoch soll Kongos Wahlkommission die endgültige Kandidatenliste für
       die Präsidentschaftswahl verkünden. Es liegt dann an den verbliebenen
       Oppositionskandidaten, wer von ihnen sich zurückzieht. Am 29. September
       will Kongos Opposition geeint für freie und faire Wahlen demonstrieren.
       
       Die meisten Oppositionellen glauben nicht daran, dass die Regierung freie
       Wahlen ermöglichen wird. Die Nichtzulassung Bembas wird sie darin
       bestärken.
       
       17 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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