# taz.de -- Neue Hinweise zu Drohschreiben: Der „NSU 2.0“ las offenbar „bild.de“
       
       > Die Ermittler zu den Drohschreiben an die Anwältin Seda Basay-Yildiz
       > wollen die Zugriffsdaten von „bild.de“. Der Verlag lehnt das ab.
       
 (IMG) Bild: Bekam schon vier Briefe des „NSU 2.0“: Anwältin Seda Basay-Yildiz
       
       BERLIN taz | Im Fall der [1][„NSU 2.0“-Drohschreiben] an die Frankfurter
       Anwältin Seda Basay-Yildiz geht die ermittelnde Staatsanwaltschaft
       Frankfurt/Main neuen Hinweisen nach. Am Samstag wurden die Ermittler beim
       Axel-Springer-Verlag in Berlin vorstellig und verlangten die Herausgabe von
       Zugriffsdaten auf bestimmte Bild.de-Texte.
       
       Basay-Yildiz erhielt seit August 2018 inzwischen vier Drohfaxe, die mit
       „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Darin wird der Anwältin und ihrer Familie
       massiv Gewalt angedroht. Angeführt wurden auch ihre Privatadresse und die
       Namen von Familienangehörigen, die öffentlich nicht bekannt sind. Die Daten
       wurden zuvor auf einem Computer in einem Frankfurter Polizeirevier
       abgerufen. Der Fall [2][löste eine Polizeiaffäre aus].
       
       Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sprach am Montagabend von „neuen
       Erkenntnissen“ in dem Fall. Nach taz-Informationen soll in einem der
       Drohschreiben auf einen Bild.de-Text verwiesen worden sein. Die Ermittler
       wollen nun offenbar prüfen, wer alles diesen Artikel aufgerufen hat.
       
       Bei der Bild hatte der Vorgang für Aufregung gesorgt. Nach eigenen Angaben
       hatte man die Ermittler am Samstag abgewiesen – weil diese keinen
       Durchsuchungsbefehl vorgelegt hätten. „Aufgrund des hohen Gutes des
       unantastbaren Informantenschutzes wird Bild niemals freiwillig Daten von
       Lesern oder Informanten herausgeben“, teilte Bild-Chef Julian Reichelt mit.
       
       ## Bild will Daten nicht rausrücken
       
       Die Staatsanwaltschaft widersprach am Montag der Darstellung. Man habe dem
       Axel-Springer-Verlag am Freitagabend per Email und Fax eine Eilanordnung
       zukommen lassen, die diesen zur Herausgabe der Daten verpflichtete,
       erklärte die Behörde. Da keine Reaktion erfolgte, hätten Beamte des
       Landeskriminalamtes Berlin am Samstag in Amtshilfe den Verlag kontaktiert.
       
       Eine Durchsuchung sei nie beabsichtigt gewesen, behauptet die
       Staatsanwaltschaft. Es sei nur um die Sicherung der Zugriffsdaten gegangen,
       um die „massiven Straftaten mit zeugenschaftlicher Unterstützung durch ein
       Medienunternehmen aufzuklären“. Der Verlag habe inzwischen zugesichert, die
       benötigten Daten intern zu sichern und nach Vorlage einer richterlichen
       Anordnung den Ermitteln zur Verfügung zu stellen.
       
       Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass der oder die VerfasserIn der „NSU
       2.0“-Drohschreiben an Basay-Yildiz weiter unbekannt sind. Die Schreiben
       seien mit einer „Tor“-Verschlüsselung über eine Internetplattform
       verschickt worden, teilte die Sprecherin mit. Ermittelt werde wegen
       Bedrohung und Volksverhetzung.
       
       25 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
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