# taz.de -- Barley will Mietpreisbremse verschärfen: 300 Euro Miete zurückholen
       
       > SPD-Justizministerin Katarina Barley will die Mietpreisbremse weiter
       > anziehen. Die Änderungen sollen auch rückwirkend gelten.
       
 (IMG) Bild: Katarina Barley mit einer eher unglücklichen Geste
       
       BERLIN taz | Die Summen sind beachtlich: 3.600 Euro Mietersparnis pro Jahr
       bei einem Fall in München, mehr als 4.000 Euro in Berlin. So viel Geld
       sparten BewohnerInnen, weil sie sich gegen eine überhöhte Miete zur Wehr
       setzten und sich dabei auf die Mietpreisbremse beriefen, laut einer Liste
       der [1][Stiftung Warentest] vom Anfang dieses Jahres. Künftig könnte man
       bei überhöhten Mieten möglicherweise noch mehr Geld sparen:
       Justizministerin Katarina Barley (SPD) möchte, dass Vermieter eine
       überhöhte Miete auch rückwirkend zurückzahlen müssen. Unionspolitiker haben
       sich am Montag bereits dagegen ausgesprochen.
       
       Vermieter in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten dürfen bei
       Neuverträgen in der Regel nur Mieten verlangen, die höchstens 10 Prozent
       über dem Mietspiegel liegen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur dann,
       wenn es sich um Neubauten handelt, um modernisierte Wohnungen oder auch die
       Vormieter schon eine höhere Miete gezahlt haben. Ansonsten gilt: Bei Summen
       höher als zehn Prozent über dem Mietspiegel können die MieterInnen nach
       Vertragsabschluss die Miete schriftlich „rügen“.
       
       Zeigt sich, dass die Miete tatsächlich überhöht war und dass auch der
       Vormieter sehr viel weniger gezahlt hat, bekommen die BewohnerInnen die
       überzahlte Miete aber erst ab dem Zeitpunkt dieser „Rüge“ zurück. Laut
       Barleys Vorschlag müsste das zu viel gezahlte Geld in Zukunft schon seit
       Beginn des Mietverhältnisses rückwirkend erstattet werden.
       
       Der Vorschlag sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Wibke Werner,
       stellvertretende Geschäftsführerin vom Berliner Mieterverein. Denn viele
       MieterInnen scheuten kurz nach Vertragsabschluss die Konfrontation mit dem
       Vermieter, „diese Auseinandersetzung wird oft auf später verlagert, weil
       man sich ja erst mal über den soeben abgeschlossenen Mietvertrag freut“, so
       Werner.
       
       Daniel Halmer, Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters „Wenigermiete.de“
       sprach ebenfalls von einem „absolut sinnvollen“ Vorschlag Barleys. Bisher
       sei es für den Vermieter relativ risikofrei, bei einem Neuvertrag eine
       überhöhte Miete zu verlangen, weil er weder Bußgeld noch rückwirkende
       Zahlungen zu befürchten habe. Bei [2][Wenigermiete.de] können MieterInnen
       online das Sparpotenzial ihrer Miete ermitteln und dann die Firma
       beauftragen. Deren Mitarbeiter setzen sich mit dem Vermieter in Verbindung,
       bei erfolgreicher Mietkürzung wird eine Provision fällig. Die Zahl der
       InteressentInnen steigt. „Wir de-emotionalisieren das Thema“, sagt Halmer.
       
       Der hessische Ministerpräsident und CDU-Bundesvize Volker Bouffier hält den
       Vorstoß Barleys für „wenig sinnvoll“. Damit werde „kein neuer Wohnraum“
       geschaffen.
       
       13 May 2019
       
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 (DIR) [1] https://www.test.de/Mietpreisbremse-Wie-Sie-sich-gegen-zu-hohe-Mieten-wehren-5093661-5315538/
 (DIR) [2] https://www.wenigermiete.de/mietpreisbremse/login?token=null
       
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 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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