# taz.de -- Rechter „Sturm auf Connewitz“: Berufung abgelehnt
       
       > Zusammen mit hunderten Neonazis hatte ein Rechtsreferendar in Leipzig
       > einen linken Stadtteil gestürmt. Das Urteil gegen ihn wurde nun
       > bestätigt.
       
 (IMG) Bild: Rechter Ansturm: Verwüstung in Leipzig Connewitz am 11. Januar 2016
       
       LEIPZIG taz | Weil ein sächsischer Rechtsreferendar dabei war, als rund
       [1][250 bewaffnete Neonazis den linksgeprägten Leipziger Stadtteil
       Connewitz angriffen], droht dem Nachwuchsjuristen das vorzeitige Ende
       seiner Ausbildung. Das Landgericht Leipzig bestätigte am Dienstag in
       zweiter Instanz ein Urteil wegen besonders schwerem Landfriedensbruch gegen
       den 27-jährigen Brian E., der aktuell seinen juristischen
       Vorbereitungsdienst am Landgericht Chemnitz absolviert.
       
       Wegen des laufenden Verfahrens durfte E. im November 2018 sein
       Referendariat bereits nur unter Auflagen beginnen. Sollte er rechtskräftig
       zu einer Strafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt werden, wäre seine
       Ausbildung vorzeitig beendet. Vier Wochen nach Ausbildungsbeginn
       verurteilte das Leipziger Amtsgericht Brian E. dann tatsächlich wegen
       seiner Beteiligung am [2][“Sturm auf Connewitz“] zu einer Strafe von einem
       Jahr und vier Monaten auf Bewährung.
       
       Dagegen legte der Referendar Berufung ein. Diese wurde nun vom Landgericht
       Leipzig verworfen. Frühere Verhandlungstermine platzten, weil der
       Angeklagte sich mehrfach krank gemeldet hatte.
       
       Brian E. erklärte vor der Entscheidung am Dienstag, er habe an dem Abend in
       Connewitz ein Zeichen gegen linke Gewalt setzen wollen, nachdem er zuvor
       von einer geplanten Demonstration in dem alternativen Stadtteil gehört
       hätte. Vor Ort sei er auf eine Gruppe getroffen, der er sich spontan
       angeschlossen habe.
       
       ## Geschmackloser Vergleich im Gerichtssaal
       
       Mehrmals beteuerte er, wie erschrocken er gewesen sei, als sich die
       Menschen um ihn vermummten und mit Waffen und Gegenständen auf Autos und
       Schaufenster einschlugen oder Passanten angriffen. Er beschrieb eine
       Gruppe, die so dicht gedrängt gewesen sei, dass es dem Hobbykampfsportler
       weder physisch noch psychisch möglich gewesen sei, sich zu entfernen.
       
       Staatsanwaltschaft und Gericht folgten dieser Schilderung allerdings nicht.
       Brian E. habe sich bewusst der Gruppe angeschlossen, obwohl für ihn klar zu
       erkennen gewesen sei, dass Gewalttätigkeiten wahrscheinlich waren, erklärte
       die Staatsanwältin. Die Schilderungen des Angeklagten, es sei ihm unmöglich
       gewesen, sich zu entfernen, bezeichnete die Staatsanwältin als
       unglaubwürdig.
       
       Der Angeklagte sah das anders – und zog einen geschmacklosen Vergleich.
       „Sagen Sie den Frauen, die in der Kölner Silvesternacht bedrängt wurden
       auch, sie hätten doch einfach gehen können?“, fragte der Rechtsreferendar
       in seinem umfassenden Schlusswort lautstark. Er betonte, kein [3][Neonazi]
       zu sein, auch wenn seine politischen Ansichten vielleicht nicht der
       Mehrheitsmeinung entsprechen würden. Sein Verteidiger führte mehrfach an,
       in der Verhandlung gehe es vorrangig um Gesinnung und Vorurteile gegenüber
       dem Referendar.
       
       Ein Grund dafür war ein Antrag der Staatsanwaltschaft, den Oberkörper des
       Angeklagten zu begutachten. Auf einem Foto des Referendars ist eine
       großflächige Tätowierung zu sehen, in die mehrere Hakenkreuze und das in
       der rechtsextremen Szene verbreitete Symbol der „schwarzen Sonne“
       eingearbeitet sind. Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden –
       verantwortlich für die sächsischen Rechtsreferendare – stellte nach
       Bekanntwerden des Bilds Strafanzeige gegen Brian E.
       
       Weil das Foto anscheinend auf einer Kampfsportveranstaltung in Österreich
       entstanden ist, wurde das Verfahren inzwischen an die dortigen Behörden
       abgegeben. Laut einer Sprecherin der ermittelnden Staatsanwaltschaft droht
       dem Nachwuchsjuristen dort eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren wegen
       »nationalsozialistischer Wiederbetätigung«.
       
       3 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Aiko Kempen
       
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