# taz.de -- Verfassungsklage der CDU kommt: Mietendeckel vor Gericht
       
       > Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will Verfassungsklage
       > gegen den Mietendeckel einreichen. Damit wäre der Weg nach Karlsruhe
       > frei.
       
 (IMG) Bild: Berlin goes Karlsruhe: Der Mietendeckel beschäftigt bald die Verfassungsrichter
       
       BERLIN dpa/taz | Für die von Union und FDP im Bundestag geplante
       Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel zeichnet sich nach Angaben
       der CDU breite Unterstützung ab. In der Unionsfraktion hätten mehr als 190
       der 246 Abgeordneten das Vorhaben unterzeichnet, teilte der Berliner
       CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak am Dienstag mit. Damit sei das notwendige
       Quorum von 178 Unterstützern – ein Viertel aller Abgeordneten im Bundestag
       – bereits erreicht.
       
       „Das ist ein starkes Signal“, sagte Luczak, der die sogenannte abstrakte
       Normenkontrollklage für seine Fraktion koordiniert. Da auch die FDP sich an
       der Klage beteiligen wolle, werde diese am Ende wohl von mehr als 250
       Bundestagsabgeordneten unterstützt. „Den Antrag beim
       Bundesverfassungsgericht werden wir noch deutlich vor der Sommerpause
       stellen“, kündigte Luczak an. „Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin
       verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für
       alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.“
       
       Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige
       Mietendeckel tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt voraussichtlich an
       diesem Sonntag in Kraft. Die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014
       fertiggestellte Wohnungen werden dann [1][für fünf Jahre gesetzlich
       eingefroren]. CDU und FDP gehen davon aus, dass das Land keine
       Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich hat, und wollen das vom
       Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Auch auf Landesebene haben
       beide Parteien Verfassungsklage angekündigt.
       
       Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Deckel hatte Karlsruhe in
       der Vorwoche aus formalen Gründen verworfen, weil das Gesetz offiziell noch
       nicht in Kraft getreten ist.
       
       Falls das Gesetz gekippt wird, könnten Vermieter möglicherweise nicht
       gezahlte – weil nach Mietendeckel überhöhte – Mieten zurückfordern. Der
       Mieterverein hatte seinen Mitgliedern bereits wiedergeholt geraten, für
       diesen Fall die eingesparte Miete beiseitezulegen. Das rate man aber
       grundsätzlich in mietrechtlichen Auseinandersetzungen.
       
       Ob der Mietendeckel verfassungsgemäß ist oder nicht, hat auch bereits
       mehrere Gutachter beschäftigt. Zuletzt stützte [2][ein Rechtsgutachten im
       Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung] die Position des rot-rot-grünen
       Senats, der die Kompetenz für die Mietengestaltung beim Land sieht. Für den
       Immobilienverband GdW hatte der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier
       zuvor genau das widerlegt. Nun müssen die obersten Richter in Karlsruhe
       entscheiden.
       
       18 Feb 2020
       
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