# taz.de -- Verfassungsklage der CDU kommt: Mietendeckel vor Gericht > Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will Verfassungsklage > gegen den Mietendeckel einreichen. Damit wäre der Weg nach Karlsruhe > frei. (IMG) Bild: Berlin goes Karlsruhe: Der Mietendeckel beschäftigt bald die Verfassungsrichter BERLIN dpa/taz | Für die von Union und FDP im Bundestag geplante Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel zeichnet sich nach Angaben der CDU breite Unterstützung ab. In der Unionsfraktion hätten mehr als 190 der 246 Abgeordneten das Vorhaben unterzeichnet, teilte der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak am Dienstag mit. Damit sei das notwendige Quorum von 178 Unterstützern – ein Viertel aller Abgeordneten im Bundestag – bereits erreicht. „Das ist ein starkes Signal“, sagte Luczak, der die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage für seine Fraktion koordiniert. Da auch die FDP sich an der Klage beteiligen wolle, werde diese am Ende wohl von mehr als 250 Bundestagsabgeordneten unterstützt. „Den Antrag beim Bundesverfassungsgericht werden wir noch deutlich vor der Sommerpause stellen“, kündigte Luczak an. „Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.“ Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt voraussichtlich an diesem Sonntag in Kraft. Die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggestellte Wohnungen werden dann [1][für fünf Jahre gesetzlich eingefroren]. CDU und FDP gehen davon aus, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich hat, und wollen das vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Auch auf Landesebene haben beide Parteien Verfassungsklage angekündigt. Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Deckel hatte Karlsruhe in der Vorwoche aus formalen Gründen verworfen, weil das Gesetz offiziell noch nicht in Kraft getreten ist. Falls das Gesetz gekippt wird, könnten Vermieter möglicherweise nicht gezahlte – weil nach Mietendeckel überhöhte – Mieten zurückfordern. Der Mieterverein hatte seinen Mitgliedern bereits wiedergeholt geraten, für diesen Fall die eingesparte Miete beiseitezulegen. Das rate man aber grundsätzlich in mietrechtlichen Auseinandersetzungen. Ob der Mietendeckel verfassungsgemäß ist oder nicht, hat auch bereits mehrere Gutachter beschäftigt. Zuletzt stützte [2][ein Rechtsgutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung] die Position des rot-rot-grünen Senats, der die Kompetenz für die Mietengestaltung beim Land sieht. Für den Immobilienverband GdW hatte der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zuvor genau das widerlegt. Nun müssen die obersten Richter in Karlsruhe entscheiden. 18 Feb 2020 ## LINKS (DIR) [1] /Mietendeckel-die-Praxis/!5656467 (DIR) [2] /Gutachten-zum-Berliner-Mietendeckel/!5645000 ## TAGS (DIR) Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin (DIR) Mietendeckel (DIR) Berlin (DIR) Bundesverfassungsgericht (DIR) Mietendeckel (DIR) Zwangsräumung (DIR) Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin (DIR) Mietendeckel (DIR) Mietendeckel ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Haus & Grund schummelt beim Mietendeckel: Vermieter werben für Enteignungen Der Mietendeckel ist in Kraft. Haus und Grund will schummeln und rät, die gesenkte Miete nicht in Verträgen festzuhalten. Eine Frechheit. (DIR) Zwangsräumung in Wedding: Eine Frage der Moral Lange Zeit drohte Mieter Daniel Z. die Zwangsräumung. Jetzt musste er seine Wohnung nach 36 Jahren verlassen. Proteste am sehr frühen Morgen. (DIR) Berlin beschließt Mietendeckel: Fünf Jahre Schonfrist für Mieter Die rot-rot-grüne Koalition hat ein weitreichendes Gesetz beschlossen: Mieten werden eingefroren, „Wuchermieten“ müssen gesenkt werden. (DIR) Mietendeckel in Berlin: Bestimmt ein Streitfall Sehnsüchtiger erwartet als der BER: der Mietendeckel. Am 30. Januar soll er beschlossen werden. Und dann wird er die Gerichte beschäftigen. (DIR) Gutachten zum Berliner Mietendeckel: Auch Mietabsenkung ist rechtmäßig Ist die Absenkung bereits bestehender Mieten rechtmäßig? Ein neues Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung des rot-rot-grünen Senats.