# taz.de -- Notstand und Corona: Bis zum Einsatz der Bundeswehr
       
       > Immer mehr Staaten rufen zur Eindämmung der Epidemie den Ausnahmezustand
       > aus, zuletzt Bulgarien und die USA. Was wäre in Deutschland möglich?
       
 (IMG) Bild: Im Ernstfall gibt's medizinische Behandlungen auch in der gepanzerten Rettungsstation
       
       BERLIN taz Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie [1][werden
       immer härter]. Wo könnte das alles enden und gibt es dafür bereits Gesetze?
       Ein Überblick.
       
       Bisher richten sich die Maßnahmen der Behörden nach dem bundesweit
       geltenden Infektionsschutzgesetz. Danach können die Länder oder örtliche
       Gesundheitsämter das öffentliche Leben beschränken. So können
       Veranstaltungen und Kundgebungen verboten werden. Schwimmbäder können
       ebenso geschlossen werden wie Kindergärten und Schulen. Auch die Anordnung
       von Quarantäne und Berufsverbote gegen Kranke und Krankheitsverdächtige
       richtet sich nach diesem Gesetz. Darüber hinaus können die
       Gesundheitsbehörden der Länder „alle notwendigen“ Maßnahmen treffen. Bis
       auf weiteres werden diese Befugnisse ausreichen.
       
       Sollte sich die Lage zur Katastrophe zuspitzen, sind die
       Katastrophenschutzgesetze der Länder anwendbar. Dort können neben Feuerwehr
       und Rettungsdiensten auch Privatpersonen zur Hilfeleistung verpflichtet
       werden.
       
       Die Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe heute schon tätig werden. So
       hat der [2][besonders betroffene nordrhein-westfälische Landkreis
       Heinsberg] das Militär gebeten, mit seinen Laborkapazitäten beim Test auf
       Coronaviren einzuspringen.
       
       [3][Die Bundeswehr] kann im Inland allerdings auch eingesetzt werden, um
       (gemeinsam mit der Polizei) die öffentliche Ordnung zu bewahren oder
       wiederherzustellen, etwa wenn geplündert oder Krankenhäuser belagert
       werden. Dies ist in den Artikeln 35, 87a und 91 des Grundgesetzes geregelt.
       Die Vorschriften gehören zu den „Notstandsgesetzen“, die 1968 gegen den
       Widerstand der Außerparlamentarischen Opposition (APO) beschlossen wurden.
       
       Als Notstandsgesetze werden auch rund zehn Sicherstellungsgesetze
       bezeichnet, die das öffentliche Leben und die militärische Verteidigung
       sichern sollen. In der Regel sind sie auf den Spannungs- und
       Verteidigungsfall beschränkt. Das „Ernährungssicherstellungsgesetz“ gilt
       aber auch, wenn die Bundesregierung eine „Versorgungskrise“ festgestellt
       hat. Die Behörden können dann zum Beispiel Lebensmittel beschlagnahmen und
       öffentlich verteilen, sie können Unternehmen auch zur Erzeugung von
       Lebensmitteln verpflichten.
       
       Der Bundestag ist auf eine Epidemie, die seine Arbeitsfähigkeit bedroht,
       nicht gut vorbereitet. Laut [4][Geschäftsordnung] ist er nur
       beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sind.
       Solange niemand die Prüfung der Anwesenheit fordert, tagt er oft aber auch
       in dünnerer Besetzung. Debatten per Videokonferenz und Abstimmungen per
       Email sind bisher nicht vorgesehen.
       
       Der „Gemeinsame Ausschuss“ von Bundestag und Bundesrat darf als
       Notparlament nur im Verteidigungsfall die Gesetzggebung und Kontrolle der
       Regierung übernehmen, nicht bei einer Epidemie. Sollte eine Mehrheit der
       Abgeordneten erkrankt oder in Quarantäne sein, müsste gewartet werden, bis
       wieder genügend Parlamentarier einsatzfähig sind.
       
       14 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Coronavirus-Pandemie/!5671720
 (DIR) [2] /Entwicklung-des-Coronavirus/!5668000
 (DIR) [3] /Militaeruebung-trotz-Virus-Krise/!5667508
 (DIR) [4] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Notstand
 (DIR) Ausnahmezustand
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Verteidigungspolitik
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Neue Veranstaltungen wegen Corona: Raus aus den Hinterzimmern
       
       Da Treffen in geschlossenen Räumen derzeit nicht möglich sind, diskutiert
       das Berliner NoWar-Bündnis nun einfach bei einer Kundgebung auf der Straße.
       
 (DIR) Nachfolge für alte Tornado-Kampfjets: FDP will AKK vor Ausschuss zitieren
       
       Die Verteidigungsministerin hat angekündigt, US-Kampfjets vom Typ F-18 zu
       kaufen. Das stört nicht nur die überrumpelte SPD, sondern auch die
       Opposition.
       
 (DIR) Amtshilfe in der Corona-Krise: Militär ins Flüchtlingsheim
       
       Die Bundeswehr unterstützt zivile Behörden in dutzenden Fällen. In
       Thüringen könnte sie offenbar das Hausrecht einer Flüchtlingsunterkunft
       übernehmen.
       
 (DIR) Schulden durch Corona: Risiko muss gerecht verteilt werden
       
       Damit die wirtschaftlichen Lasten der Corona-Krise nicht nur
       Gewerbetreibende treffen, muss der Gesetzgeber eingreifen. Vor allem bei
       Schulden.
       
 (DIR) Corona-Notstand auf Iberischer Halbinsel: Spanien folgt Italien
       
       Das Land liegt mit fast 6.000 Infizierten auf Platz zwei in Europa. Nun
       geht auch seine Regierung mit einem nationalen Shutdown gegen das Virus
       vor.
       
 (DIR) Coronavirus-Pandemie in den USA: Trump ruft nationalen Notstand aus
       
       Vom Kleinreden zum Krisenmanagement: Der US-Präsident einigt sich mit den
       Demokraten auf ein Hilfspaket. Und er will sich wohl selbst auf das Virus
       testen lassen.
       
 (DIR) Sich auf Corona testen lassen: Der Virus-Test
       
       Soll ich mich auf das Coronavirus testen lassen oder nicht? Angesichts
       steigender Infektionszahlen fragen sich dies viele. Die taz gibt Antworten.
       
 (DIR) Covid-19 in Deutschland: Ein Land geht auf Abstand
       
       Schulen schließen, Firmen schicken ihre Mitarbeitenden ins Homeoffice, in
       Kliniken fehlt Personal. Sind wir auf den Ausnahmezustand vorbereitet?