# taz.de -- Debatte um den „Rasse“-Begriff: NS-Relikte raus aus den Gesetzen!
       
       > Die Union tut sich schwer, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu
       > streichen. Auch im StGB gibt es an einigen Stellen Überarbeitungsbedarf.
       
 (IMG) Bild: Bis heute finden sich im Strafgesetzbuch Vokabular und Rechtsnormen aus dem Nationalsozialismus
       
       Es rumort in der Union. Nachdem SPD, Linke und FDP sich offen für die
       Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz gezeigt haben, ist die
       Diskussion um Artikel 3 bei CDU und CSU voll entbrannt. Innenminister Horst
       Seehofer erklärte inzwischen, dass er sich dem [1][Grünen-Vorstoß] nicht
       versperren wolle.
       
       Seine Parteikolleg*innen sehen das anders: Die sprachliche Überarbeitung
       des Grundgesetzes brächte den Kampf gegen Rassismus nicht voran, so
       Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei. Und Innenausschuss-Vorsitzende Andrea
       Lindholz von der CSU warnt davor, dass die Rechtsprechung durch die Tilgung
       des Begriffs erschwert werden könne.
       
       Dass es sich dabei um ein Scheinargument handelt, bewies kürzlich das Land
       Berlin: Im gerade verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz wird – ganz
       problemlos – die Formulierung „rassistische Zuschreibung“ verwendet und
       erklärt, dass damit die „scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen“
       vermieden werden soll.
       
       Das Grundgesetz benutzt den „Rasse“-Begriff gerade nicht, um Menschen nach
       zugeschriebenen Merkmalen einzuteilen, und macht sich dennoch
       nationalsozialistisches Vokabular zu eigen. Dass seine Verfasser*innen 1948
       noch nicht die Problematik des Begriffs sahen, darf nicht davon abhalten,
       das Gesetz in seinem eigenen Sinn zu verändern. Und weiterzudenken: Artikel
       3 ist nicht der einzige Ort, in dem NS-Gedankengut Eingang in Gesetze
       gefunden hat, die noch heute gelten.
       
       Mordparagraf noch aus Zeit des Nationalsozialismus 
       
       Da ist der sogenannte Mordparagraf im Strafgesetzbuch, der bis heute auf
       der nationalsozialistischen Vorstellung eines Tätertyps basiert. Auch der
       Begriff „schädliche Neigung“ im Jugendstrafrecht stammt noch aus dem
       Nationalsozialismus. Der vollkommen [2][unzureichend reformierte Paragraf
       219a] des Strafgesetzbuchs ist ebenfalls ein NS-Relikt, bei dem nur noch
       ein Abschaffen hilft.
       
       Selbstorganisationen Schwarzer Menschen und People of Color fordern seit
       Jahren, den Rassebegriff aus dem Grundgesetz zu streichen. CDU und CSU
       wären gut beraten, sich an der Expertise derer zu orientieren, die sich
       tagtäglich mit Rassismus auseinandersetzen.
       
       14 Jun 2020
       
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